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Auto mit Chiptuning/Downpipe verkaufen - auf was achten?

Themenstarteram 27. Juli 2020 um 16:23

Hallo,

ich möchte meinen BMW verkaufen. An diesem wurde bereits ein Chiptuning vorgenommen. Dieses wurde am Steuergerät selber vorgenommen und es wurde nichts zusätzliches verbaut. Ebenso wurde eine Downpipe verbaut.

Davon ist nichts eingetragen.

Ich möchte den Händler vor dem Verkauf über die Umbauten informieren. Reicht es aus, wenn man diese im Kaufvertrag festhält, sodass Ich dafür nachträglich nicht mehr haften kann?

Oder müsste ich die Umbauten rückgängig machen, um später keine Probleme bekommen zu können?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Und ich finde es immer wieder amüsant, dass sich die TE's verabschieden, sobald die Wunschantworten ausbleiben. ;)

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Hinweis darauf, dass das Chiptuning bei km-Stand ??? vorgenommen und die Downpipe bei km-Stand ??? verbaut wurde und beide Teile nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurde, reicht. Dann hat der Händler das Fahrzeug in Kenntnis der Mängel gekauft und kann daraus keine Ansprüche mehr herleiten.

Frag mich allerdings, warum man dieses Risiko als Halter eingeht. Und als Händler würde ich dir was flöten. Entweder eintragungsfähig, dann dürftest du das erst eintragen lassen und danach würde der Preis kräftig reduziert oder nicht eintragungsfähig und dann den Verkäufer freundlich verabschieden.

Wenn du an einen Händler verkaufst mag es so gehen. An Privat wäre das ein no Go. Der Wagen darf im Straßenverkehr so ja gar nicht bewegt werden. Kannst du das nicht rückgängig machen (lassen)?

Mit dem ausdrücklich oben erwähnten Hinweis kann man die Kiste auch an Privat verkaufen, der weiß dann doch auch, auf was er sich einlässt. Falls aber nicht eintragungsfähig, muss dieser Hinweis auch erfolgen.

am 27. Juli 2020 um 19:13

Zitat:

@Lattementa schrieb am 27. Juli 2020 um 20:22:17 Uhr:

Wenn du an einen Händler verkaufst mag es so gehen. An Privat wäre das ein no Go. Der Wagen darf im Straßenverkehr so ja gar nicht bewegt werden. Kannst du das nicht rückgängig machen (lassen)?

Quark, habe seinerzeit meine 2,9PS Kreidler mit 5,3PS verkauft. Das kommt so in den KV und feddisch ist die Laube.

Ob da jetzt ein Mangel am Fahrzeug oder bei Verschweigen ein Mangel im Kaufvertrag besteht, gilt zu klären. Ohne Hinweis darauf halte ich das fast schon für arglistige Täuschung, da das Fahrzeug so nicht legal im Straßenverkehr zugelassen werden kann. Wird es nicht im Kaufvertrag vermerkt, kann der Käufer sogar vom Vertrag zurücktreten, wenn sich herausstellt, dass dieses Detail verschwiegen wurde. Steht es im Vertrag, war es das und alles ist gut.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 27. Juli 2020 um 20:22:17 Uhr:

Wenn du an einen Händler verkaufst mag es so gehen. An Privat wäre das ein no Go. ...

EGAL ob Verkauf an einen Händler oder an privat:

 

bekannte Mängel müssen angegeben werden!

 

also hier

 

- dass mit dem Chiptuning und Einbau der Downpipe das Auto in einen von der Serie abweichenden Zustand gebracht wurde

 

- UND dass die Änderungen nicht in die Papiere eingetragen sind!

(zur Absicherung am besten mit einem expliziten Hinweis, dass unklar ist, ob die Änderungen eintragungsfähig sind)

 

und damit niemand "rumwinselt", dass wäre überraschend in den Vertrag "reingeschmuggelt" worden - oder (bei Nichtkauf) die Fahrtkosten zum Besichtigungstermin von Dir zurückerstattet haben will - gehören diese Hinweise auch bereits in das Inserat!

PS:

wenn echte Verkaufsabsichten bestehen, sollte man einfach noch schnell die beiden Eintragungen vornehmen ;)

(oder das Auto wieder in den Serienzustand versetzen)

Zitat:

@camper0711 schrieb am 28. Juli 2020 um 11:04:42 Uhr:

(oder das Auto wieder in den Serienzustand versetzen)

angeben müsste man das Motortuning dann trotzdem

Zitat:

@camper0711 schrieb am 28. Juli 2020 um 11:04:42 Uhr:

 

und damit niemand "rumwinselt", dass wäre überraschend in den Vertrag "reingeschmuggelt" worden - oder (bei Nichtkauf) die Fahrtkosten zum Besichtigungstermin von Dir zurückerstattet haben will - gehören diese Hinweise auch bereits in das Inserat!

PS:

wenn echte Verkaufsabsichten bestehen, sollte man einfach noch schnell die beiden Eintragungen vornehmen ;)

(oder das Auto wieder in den Serienzustand versetzen)

Was hat das mit "rumwinseln" zu tun? So etwas gehört selbstverständlich schon in der Anzeige erwähnt. Es ist zwar nur eine Annahme, aber irgendwie habe ich schon das Gefühl, wenn man nach einem fahrbaren Untersatz sucht, dass man eben diesen dann auch dazu verwenden möchte, was beinhaltet, dass man ihn auch entsprechend anmelden können muss.

Das Teil kann ja normal angemeldet werden, weiß ja niemand was vom Tuning und der (illegalen?) Anlage bei der Zulassungsstelle. Das böse Erwachen kommt dann bei der ersten Verkehrskontrolle...

Themenstarteram 28. Juli 2020 um 22:46

Danke an den Rest für die Antworten!

Ich weiß nicht ob ich den Katalysator noch habe.

Es geht um einen BMW F10, wisst ihr ungefähr was ein Rückbau kosten würde?

Und spiegelt sich das wirklich im Verkaufspreis wieder?

Sämtliche Händler haben doch in der Regel eine eigene Werkstatt oder Zugang zu einer. Von dem was ich mitbekommen habe rüsten die dort doch eh alles zurück und verkaufen es als wäre nie was am Auto gewesen.

Ich will nur noch das beste Preistechnisch rausholen und keine unerwünschten späteren Probleme bekommen.

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