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Auto Leasing 1% Regelung & Zuzahlung (Netto-Bruttoabzug)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage wo ich mir gerade echt den Kopf zerbreche.

Ich habe vertraglich mit meinen AG vereinbart das ich ein KFZ mit einer monatlichen Leasingrate von bis zu 500Euro incl. Versicherung und Steuer erhalten kann und diese dann z.b. über die 1% Regelung versteuere.

Jetzt habe ich mir ein Fahrzeug ausgesucht, welches in Summe auf z.B. 650 Euro im Monat kommt (incl. allem)

Der AG machte mir folgenden Vorschlag die Differenz auszugleichen / zu zahlen

1. Abzug vom jährlichen Bonus
2. Abzug vom monatlichen Brutto Lohn

Ich hatte dann mit einem Kumpel gesprochen der meinte es sollte eigentlich ein Nettoabzug sein und das am besten monatlich, da man es dann abrechnungstechnisch auch bei der Steuer besser zuordnen kann.

Das mit der Zuordnung verstehe ich aber was ist jetzt richtig. ein ButtoAbzug oder NettoAbzug?

Ich habe den AG auch gebeten bei seinem Steuerberater das mal zu erfragen. Der meinte dann das es für mich gleich bleiben würde.

aber ich dachte jetzt nicht wirklich das das stimmt.

Kann mich hier bitte jemand aufschlauen?

Vielen Vielen Dank

17 Antworten

Ich habe hier diesen Beitrag bei Datev gefunden dieser gilt ja egal was ich mache oder? Also Entgeltumwandlung ode Eigenbeteiligung?

Selbst gezahlte Kfz-Kosten steuerlich geltend machen
Tipp: Vor kurzem hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Arbeitnehmer, die individuelle Kosten für ihren Firmenwagen selbst tragen, ihren geldwerten Vorteil um diesen Betrag mindern können. Nach Ansicht des Gerichts wird der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzungsmöglichkeit auch bei Anwendung der pauschalen Ein-Prozent-Methode reduziert, wenn auch die Arbeitnehmer-Zuzahlungen geleistet oder individuelle Kfz-Kosten übernommen werden. Der private Nutzungsvorteil werde weiterhin unabhängig von den tatsächlichen Verhältnissen mit 1 Prozent des Listenpreises bewertet – oder eben über das Fahrtenbuch. "Es ist dann in einem zweiten Schritt Sache des Arbeitnehmers, die von ihm selbst getragenen Kfz-Kosten geltend zu machen und belastbar nachzuweisen", erklärt Mayr. Nicht nur selbst getragene Benzinkosten mindern auf diese Weise künftig den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Der Bundesfinanzhof nannte ausdrücklich auch andere individuelle Aufwendungen, wie Versicherungsbeiträge oder Leasingraten. Wer derartige Ausgaben für seinen Firmenwagen selbst zahlt, kann die individuellen Kosten steuermindernd geltend machen.

@SteUm so sieht's aus.
Kannst selber auch mit dem Brutto-Netto Rechner spielen.

@ru86 Danke für deine Antwort...

Ich dachte ja wirklich das es von Vorteil wäre es auf der Lohnabrechnung aufgelistet zu bekommen um es bei der Steuer dann als z.B. Eigentbeteilung einfacher dargestellt zu bekommen

Denn ich dachte, bei der Entgeldumwandlung (Bruttoabzug) fehlt mir irgendwie der Bezug zu einem Dokument oder macht man das dann in einer schriftlichen Vereinbarung?

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