Auto kann nicht zugelassen werden wegen Stillegung
Hallo liebe Freunde ich bin neu auf dieser platt Form,
Kurz zu meinem Problem vielleicht hat ja jemand solche Erfahrung gemacht.
Ich war heute bei der Zulassungsstelle und wollte mein Auto was ich erworben hatte zulassen ich habe es vor circa 3 Monaten gekauft (zugelassen habe es nachhause überführt und dann abgemeldet) jetzt habe ich das Problem das die Zulassungsstelle zu mir sagt das Fahrzeug wurde als Fahndung ausgeschrieben wegen erhebliche Mängel… ich habe das Fahrzeug gekauft mit knapp 2 Jahren TÜV. Ich habe gefragt wie das sein kann etc. Die können ja nichts machen sagen die da das System das vorgibt. Ich solle doch zum tüv gehen und die werden die Liste haben worum es geht allerdings meinte der tüv das der Wagen ja TÜV hat und wir wissen müssen was wir überprüfen sollen da die es nicht wissen können? ( weil vermutlich jemand von der Polizei oder sonstiges angehalten wurde und Mängel oder so festgestellt worden sind ) jetzt weiß ich nicht was ich machen soll da die Zulassungsstelle sagt die können es nicht einsehen was da genau ist und der TÜV kann auch nichts machen solange kein Bericht vorliegt was mit dem Fahrzeug war ( eventuell stillgelegt.. das kann ich ja aber nicht wissen da mir nichts gesagt wurde und das Fahrzeug zugelassen war) hat jemand Erfahrungen wie oder was man da machen kann?
59 Antworten
Die Polizei ist keine Auskunftei welche deswegen eine Abfrage machen und dir sagen wird, woran es liegt, nur weil du mit Fahrzeugbrief und Schein hingehst. Ohne eine Vorgangsnummer durch die Behörde, weshalb das Fahrzeug in Fahndung gesetzt wurde, ist das nicht möglich. So musst du also dich irgendwie mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Der wird sicherlich Papiere dazu haben. Dir bleibt nichts anderes übrig.
In Fahndung kann ein Fahrzeug auch nur gesetzt werden, wenn es entwendet wurde oder aber ohne bestehende Versicherung unterwegs ist und entstempelt werden muss, was eine Straftat darstellt.
In deinem Fall bzgl. erhebliche Mängel, musst du auch wieder den Verkäufer kontaktieren. Denn der wird sicherlich ein Mängelbericht erhalten haben. Diese sind innerhalb von 10 Tagen durch eine Werkstatt zu beheben und bei der Behörde, die Bestätigung über die Behebung der Mängel vorzuweisen. Wenn das nicht passiert, ist davon auszugehen, dass du weiterhin mit den Mängeln unterwegs bist. Daher vllt. die Fahndung.
Wie ein Vorredner bereits schrieb, könnte es sich dabei um nicht eingetragene Fahrzeugkomponente handeln. Aber auch Umweltschädigende Austritte von Flüssigkeiten. Da reicht ein Ölfeuchter (geringfügiges tröpfeln) Unterboden von Motor bis Getriebe. In diesen Fällen darf das Fahrzeug nicht aus eigener Kraft bewegt werden.
Mehr kann ich dir nicht sagen. 😉
Zitat:
@clkcan schrieb am 4. Januar 2023 um 18:39:51 Uhr:
Kannst du mal den tüv Bericht hier hochladen?Mich wundert warum beim abmelden vor drei Monaten vom Beamten nichts gesagt wurde und jetzt beim anmelden schon.
Ich würde an deiner Stelle mal zur Polizei fahren und mal nachfragen ob die dir weiter helfen können. Meiner Meinung nach ist das Auto nicht wegen Mängeln stillgelegt (daher auch TÜV vorhanden).
Entweder wurde eine Mängelliste erteilt vielleicht wegen einem nicht eingetragenen Teil aber nicht beseitigt. Oder vielleicht gab es eine Rückrufaktion die nicht wahr genommen wurde und dadurch wurde das Auto still gelegt.
Auf dem Tüv Bericht steht doch bestimmt eine Telefonnummer. Ruf mal dort an und gib die Nr. vom Bericht mal durch. Vielleicht können die helfen.
Rückrufaktion von MB. Hatte ich auch gerade bei einer C-Klasse. Airbags mußten ausgetauscht werden. MB hatte aber keine Airbags. Also mußte solange mit dem Verkauf gewartet werden, bis die Rückrufaktion abgeschlossen war. Fahren durfte man mit dem Wagen, Ummelden unmöglich. Das gleiche Theater vor ein paar Jahren bei den Bremsen eines 1ser BMW.
Wenn das so ist, hätte aber das Straßenverkehrsamt dir diese Info geben können. Ruf doch mal bei MB an, geb die Fahrgestellnummer durch und frag ob eine Rückrufaktion bei dem Wagen ansteht.
Viel Glück
Für Rückrufaktionen gibt es sogar von MB ne Seite, wo man selbst nachgucken kann.
Mir kommt’s komisch vor. Vielleicht ist beim Abmelden was schief gegangen oder es liegt in irgendeiner Form ein Zahlendreher vor?!
Was Du auch noch machen kannst, ggf ist dem Mitarbeiter der Zulassungsstelle ein Fehler unterlaufen.
Somit, nochmal hin gehen, Fahrzeug versuchen anzumelden und sollte es wieder zu dem Eklat kommen, frag doch bitte den Mitarbeiter von der Zulassungsstelle "VON WANN (Datum) DIESE SPERRE IST" und ist das Datum dann vor dem Datum vom letzten TÜV Stempel, sollte sich die Angelegenheit doch in dem Moment erledigt haben.
Z.B. Sperre (Mängel) von 05.22 , TÜV von 07.22 .... heißt dann doch Mängel beseitigt und neu TÜV bekommen.
Daran gibt es nichts zu Rütteln, es sei denn deine Zulassungsstelle wirf dem TÜV vor, zu Betrügen (das würde ich den bei der Zulassungsstelle auch direkt dann vorwerfen.... es dürfen auch gern umstehende Leute zuhören, das wirkt meist etwas besser).
Stellt sich der Mitarbeiter diesbezüglich doof an, frage ihn nach seinem Vorgesetzten (die haben Auskunftspflicht) und sprich mit dem, weil seinen Mitarbeitern in der Zulassungsstelle wohl deine Nase nicht gefällt lassen die dein Fahrzeug nicht zu.
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Zitat:
@benz2023 schrieb am 4. Januar 2023 um 16:09:58 Uhr:
Hallo liebe Freunde ich bin neu auf dieser platt Form,Kurz zu meinem Problem vielleicht hat ja jemand solche Erfahrung gemacht.
Ich war heute bei der Zulassungsstelle und wollte mein Auto was ich erworben hatte zulassen ich habe es vor circa 3 Monaten gekauft (zugelassen habe es nachhause überführt und dann abgemeldet)
Mich wundert, das damals die Zulassung möglich gewesen ist!
Ich komme da nur auf zwei Möglichkeiten:
Der Verkäufer ist kurz vor dem Verkauf kontrolliert worden und es wurde ein Mangel festgestellt, den er innerhalb einer Frist von beheben musste und dann durch Nachweis vom TÜV (?) der Behörde belegen muss das der Mangel behoben wurde.
Verkauf und Anmeldung erfolgten noch in der gesetzten Frist, jetzt ist die Frist abgelaufen und es gibt Probleme!?
Bei dem Auto steht eine (zwangs) "Kundendienst Maßnahme" aus, die Frist ist abgelaufen und vor einer Zulassung muss erst die Kundendienst Maßnahme erledigt werden.
Beim nächst gelegen MB Händler anrufen und Via FIN prüfen lassen ob für das Fahrzeuge eine solche Maßnahme (eventuell Diesel Software Up Date .. manche Fahrzeuge mussten zum Zwangs Up Date ...) aussteht.
MfG Günter
Da war doch Mal was wegen dem Schiebedach, daß das anscheinend wegfliegen kann und da war doch eine Rückruf Aktion vor 2 Jahren,ich musste damals auch zu MB fahren und kontrollieren lassen ob die Verklebung in Ordnung ist.
Wenn du die SA Schiebedach hast, kann es sein dass bei dir die KD Massnahme verklebung Glasschiebedach prüfen noch ansteht.Wenn die nicht gemacht wurde ist das beim KBA hinterlegt.In dem Fall würdest du keine Zulassung bekommen
Genau,in dem Brief den ich damals vom Kraftfahrbundesamt bekommen habe,stand drin das wenn ich bis Dato nicht in die Werkstatt gehe um das kontrollieren zu lassen, wird mein Wagen stillgelegt.
Zitat:
@Dieter011975 schrieb am 5. Januar 2023 um 18:54:23 Uhr:
Da war doch Mal was wegen dem Schiebedach, daß das anscheinend wegfliegen kann und da war doch eine Rückruf Aktion vor 2 Jahren,ich musste damals auch zu MB fahren und kontrollieren lassen ob die Verklebung in Ordnung ist.
Das wäre auch eine Möglichkeit. Ich hatte einen 320er aus 2003 mit dem Schiebedachrückruf. Habe das nie gemacht und das Auto an meinen
Schrauber verkauft. Der wollte ihn 7 Monate später anmelden und wurde abgelehnt. Musste dann zu MB und das erledigen, dann war gut und er leicht angesäuert.
Zitat:
@benz2023 schrieb am 4. Januar 2023 um 16:24:05 Uhr:
Zitat:
@chruetters schrieb am 4. Januar 2023 um 16:13:26 Uhr:
Willkommen in Deutschland. Kannst du denn den Verkäufer ausfindig machen und ihn fragen?Leider habe ich seine Kontakt Daten bzw, keine Telefonnummer mehr von ihm nur Namen & Adresse allerdings ist das circa 450 Kilometer weit entfernt
DasTelefonbuch.de
Zitat:
@Mackhack schrieb am 6. Januar 2023 um 03:17:50 Uhr:
Zitat:
@benz2023 schrieb am 4. Januar 2023 um 16:24:05 Uhr:
Leider habe ich seine Kontakt Daten bzw, keine Telefonnummer mehr von ihm nur Namen & Adresse allerdings ist das circa 450 Kilometer weit entfernt
DasTelefonbuch.de
Inzwischen sind immer weniger Telefonnummern im Telefonbuch zu finden, gefühlt jede dritte Adresse zu der ich eine Nummer suche endet im Nirgendwo....
Grüße
Gerhard
Servus,
wiedermal ein spitzen beispiel warum man den Brunnen vorher zudecken sollte.
ich zähle etzt nur paar Fakten auf, die nicht unbedingt meine Meinung widerspiegeln!
Der Gesetzgeber hat für Gebrauchtwagen käufe Hilfestellung klar geregelt! dies wurde ausgehebelt.
Die Folgen für ein min. 14 Jahre altes Fahrzeug mit Luft Federung wurden hier erkundet?
Diese sind nicht nur Finanzieller art , sondern erfordern auch beim Transport des Fahrzeugs Sachverstand und natürlich die richtigen Hilfsmitttel.- notfalls ne ADAC Mitgliedschaft
ich findes immer wieder lustig.
Wie jetzt vorgegangen werden muss, wurde hier ganz klar aufgezeigt.
Happy Thrii Kings
Irgendwas stimmt hier nicht. Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben wegen Mängel? Scheint mir ungewöhnlich, denn irgendjemand hat die ja festgestellt. Wären die so gravierend hätte man das Fahrzeug gleich stillgelegt. Dann kann man das nur nach Beseitigung der Mängel wieder in Betrieb nehmen. Zur Fahndung ausgeschrieben werden die eher wegen Steuerschuld oder fehlen der Versicherung, meistens weil die auch nicht bezahlt wurde.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der TE die Karre zugelassen erworben und dann abgemeldet. Da hätte die Behörde doch garantiert beim abmelden etwas erwähnt.
Du kennst da einige Abläufe nicht. Eine Vorstellung wäre, die Polizei hält an, kontrolliert, stellt Mängel fest die zu beseitigen sind. Händigt Mängelliste aus und gibt dem Halter eine gewisse Zeit zum beheben. Nun erscheint der Halter mit dem Nachweis über die Behebung der Mängel nicht innerhalb der Frist oder überhaupt nicht. Was passiert? Fahrzeug wird ausgeschrieben.
Mängel müssen nicht gravierend sein. Kennzeichenleuchte defekt, Scheinwerfer defekt etc. Da stellt man kein Auto sicher. Ist nicht verhältnismäßig. 😉
Geht darum, dass der Nachweis über die Behebung nicht erbracht wurde evtl.
Kann ja sein, dass der TE es auf sich gemeldet hat und dann abgemeldet. Nun ist die Frist für den Nachweis vorbei und er kann es nicht mehr anmelden.
Wir können hier viel spekulieren. Die Antwort liegt beim Verkäufer. Der TE muss das schon schaffen. Ggf. die paar hundert km hinfahren und es klären.
Er schreibt ja selbst wegen erheblicher Mängel. Wegen einer nicht behoben Mangelkarte passiert erstmal lange nichts. Ich bin fast 8 Monate gefahren bis ich das Fahrzeug letztendlich abgemeldet habe.