Auto mit Motorradanhänger und Motorräder drauf
Hallo Leute,
Ich hab in der Suche nix gefunden.
Ich will mit eigenem Auto (Vollkasko) und einem geliehenem Motorradanhänger (Haftpflicht) drei Motorräder ziehen. Zwei Motorräder haben Vollkasko. Eins nur TK.
Bei einem Unfall mit dem beladenem Gespann, welche Versicherung zahlt welchen Schaden, wenn ich selber Schuld am Unfall bin?
Zahlt eine der Vollkaskos die transportierten Motorräder?
Irgenwie habe ich da meine Zweifel.
Gruss
W.
21 Antworten
Ich hatte mal bei der Versicherung meiner Motorräder (DEVK) angefragt ob die Vollkasko leistet wenn die Motorräder in einem Transporter bei einem Unfall zu Schaden kommen. Antwort war sinngemäß: Die VK leistet nur bei Unfällen die im Betrieb der Motorräder (auf eigener Achse) passieren.
Der Versicherer meines Transporters (HUK24) sagte mir: Ladung ist nicht versichert.
Also eher ernüchternde Antworten.
Wenn andere Schuld sind zahlt ja idealerweise deren Haftpflichtvers. den gesamten Schaden also auch die Ladung.
Die HUK Allgemeine hat mir bestätigt, dass bei einem Unfall des Gespanns, die Vollkasko des verladenen Motorrads, den Schaden der an diesem Moped entsteht, zahlen würde.
Vorher ist natürlich die Versicherung eines möglichen Unfallgegener dran zu zahlen. Aber wenn es den nicht gibt zahlt die HUK VK.
Für das nur TK versicherte Motorrad zahlt keine Versicherung.
Außerdem zahlt die VK nicht die gleichen Beträge, wie es eine KH zahlen würde.
Es bleibt also ein erhebliches Risiko, das man vor Fahrtantritt vertraglich regeln sollte.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Oetteken schrieb am 17. Februar 2020 um 21:54:51 Uhr:
Außerdem zahlt die VK nicht die gleichen Beträge, wie es eine KH zahlen würde.
Was ist KH? Und wie meinst Du das mit der Differenz?
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 19. Februar 2020 um 11:39:07 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 17. Februar 2020 um 21:54:51 Uhr:
Außerdem zahlt die VK nicht die gleichen Beträge, wie es eine KH zahlen würde.Was ist KH? Und wie meinst Du das mit der Differenz?
ich bin zwar nicht Oetteken aber wahrscheinlich meint er mit KH die Kfz-Haftpflicht.
Richtig 😉
Im Kaskobereich werden viele Dinge nicht erstattet, die im Haftpflichtbereich erstattet werden, z. B. Wertminderung, Nutzungsausfall usw..
Daher würde ich eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten treffen, die eine Haftungsbeschränkung vorsieht, analog zur Haftungsbeschränkung, die bei Fahrgemeinschaften sinnvoll ist.
Der ADAC hat einen Entwurf dafür, siehe Link:
https://www.adac.de/.../vertragliche-haftungsbeschraenkung.pdf