Auto privat verkaufen (Neuling)
Halli Hallo,
bin davor, mein Golf 4 2000BJ mit 165000KM zu verkaufen. Ist auf mein Vater zugelassen, er ist aber im Urlaub, hab aber alle Papiere da, außer den TÜV Bericht. Brauch ich den? Im Fahrzeugschein ist in der letzten Seite vermerkt, dass er noch TÜV bis 09/15 hat. Mein Vater hat den TÜV bei ner privaten Kfz- Prüfstelle machen lassen,ob er überhaupt ein Bericht bekommen hat, weiß ich nicht. Kann ihn auch telefonisch nicht erreichen, da der Verkauf kurzfristig abläuft.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Fahrzeug eines anderen Halters ohne Vollmacht verkaufen!? Nun ja...
55 Antworten
Ich zitiere mal aus
http://www.gutefrage.net/frage/fahrzeugbesitzerZitat:
Du kannst als Fahrzeugbesitzer mit dem Fahrzeugpapieren ZB I und ZBII, einem Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) und Personalausweis in die Zulassungsbehörde kommen.
Dort lässt du dich als
Verfügungsberechtigte
für das Fahrzeug einschreiben. (Verwaltungsaufwand der extra Geld kostet) Du bist nun im Computer als Verfügungsberechtigter für das Fhz. XxX mit der Zulassungsbescheinigung Teil II hinterlegt. Du behälst in jedem Fall die ZB II als Verfügungsberechtigter/ Sicherungseigner bei dir.
Am Besten lässt du das Fhz. gleich auf die Person deines Vertrauens umschreiben. Dazu brauchst du eine Vollmacht der Person welche als Fhz. Halter eingesetzt werden soll, seinen Personalausweis
[...]
Der TE wäre nun genau in der Situation, dass er sich wohl erst mal NICHT als "Verfügungsberechtigen" eintragen lassen könnte. Oder?
Ich habe für meinen Vater schon x-Fahrzeuge verkauft, weil er sich nicht auskennt, auskennen will. Er sagt mir was er für einen Preis will und was seine Handelsspanne ist.
Ich inseriere das Fahrzeug, treffe mich mit Interessenten und mach den Deal.
Der Kaufvertrag lautet auf meinen Vater und wenn der Käufer kauft, unterschreibt mein Vater auch den Kaufvertrag.
Wie gesagt, alles andere wäre mir als Käufer auch Suspekt und ich würde so ein Auto auch nicht kaufen wollen- noch den Kaufvertrag unterzeichnen.
Jo ok, dann sage ich dem Käufer halt, dass er warten soll, bis mein Vater kommt und fertig. Hab mir dann die ganze Mühe gespart
so musst du es machen:
http://www.motor-talk.de/.../...kauf-bzw-autoverkauf-t1246526.html?...
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So, der Käufer will von nem Kollegen von ihn, der ne Autowerkstatt oder Autohändler ist, rote Kennzeichen mitnehmen. Kann da was faul sein?
Nö. Wer mit roten Kennzeichen fährt, ist selbst dafür verantwortlich, auch wenn er es gar nicht dürfte. Die Dinger auszuleihen ist immer noch an der Tagesordnung. Das braucht dich aber nicht interessieren, wie der Käufer das Auto bewegt, ist dann ja seines.
Wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist, dann darf es nicht mit roten Kennzeichen versehen werden...dann gehören die zugeteilten Kennzeichen ans Auto und nix anderes...
Das ist schon richtig, nur geht das den TE als Verkäufer überhaupt nichts an, was der Käufer mit dem Fahrzeug treibt, wenn es ihm gehört.
Ich hätte eine Frage:
Ich möchte meinen Fiesta verkaufen. Am Samstag würde ein privater Käufer kommen, ihn anschauen und bei Gefallen eine Anzahlung leisten sowie den Kaufvertrag unterschreiben. Ich selbst melde das Auto Mitte nächster Woche ab, da ich da erst mein neues bekomme.
Nun hat der private Käufer gefragt, ob ich ihm dann die Unterlagen per Einschreiben zukommen lassen könnte, da er das Auto dann anmeldet, Nummernschilder machen lässt und dann das Auto selbst am nächsten WE holen würde ( ist ca. 140km weg von mir).
Wenn das alles gleich in den Kaufvertrag geschrieben wird, bin ich dann auf der sicheren Seite, wenn es zu Problemen kommen sollte? Vom Bauchgefühl her hab ich eigentlich ein gutes Gefühl.
Ist mein erster Privatverkauf ??.
Grüße, Stefi
Nie ein angemeldetes Auto abgeben!
Und nie auf Anzahlung verkaufen. Entweder den vollen Betrag, oder kein Auto und schon gar keine Fahrzeugpapiere.
Auto abmelden und der Käufer kann es mit Kurzzeitkenzeichen nach Hause fahren.
Das Auto selbst wäre noch bei mir und bis nächsten Mittwoch auf mich angemeldet. Der Käufer würde das Auto dann am nächsten WE bekommen
Ich kann Dir nur raten das Auto abzumelden und nur gegen den vollen Kaufpreis abzugeben.
Anders geht es nicht um nicht auf die Schnauze zu fallen oder betrogen zu werden.
Puh, okay! Dann schreibe ich das dem Käufer am besten so, dann weiß er das.
Ein Kurzzeitkennzeichen kann er sich ja ohne Papiere machen lassen, oder? Er braucht dazu nur die Versicherung und davon die EVB?!?! Oder ein rotes Nummernschild aus nem Autohaus!?
@ Stefi
Das ist super sauber bis auf einen Punkt, wann bekommst du all dein Geld? ... Anzahlung allein ist Käse!
Rück die Unterlagen (vor allem den Brief) nur gegen Geld (das Komplette) raus.
@ ja-Ho
Das Auto wird abgemeldet übergeben ... lesen bildet!