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Leasing über Onkel, Versicherung über Opa

Themenstarteram 3. März 2021 um 23:13

Mahlzeit habe da mal ne Frage,

Unzwar würde mein Onkel ein Leasingauto (Gewerbe) für mich auf sich nehmen. Ist das möglich ?

Könnte die Versicherung dann über meinen Opa laufen ?

Danke schonmal für eine Antwort

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21 Antworten

Grundsätzlich ist das möglich. Für die weitere Beurteilung fehlen die Informationen, ob Du bei Deinem Opa angestellt bist und wie das Auto genutzt werden soll.

Wenn das Auto mit dem Betrieb des Opas nichts zu tun haben sollte, sollten die Kosten auf keinen Fall über sein Gewerbe gebucht werden, weil es sich sonst um Steuerhinterziehung handeln würde.

Natürlich ist es möglich. Er muss nur die Versicherung so abschließen dass, Familienmitglieder auch mit dem Auto fahren dürfen. Es geht hier nur um die Versicherung.

Themenstarteram 4. März 2021 um 10:10

Zitat:

@omeriko schrieb am 4. März 2021 um 09:57:24 Uhr:

Natürlich ist es möglich. Er muss nur die Versicherung so abschließen dass, Familienmitglieder auch mit dem Auto fahren dürfen. Es geht hier nur um die Versicherung.

Also ist es kein Problem, wenn ich dass geleaste Gewerbeauto von meinem Onkel fahre solange ich in der Versicherung gemeldet bin ?

Zitat:

@TheMat schrieb am 4. März 2021 um 11:10:10 Uhr:

Zitat:

@omeriko schrieb am 4. März 2021 um 09:57:24 Uhr:

Natürlich ist es möglich. Er muss nur die Versicherung so abschließen dass, Familienmitglieder auch mit dem Auto fahren dürfen. Es geht hier nur um die Versicherung.

Also ist es kein Problem, wenn ich dass geleaste Gewerbeauto von meinem Onkel fahre solange ich in der Versicherung gemeldet bin ?

Ok, wenn es nur um die Versicherung geht.

Ja, der Versicherung muss gemeldet werden, dass Du das Auto fährst. Die meisten Versicherungen fragen nur das Geburtsjahr des jüngsten Fahrers und das der jüngsten Fahrerin ab. Manche wollen die genauen Personenangaben benannt haben.

Zitat:

@TheMat schrieb am 4. März 2021 um 11:10:10 Uhr:

Zitat:

@omeriko schrieb am 4. März 2021 um 09:57:24 Uhr:

Natürlich ist es möglich. Er muss nur die Versicherung so abschließen dass, Familienmitglieder auch mit dem Auto fahren dürfen. Es geht hier nur um die Versicherung.

Also ist es kein Problem, wenn ich dass geleaste Gewerbeauto von meinem Onkel fahre solange ich in der Versicherung gemeldet bin ?

Ja, das ist überhaupt kein Problem. Ich habe selber ein Fahrzeug geleast und bei der Versicherung habe ich meine Frau als Hauptfahrer angegeben. Ich bin als 2. fahrer in der Versicherung drin. Auto ist auf mich angemeldet aber nur meine Frau fährt es.

am 22. März 2021 um 12:26

Du solltest hier klarer auseinanderhalten:

- Wer ist Leasingnehmer (--> dein Onkel)

- Wer ist Fahrzeughalter (--> wahrscheinlich auch dein Onkel)

- Wer ist Versicherungsnehmer (--> dein Opa?)

- Wer ist berechtigter Fahrer laut Versicherung (--> du)

Speziell musst du unterscheiden zwischen "Versicherungsnehmer" und "Fahrzeughalter".

Themenstarteram 22. März 2021 um 14:38

Zitat:

@Andy2000xxl schrieb am 22. März 2021 um 13:26:40 Uhr:

Du solltest hier klarer auseinanderhalten:

- Wer ist Leasingnehmer (--> dein Onkel)

- Wer ist Fahrzeughalter (--> wahrscheinlich auch dein Onkel)

- Wer ist Versicherungsnehmer (--> dein Opa?)

- Wer ist berechtigter Fahrer laut Versicherung (--> du)

Speziell musst du unterscheiden zwischen "Versicherungsnehmer" und "Fahrzeughalter".

Genau so ist das, und die Frage war ob das möglich ist ?

Hab ich aktuell in ähnlicher Form.

Bei der Versicherung sind VN und Halter einfach zwei unterschiedliche Personen.

Wenn der Leasinggeber dies bei einem evtl. Sicherungsschein akzeptiert, kein Problem

am 23. März 2021 um 13:51

Genau, die meisten KFZ-Versicherungen erlauben es, dass Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sind.

Du musst es nur ordentlich so angeben. Und kostet ggf. ein bisschen Aufpreis (bei mir konkret bspw. kostet der jährliche Versicherungsbeitrag ca. 20 Prozent mehr dadurch).

Frag doch einfach mal die Versicherung deines Vertrauens. Bspw. bei der HUK ist diese "Konstellation" sogar im Online-Rechner mit integriert (bei anderen sicherlich auch).

Nicht alle Leasinggesellschaften erlauben dies z.B. BMW Bank nicht ok, Mercedes Bank ok.

Kann ich für BMW nicht bestätigen, ging bei mir (F60) letzten Monat problemlos durch.

Zitat:

@MattR schrieb am 23. März 2021 um 18:15:13 Uhr:

Nicht alle Leasinggesellschaften erlauben dies z.B. BMW Bank nicht ok, Mercedes Bank ok.

Wo steht das ?

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 24. März 2021 um 11:24:10 Uhr:

Zitat:

@MattR schrieb am 23. März 2021 um 18:15:13 Uhr:

Nicht alle Leasinggesellschaften erlauben dies z.B. BMW Bank nicht ok, Mercedes Bank ok.

Wo steht das ?

Persönliche Erfahrung. BMW war dass das letzte mal in 2019 Thema. Meine Freundin wollte sich einen X5 leasen und wir hatten angefragt ob der Wagen über mich versicherbar wäre, da ich eine recht niedrige Einstufung von einem 3. Wagen "übrig" habe. Wurde abgelehnt Leasingnehmer müsse der Versicherungsnehmer sein.

Am einfachsten den Leasinggeber fragen anstatt später eine blöde Überraschung erleben.

Solche Sachen sind im Zweifelsfall im Leasingvertrag geregelt

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