Auto privat Verkauft. Käufer will das Auto zurück geben!!! Was kann ich tun?
Hallo, ich habe am Montag das Auto verkauft und das Auto stand schon seit ca. 6 Monaten abgemeldet da. Der Käufer hat das Auto paar Tage davor besichtigt und danach gekauft. Nach dem wir das Auto mit überbrückt haben leuchteten die ganzen Leuchten von das Auto. Er hat das Auto gekauft und ist damit 200 km Gefahren ein Tag später hat er kontaktiert dass das Auto angeblich 3500,-€ Reparaturkosten hat und möchte das Auto zurück geben er hat mir direkt mit Anwalt und sogar auch Polizei gedroht. Er sagt das er 14 tägige Rückgabe recht hat. Ich habe auch auf dem vertag nichts geschrieben wie zb. „Wie gesehen so gekauft „ oder was anderes nichts geschrieben weil ich einfach kein Plan von sowas hab und mich auch nicht erkundigt hab leider. Ich habe auch keine Rechtsschutz aber 1000-2000€ Anwalts kosten würde ich klar kommen allein das ich diesen Typen einfach das nicht gönnen möchte. Meine Frage an euch Kollegen wäre, wie hoch sind meine Chancen bin echt planlos wäre echt super wenn mir jemand Info geben könnte. Mit freundlichen Grüßen.
Ps: ich könnte auch denn Kaufvertrag zeigen.
Beste Antwort im Thema
Da haben sie ja den richtigen erwischt, wie kann man so ein Auto verkaufen ohne die vorhandenen Mängel im Kaufvertrag zu vermerken.
Die Fehlerbilder beziehen sich zu größten Teil auf Unterspannung, wenn die Batterie nicht ersetzt wurde und anschließend der Fehlerspeicher erstmal gelöscht wird ist dieses normal.
Schätze die wollen dich abzocken
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21 Antworten
Hi,
ich denke als erstes ist es wichtig zu wissen, in welchem Zustand dein Auto beim Verkauf war, welche bekannte Mängel? Hast du dem Käufer von den Mängel erzählt?
Steht was diesbezüglich im Kaufvertrag?
Was ist genau laut ihm kaputt gegangen ?
Wenn du keinen Gewährleistungsausschluss explizit schriftlich vereinbart hast, steckst du nach Maßgabe des BGB komplett in der Nummer drin. Nimm in diesem Fall den Wagen zurück. Alles andere wird unverhältnismäßig teuer.
Zitat:
@clkdaimler schrieb am 9. April 2020 um 23:31:54 Uhr:
Hi,
ich denke als erstes ist es wichtig zu wissen, in welchem Zustand dein Auto beim Verkauf war, welche bekannte Mängel? Hast du dem Käufer von den Mängel erzählt?
Steht was diesbezüglich im Kaufvertrag?
Was ist genau laut ihm kaputt gegangen ?
Elektro Probleme und nein leider nicht.
Zitat:
@Gkn91 schrieb am 9. April 2020 um 23:40:49 Uhr:
Zitat:
@clkdaimler schrieb am 9. April 2020 um 23:31:54 Uhr:
Hi,
ich denke als erstes ist es wichtig zu wissen, in welchem Zustand dein Auto beim Verkauf war, welche bekannte Mängel? Hast du dem Käufer von den Mängel erzählt?
Steht was diesbezüglich im Kaufvertrag?
Was ist genau laut ihm kaputt gegangen ?
Elektro Probleme und nein leider nicht.
Kannst du genauer erläutern welche?
Er hat mir die hier geschickt und meinte noch das Steuerkette wechseln muss obwohl ich bevor ich das Auto abgemeldet hab abchecken lassen und noch tüv neu gemacht.
Hast Du einen vorgedruckten Kaufvertrag genommen (z.B. ADAC) oder ein leeres Blatt mit eigenem Text?
Beim ADAC z.B. wird bei Privatleuten die Gewährleistung ausgeschlossen.
Ein 14-tägiges Rückgaberecht gibt es bei Privatleuten nicht.
Bei "arglistig" verschwiegenen Mängeln sieht das anders aus.
Hatte er den eine Probefahrt gemacht?
200 km später ist es eigentlich sein Problem.
Zitat:
@CLK_mr1968 schrieb am 10. April 2020 um 00:47:47 Uhr:
Hast Du einen vorgedruckten Kaufvertrag genommen (z.B. ADAC) oder ein leeres Blatt mit eigenem Text?
Beim ADAC z.B. wird bei Privatleuten die Gewährleistung ausgeschlossen.
Ein 14-tägiges Rückgaberecht gibt es bei Privatleuten nicht.
Bei "arglistig" verschwiegenen Mängeln sieht das anders aus.
Hatte er den eine Probefahrt gemacht?
200 km später ist es eigentlich sein Problem.
Ja es ist von der adac der Kaufvertrag auf denn Kaufvertrag steht nicht mal Ort und Datum. Er könnte kein Probefahrt machen weil das Auto abgemeldet war.
Es gibt kein Rückgaberecht bei Privatverkauf. Wenn er den Vertrag unterschrieben hat, dann gilt dieser auch. Er kann höchstens den Kaufvertrag anfechten, weil er arglistig getäuscht wurde. Er muss also beweisen das du ihn arglistig getäuscht hast, was sich als sehr schwierig erweist. Ich würde einfach nicht reagieren, bis ein Brief vom Anwalt kommt, wenn überhaupt etwas kommt. Damit dann zum Anwalt gehen. Wenn dein Kaufvertrag aber korrekt ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben ist, stehst du auf der wesentlich besseren Seite des Lebens. Er muss nämlich versuchen den Kaufvertrag anzufechten, was nicht einfach ist.
Ich hatte schon so einen ähnlichen Fall. Einer wollte trotz unterschriebenen Vertrag nicht bezahlen. Er meinte ganz Frech zu mir er hätte ja ein Rückgaberecht. Ich habe ihm sogar angeboten 1-1.5k weniger zu bezahlen, einfach um ihm entgegen zu kommen. Am Ende bin ich zum Anwalt, 1 Brief später habe ich meinen vollen Betrag erhalten. Weil es wie schon im vorherigem Beitrag erwähnt, kein Rückgaberecht bei Privatkauf existiert. Der hat sich bestimmt geärgert das er mein Angebot nicht angenommen hat.
Da haben sie ja den richtigen erwischt, wie kann man so ein Auto verkaufen ohne die vorhandenen Mängel im Kaufvertrag zu vermerken.
Die Fehlerbilder beziehen sich zu größten Teil auf Unterspannung, wenn die Batterie nicht ersetzt wurde und anschließend der Fehlerspeicher erstmal gelöscht wird ist dieses normal.
Schätze die wollen dich abzocken
Genau so muss man es wohl sehen, und wer einen Bosch Tester bedienen kann. auch erkennen. Der Kostenvoranschlag taugt also bis jetzt gerade mal für die Mülltonne. Was die Käuferreaktion anbelangt, kann sie gleichermaßen für einen gutgläubigen, aber ahnungslosen und über das Fehlerprotokoll ehrlich entsetzten Menschen sprechen wie für freche Dreistigkeit.Zitat:
@Allesgehtnicht schrieb am 10. April 2020 um 06:46:10 Uhr:[/i
Die Fehlerbilder beziehen sich zum größten Teil auf Unterspannung, wenn die Batterie nicht ersetzt wurde und anschließend der Fehlerspeicher erstmal gelöscht wird ist dieses normal.
Auf Letztere lässt sich relativ gelassen, etwa mit Hinweis auf Nutzungsentschädigung etc. bei Rücknahme des Autos, adäquat reagieren. Immer eine heikle Angelegenheit dagegen der Umgang mit anfangs begeisterungsfähigen, aber im Nachhinein von fragwürdigen Fachleuten und Ratgebern 'aufgeklärten' Kunden. Auch noch so faires Verkaüfsverhalten bietet leider keine Garantie, es anschließend noch mit Partnern zu tun zu haben, die in der Lage sind, im Zweifel technische, juristische und psychologische Belange angemessen auseinanderzuhalten. Bevor es irrational wird, jeder jedem misstraut und nur noch lachende Dritte, meist Gutachter und Anwälte, kräftig Kasse machen, wird es für den Klügeren Zeit, nachzugeben.
Mit dem ADAC Kaufvertrag hast du Glück, wenn es der Kaufvertrag für den privaten Verkauf ist.
Grundsätzlich bist du aber an der Situation nicht unbeteiligt. Entweder bist du im besten Fall nur schlecht vorbereitet oder ein echter Schlampsack. Diese Unwegsamkeiten klärt man vorher oder man verkauft den Wagen gleich für weniger Geld als defekt. Sei wenigsten jetzt anständig und nehme den Wagen ohne Murren zurück!
Ich danke allen die mir geantwortet haben. Viele von euch sagen das ich im Recht bin und ich bin auch in der Meinung das ich recht habe sowie mein Anwalt es auch gesagt hat. Aber nur um sicher zu gehen poste ich auch mal denn vertag mit vorder und Rückseite . Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
@Gkn91 schrieb am 10. April 2020 um 12:13:14 Uhr:
Ich danke allen die mir geantwortet haben. Viele von euch sagen das ich im Recht bin und ich bin auch in der Meinung das ich recht habe sowie mein Anwalt es auch gesagt hat. Aber nur um sicher zu gehen poste ich auch mal denn vertag mit vorder und Rückseite . Mit freundlichen Grüßen
Im Kaufvertrag steht doch ausdrücklich Ausschluss der Sachmängelhaftung damit bist du Raus aus der Nummer.