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Auto, mit Mangel, bei Inzahlungnahme Haftungsausschluss

Hallo zusammen,

weiß jemand wie das mit dem Haftungsausschluss wenn ich mein Auto in Zahlung gebe ?

Privat -> Privat habe ich schon gelesen dass man diese ausschließen kann, aber wie es bei Privat -> Händler aussieht finde ich nichts so richtig.

Konkret geht es um unseren alten Audi A4 den wir gerne in Zahlung geben würden.
Leider hat dieser einen Mangel (spordisch P0299 Ladedruck niedrig). Dieser lässt sich
Zündung aus -> an beheben bis zum nächsten mal.
Dies hatten wir dem Händler auch gesagt bei der Bertung unseres Autos.
Als er uns später den Anzahlungsbetrag nannte, meinte er nur das der Kollege, der den Wagen kontrolliert hat, diesen Fehler nicht notiert hätte. Für Ihn würde das auch keine Rolle spielen.
Zudem müssten wir keine Haftung beim Verkauf an einen Händler übernehmen bzw. explizit
ausschließen.

Stimmt das ?

gruss

spark2001

Beste Antwort im Thema

Die Sachmängelhaftung gilt nur für unbekannte Mängel.

bekannte Mängel müssen im kaufvertrag angegeben werden. natürlich von Privat nicht in allen einzelheiten. Hier in dem fall: spordisch P0299 Ladedruck niedrig. Nicht mehr und nicht weniger. was das bedeutet, das weiß der Händler besser wie Du. Du bist Laie.

Für weitere, dir nicht bekannte Mängel solltest Du wirksam die haftung ausschließen. Das kannst Du als Privatmann immer. egal ob Du an Privat oder an einen Händler verkaufst. Im Gegensatz dazu kann der Händler das nie.

Also: Im KV auf den bekannten mangel hinweisen, darauf bestehen das es drin steht. Nachher heißt es noch: Der Vorbesitzer hat das verschwiegen...
und die weitere Haftung ausschließen.
dann dürfte eigentlich nix passieren.

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nein, das stimmt nicht. Es ist sinnvoll, bei der Übergabe an den Händler ein Protokoll anzufertigen, wo die bekannten Mängel bestätigt werden und festgestellt wird, dass der Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung erfolgt ist. Viele Altfahrzeuge gehen zwar eh nur noch ins Ausland, aber wenn doch ein Folgekäufer den Mangel feststellt, ist es gut, wenn dokumentiert ist, dass man selber den Mangel genannt hat.

Die Sachmängelhaftung gilt nur für unbekannte Mängel.

bekannte Mängel müssen im kaufvertrag angegeben werden. natürlich von Privat nicht in allen einzelheiten. Hier in dem fall: spordisch P0299 Ladedruck niedrig. Nicht mehr und nicht weniger. was das bedeutet, das weiß der Händler besser wie Du. Du bist Laie.

Für weitere, dir nicht bekannte Mängel solltest Du wirksam die haftung ausschließen. Das kannst Du als Privatmann immer. egal ob Du an Privat oder an einen Händler verkaufst. Im Gegensatz dazu kann der Händler das nie.

Also: Im KV auf den bekannten mangel hinweisen, darauf bestehen das es drin steht. Nachher heißt es noch: Der Vorbesitzer hat das verschwiegen...
und die weitere Haftung ausschließen.
dann dürfte eigentlich nix passieren.

Ok danke mal für die Antworten, werde ihn morgen nochmals anrufen und einfach meine Bedenken äußern

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