Auto ohne Vertrag verkauft
Hallo habe vor 2 Monaten ein Auto für 780 euro ohne Kaufvertrag verkauft jetzt war sie inner Werkstatt und hat laut ihrrer ausage ein pa mängel beheben lassen und will jetzt das ich 300 Euro dazu bezahle habe ich da irgenwelche möglichkeiten.
habe sonnst auch schon überlegt den wagen wieder zurück zu nehmen weil ich ja von den mängeln nichts wusste und der tüv auch nix gesagt hat da hatte ich den wagen vor dem Verkauf hingebracht.
Beste Antwort im Thema
Ganz sicher musst Du nix zahlen. Selbst wenn Du zur Haftung verpflichtet gewesen wärest, hätte Dir der Käufer die Gelegenheit der Nachbesserung geben müssen. Das heißt konkret: Du bestimmst von wem und wie der Mangel behoben wird. Wenn der Käufer der Meinung ist, bei irgendwelchen Werkstätten irgendwelche Reparaturen in Auftrag geben zu müssen, dann zahlt er selbst.
Also: erst mal garnix machen. Sollen sie dich doch verklagen. Der Richter lacht sich tot 🙂
Im Übrigen brauchst Du bei der kleinen Summe vor Gericht noch nicht mal einen Anwalt. Aber wart mal ab. Dazu kommt es nicht. Ganz sicher 🙂
18 Antworten
Vielleicht sollte man der Käuferin anbieten, ohne weitere Prüfung und ohne Rechtstreit 200 Euro zurück zu zahlen. Aber mit schriftlicher Vereinbarung...
Dann bist du das Problem los und hast Ruhe.
Alternative:
Mehrere Anwaltsgespräche, die keinen Spaß machen.
Gerichtstermine?
Ungewisser Ausgang.
Und am Ende wahrscheinlich teurer.
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 17. Juli 2015 um 08:00:10 Uhr:
...laut dem anderen Thread wurden ihm ja Mängel reklamiert - d.h. er hatte die Chance zu reagieren,
Wurden diese dann aber auch schriftlich angezeigt mit entsprechenden Fristen?
Das ist doch eine akademische Diskussion. Im "echten Leben" geht bei einem Streitwert von 300 EUR doch keiner einen Rechtsweg. Außer die Dame ist Juristin, wovon ich nicht ausgehe, wenn Sie ein Auto ohne Vertrag kauft (und eines für knapp 800 EUR).
Kneif Dir in den Hintern, lade die Dame freundlich zu einem Gespräch bei einem Getränk oder Eis ein und kläre mit ihr zusammen wie Ihr beide am ehesten vom Tisch aufstehen und Euch anständig voneinander verabschieden könnt ohne einen Gesichtsverlust zu erleiden.
Euch beiden ist hoffentlich klar, dass es im Streitfall vor Gericht unverhältnismässig teuer für Euch beide werden würde?
Also...
Moin,
Golf - habe ich etwas zu den genauen Modalitäten geschrieben? Nein ... dein Beitrag war also überflüssig - mir ging es nur um den implizierten Automatismus, ich lüge und alles wird gut.
Ansonsten ... sind das ganz viele Spitzfindigkeiten ... die aber alle nicht garantiert helfen, aber die Sache noch teurer machen können. Schon aufgefallen? Er hat diesen Rat schon befolgt, anstelle das Problem kostengünstig zu lösen, als es noch möglich war! Offenbar scheint die Käuferin das durchziehen zu wollen. Ihr meint also es auf eine weitere Eskalation ankommen zu lassen sei richtig? Gebt ihr dem TE das Geld, wenn er wegen eures Rats in den Misthaufen packt? Der Ratbsich STUR zu stellen hat schon nicht funktioniert - warum sollte er dann JETZT funktionieren??? Exakt wegen solcher Dinge gab es diese Verschärfung der Sachmängelhaftung ...
Ich habe übrigens vermutlich geschrieben, weil eine gute Chance besteht, dass die Reparatur Verschleißteile mit Hinblick aufs Fahrzeugalter darstellen kann ... da hat man sicherlich die besten Chancen...
Und genauso WICHTIG ... ihr würdet GENAU das Gegenteil raten, wenn die Dame hier fragen würde was sie tun kann.
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