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Auto nur in de fahren

Themenstarteram 3. März 2019 um 13:38

Hab im Netz nichts gefunden deswegen frag ich hier mal nach.

Wieso steht dass in der Beschreibung?

"Dass Fahrzeug darf nur innerhalb Deutschlands bewegt werden !!!!"

Hab ihn angerufen und gefragt da meinte er "Vorbesitzer hat Versicherungsbetrug gemacht (bis 2021 nur in deutschland gefahren werden).

Deswegen darf dass Auto jetzt nicht in Ausland gefahren werden. Stimmt des?

https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

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Einzige Erklärung:

Das Fahrzeug ist in einem der Nachbarländer noch zur Fahndung ausgeschrieben.

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Einzige Erklärung:

Das Fahrzeug ist in einem der Nachbarländer noch zur Fahndung ausgeschrieben.

So was kenne ich nur von Mietwagen. Wer sollte mir - beim Kauf des Fahrzeuges und einem normalen Versicherungsvertrag - denn das Fahren mit dem Auto ins Ausland verbieten? Ich hätte weder mit dem Voreigentümer noch mit dessen Versicherung ein Vertragsverhältnis.

Bewährungsauflage vom Gericht? Sollte doch einen späteren Eigentümer auch nicht betreffen.

Eben.

Da der Verkäufer hier nicht mit offenen Karten spielt, rate ich von weiterem Interesse an dem Fahrzeug ab.

Vermutlich kann nicht ausgeschlossen werden das dieses Auto im Ausland noch in den Fahndungslisten gestohlener Fahrzeuge geführt sein könnte was massiven Ärger gibt wenn die Polizei die VIN abgleicht.

In Deutschland kann man das Fahrzeug relativ leicht wieder streichen lassen und überprüfen ob es aus der Liste raus ist, aber im Ausland? Wer will da schon alle Länder abgleichen.

Aber das es ein offizielles Verbot gibt damit im Ausland zu fahren kann ich mir nicht vorstellen, eher eine Empfehlung an die man sich halten sollte will man keinen Ärger mit ausländischen Behörden.

Denn bis man ein beschlagnahmtes Auto dann wieder aus den Fängen der Behörden raus hat kann es Monate bis Jahre dauern.

Das kann den Kaufpreis dann gaaaaanz weit nach unten drücken.

Lustig wird es, wenn die Kiste dann nachts an der Grenze zu Polen gestohlen wird. Egal, wie schnell die über der Grenze sind - die Fahndungsliste ist schneller.

Vielleicht meint er nur die Probefahrt ;-)

Zur Probefahrt bitte innerhalb Deutschlands bleiben.

Oder er will einen Reserveschlüssel behalten und nicht soweit fahren, wenn er es dem Neubesitzer klauen will. :)

am 3. März 2019 um 14:11

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 3. März 2019 um 14:48:10 Uhr:

Vermutlich kann nicht ausgeschlossen werden das dieses Auto im Ausland noch in den Fahndungslisten gestohlener Fahrzeuge geführt sein könnte was massiven Ärger gibt wenn die Polizei die VIN abgleicht....

Wenn man da an so manches Polizeikommando in einschlägigen Ländern denkt... da würde ich mich mit nem vermeintlich geklauten Auto nicht auf ne rechtsstaatliche Verhaftung verlassen.

 

Die Gepflogenheiten sind da etwas anders, wenn es um gestohlene Autos, Drogen oder Mafia / Automafia geht - da wo der deutsche Polizist noch freundlich nach der Befindlichkeit fragt und ob er den vielleicht mal die Papiere sehen darf, aber wirklich nur wenn es nicht stört, da greift man in solchen Ländern richtig durch... ala wo gehobelt wird fallen Späne.

Und den "staatlichen Hotel-Fullservice" würde ich dort auch nicht unbedingt kennenlernen wollen...

https://www.youtube.com/watch?v=NFkTSH_LQMY

Kaum vorstellbar, dass ein Händler einen gestohlenen Wagen offiziell verkaufen möchte. Das muss einen anderen Grund geben der sich mir jedoch nicht erschließt.

...selbst schon erlebt, dass im Ausland unterschlagene Fahrzeuge hier problemlos zugelassen werden - bei meinem Fahrzeug erfolgte die Rückholung erst nach meinem Verkauf..., da werden die Verkäufe wieder alle schön rückabgewickelt, bis zu den Leuten die Pleite sind - wer da Geld hat, muss löhnen - meist der erste private Käufer in D - der ist dann der Gelackmeierte.

 

liest sich, als hätte ein ausländischer Eigentümer Anspruch drauf...

Man muss eigentlich nur auf den Brief der Behörden warten, das Fahrzeug wieder herauszugeben...

Geht also alles von alleine: die Vollstreckungsmaschine, das eigene Geld...

am 3. März 2019 um 14:25

...kann sein, dass der Wagen in D geklaut wurde, zur Fahndung ausgeschrieben wurde und inzwischen wieder aufgetaucht ist.

Evtl. wurde bei der Aktion an der Fahrgestellnummer rumgeschliffen, manipuliert, was im Falle einer Kontrolle im Ausland schnell zu Erklärungsnot und schon zu heftigen Unannehmlichkeiten führen kann.

@Blackmen ...jepp, das kann natürlich auch sein. Evtl. auch irgendwelche Schulden/ Steuerschulden des Vorbesitzers und der Wagen steht als Pfandgegenstand in der Fahndung.

am 3. März 2019 um 15:06

Also mir wäre die Nummer eindeutig zu heiß, bei einem 1000€ Winterauto wäre es das eine ,aber bei 15 Scheinen wäre mir das Risiko zu groß. Und das in Deutschland im Ausland gestohlene Fahrzeuge relativ easy zugelassen werden können stimmt tatsächlich und liegt daran dass die hiesigen Behörden sich seit den späten 80ern im wesentlichen nicht weiterentwickelt haben. Nur dass man heute weniger Geld hat als früher. Aber wenn nach einem Jahr amtlichen Mühlen mahlens dann doch rauskommt das es geklaut wurde ist der Ärger groß und das Gesicht lang. Auch wenn der Preis natürlich attraktiv ist...

Zurückhaltende Grüße

Der Altmetallfanatiker

Auch Fahndungsersuchen aus dem Ausland,können beim Versuch das Fahrzeug in D anzumelden dazu führen,dass man die Zulassungsstelle in Uniformierter Begleitung und ohne Papiere und Fahrzeug verlässt.

Gruß m

Frag doch einfach mal nach:

Tel.: +49 (0)7262 9940418

Die Telefonnummer des Händlers.

Der wird schon wissen warum er so etwas reinschreibt.

Und eine Rückmeldung wär schön.

Moorteufelchen

Siehe Eingangsposting. Der TE hat angerufen und die Antwort gepostet.

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