Auto nach Spanien verkaufen

BMW

Ich möchte mein Auto verkaufen, jetzt hat sich ein spanier gemeldet, der das Auto kaufen möchte.

Er will mir das Geld überweisen inkl. Versand und ich soll das an den Versand bezahlen. Das Auto wird dann von denen abgeholt

Ich habe keine Ahnung ob es seriös ist oder nicht.

Ich bin ziemlich im Zwiespalt das zu machen oder es zu lassen.

ps. der Versand wird von MRW vorgenommen.

48 Antworten

Zitat:

Bei Fahrzeugen bis 5000€ wie willst du die denn kaufen das da überhaupt noch was übrig bleibt? Alleine der Transport kostet ja schon jeden Gewinn weg.

Na, z.B. in Deutschland ein Auto für 2500€ kaufen/investieren und dann nach Spanien selber bringen (also mit dem Auto fahren, das verkauft werden muss) und für den Höchstwert verkaufen. Es wurde in letzter Zeit berichtet, dass alte Gebrauchtwagen in Spanien spürbar teuer geworden sind.

Die Leute haben in Spanien immer weniger Geld zur Verfügung, eigentlich ist ja weltweite Entwicklung. Junge Leute, bzw. Fahranfänger das wäre die Zielgruppe.

Die 2500 Euro Kiste nach Spanien bringen und da für 5k verkaufen, damit Du was über hast.

Warum sollte der Spanier nicht selbst das Auto für 2500 bei mobile de kaufen ?

Und genau solche Spanier gibt es, die dann eine Deutschland runde drehen und ein paar Tage später einen Autotransporter einsammeln lassen und einen gesamten Zug nach Spanien bringen.
Wenn Du jedes Auto einzeln runter bringen willst, bleibt nichts über.
Schrott vergoldet Dir dort auch keiner.
Du kannst das ja mal aus Spaß mit ein zwei Fahrzeugen probieren, versteifen, dass das lohnt würde ich mich aber nicht

Viel Spaß bei deinem Vorhaben manchmal muss man es halt kostenpflichtig erklärt bekommen das eine 2500€ Kiste in Spanien keine 5000€ Wert ist alleine die Fahrt wird dich ca 680€ kosten!

Außerdem daran denken, dass Spanien EU-Mitglied ist und für solche Geschäfte die ganze Palette der EU-Verbraucherschutzregeln ebenso gilt wie bei uns. D. h. zum einen, dass ein privater spanischer Käufer gegen einen gewerblichen Verkäufer Gewährleistungsansprüche hat, die nicht wirksam abbedungen werden können. Zum zweiten gilt dafür der Gerichtsstand am Wohnort des Käufers und wenn man Ladungen spanischer Gerichte ignoriert, steht irgendwann der (deutsche) Gerichtsvollzieher mit einem auch in Deutschland volltstreckbaren spanischen Titel vor der Tür.

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