Auto privat verkaufen (Neuling)

Halli Hallo,

bin davor, mein Golf 4 2000BJ mit 165000KM zu verkaufen. Ist auf mein Vater zugelassen, er ist aber im Urlaub, hab aber alle Papiere da, außer den TÜV Bericht. Brauch ich den? Im Fahrzeugschein ist in der letzten Seite vermerkt, dass er noch TÜV bis 09/15 hat. Mein Vater hat den TÜV bei ner privaten Kfz- Prüfstelle machen lassen,ob er überhaupt ein Bericht bekommen hat, weiß ich nicht. Kann ihn auch telefonisch nicht erreichen, da der Verkauf kurzfristig abläuft.
Grüße

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Fahrzeug eines anderen Halters ohne Vollmacht verkaufen!? Nun ja...

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Vielleicht verrät uns der TE ja noch, ob er der Eigentümer ist. Das wäre ja ohne weiteres denkbar, da - wir wir ja alle wissen - Eigentümer und Halter zwei verschiedene Personen sein können. Als Eigentümer benötigt der TE dann natürlich keinerlei Vollmacht.

Als Käufer würde ich aber durchaus hinterfragen, ob der TE das Eigentum nachweisen kann.

Grüße
SpyderRyder

Zitat:

Original geschrieben von SpyderRyder


Vielleicht verrät uns der TE ja noch, ob er der Eigentümer ist. Das wäre ja ohne weiteres denkbar, da - wir wir ja alle wissen - Eigentümer und Halter zwei verschiedene Personen sein können. Als Eigentümer benötigt der TE dann natürlich keinerlei Vollmacht.

Als Käufer würde ich aber durchaus hinterfragen, ob der TE das Eigentum nachweisen kann.

Grüße
SpyderRyder

Schreibt er doch, dass sein Vater der Eigentümer ist und er nur der Fahrer.

Zitat:

Original geschrieben von FredMM


Schreibt er doch, dass sein Vater der Eigentümer ist und er nur der Fahrer.

Nö, er schreibt, dass der Vater der Halter ist. Das ist nicht notwendigerweise auch der Eigentümer.

Ändert aber nichts daran - ohne dem TE was unterstellen zu wollen - dass ich es als Käufer etwas merkwürdig fände, wenn Sohnemann mir überhastet das Auto seines abwesenden Fahrers Vaters verkaufen wollte, der als Halter eingetragen ist.
Ohne Eigentumsnachweis oder Vollmacht unkoscher.
Daher nochmal die Frage, wie eigentlich der konkrete Eigentumsnachweis stattfindet? (Ist mir wirklich nicht klar. Früher hat man es am Brief aufgehängt. Selbst wenn es den noch gäbe, sagt der innerhalb von Familien auch nur, dass jemand die Schubladen kennt.)

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Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von audijazzer


von "bevollmächtigt" schreibt der TE aber nirgends etwas. Nun gut, brauch er auch nicht, wenn er Besitzer des Fahrzeugs ist.
Braucht er wohl. Ein Besitzer kann nicht über irgendwelche Eigentumsverhältnisse entscheiden...das kann nur der Eigentümer oder ein vom Eigentümer Bevollmächtigter...

Eigentümer... Besitzer... ich gehe davon aus, der TE ist der Eigentümer, nur zugelassen ist er auf den Vater.

Würdest du in der Situation auch als Käufer von irgendwas "ausgehen", oder wäre dir ein Beleg nicht lieber?

Der TE könnte ja seine Eigenschaft als Eigentümer mit dem Kaufvertrag des Kfz. und der Quittung über die Zahlung nachweisen. Außerdem könnte er ja auch abwarten bis Daddy aus dem Urlaub zurück. Oder hat der TE dringende Geldnot, dass das Wägelchen sofort weg muss?

für einen gutgläubigen Erwerb reicht es, wenn man davon ausgehen konnte. Die Konstellation "Auto gehört Sohn, Vater ist Halter" ist ja auch nicht gerade selten.

Ich würde das wägelchen so nicht kaufen. Gibt noch mehr davon.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von FredMM


Schreibt er doch, dass sein Vater der Eigentümer ist und er nur der Fahrer.
Nö, er schreibt, dass der Vater der Halter ist. Das ist nicht notwendigerweise auch der Eigentümer.

Wer steht im KFZ Brief als Halter? Der kann das Auto verkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


für einen gutgläubigen Erwerb reicht es, wenn man davon ausgehen konnte. Die Konstellation "Auto gehört Sohn, Vater ist Halter" ist ja auch nicht gerade selten.

Ja, das reicht auch für ein gutgläubiges auf die Nase fallen, übervorteilt werden. 😉

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Der TE könnte ja seine Eigenschaft als Eigentümer mit dem Kaufvertrag des Kfz. und der Quittung über die Zahlung nachweisen.

Ein Kaufvertrag sagt nur, dass er irgendwann mal Eigentümer war, aber nicht dass er es aktuell auch noch ist. Keiner weiß was danach geschehen ist.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Außerdem könnte er ja auch abwarten bis Daddy aus dem Urlaub zurück. Oder hat der TE dringende Geldnot, dass das Wägelchen sofort weg muss?

Dieses überhastete würde mir als Käufer eben mit das Unbehagen erzeugen.

Zitat:

Original geschrieben von FredMM


[...]
Wer steht im KFZ Brief als Halter? Der kann das Auto verkaufen.

Nein, eben nicht. Ich komme auch immer wieder auf diesen Trip, weil es bei mir bei ca 15 Fahrzeugen nie anders war, Halter und Eigentümer identisch, das ist aber nicht automatische die rechtliche Situation.

Siehe z.B.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/FzgHalter.php

Früher war, dass derjenige der den Brief in der Hand hielt, das als Anscheinsbeweis für Eigentum dienen konnte. Weswegen der Brief bei finanzierten Fahrzeugen auch immer bei Bank oder Leasinggeber lag.
Aber keine Ahnung wie das heutzutage ist.
Mir ist, wie schon mehrfach geschrieben, der praktische Eigentumsnachweis nicht klar, grad in so einem familiären Szenario.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


für einen gutgläubigen Erwerb reicht es, wenn man davon ausgehen konnte. Die Konstellation "Auto gehört Sohn, Vater ist Halter" ist ja auch nicht gerade selten.

Richtig, ich denke auch, dass es sich hier so verhält. Aber es stimmt schon, als Käufer wäre mir ein Beleg schon ganz recht.

Zitat:

Original geschrieben von FredMM



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Nö, er schreibt, dass der Vater der Halter ist. Das ist nicht notwendigerweise auch der Eigentümer.
Wer steht im KFZ Brief als Halter? Der kann das Auto verkaufen.

Hi,

nein wenn der Besitzer des Fahrzeugs das nicht will darf der Halter es auch nicht verkaufen 😉

Bei Leasingfahrzeugen steht z.b. oft der Halter im Brief,verkaufen darf er das Auto aber nicht weil es ihm nicht gehört.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


nein wenn der Besitzer des Fahrzeugs das nicht will darf der Halter es auch nicht verkaufen 😉

schreib "Eigentümer", dann stimmt es

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Bei Leasingfahrzeugen steht z.b. oft der Halter im Brief,

im Brief steht eigentlich immer der Halter 😉

Zitat:

Original geschrieben von FredMM


Wer steht im KFZ Brief als Halter? Der kann das Auto verkaufen.

Nö. Der Eigentümer kann das Auto verkaufen. Halter und Eigentümer müssen nicht identisch sein, steht jetzt aber auch schon zum x-ten Mal hier. Wenn du es nicht besser weißt, dann ist das nicht schlimm, aber dann gib doch bitte keine Tipps oder Aussagen zu dieser Fragestellung ab.

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