Auto,Hund, Versicherung
Da ich häufiger unseren Hund mit im Auto transportiere haben sich mir folgende Fragen aufgdrängt.
Man/n stelle sich vor, der Hund sitzt wie bei vielen üblich in einem Kombi im Kofferraum.
So nun ereignet sich ein Unfall. Ein nachfolgendes Fahrzeug fährt auf unseren "Hundekombi". Der Auffahrende ist schuld.Klar, das Auto ist beschädigt, die Versicherung reguliert. Aber jetzt ist auch unser "Pfiffi" verletzt oder gar zu Tode gekommen. Wie wird den unser Piffi Versicherungstechnisch behandelt ? Gibt es z.B. Schadenersatz für die Kosten des Tierdoc , oder Schadenersatz bei Tod und wie wird der berechnet. Es wird ja wohl keinen WBW für Hunde geben. Wird hier womöglich der Kaufpreis erstattet - nach Abzug "alt" für "neu". "War ja schon ein gebrauchter Hund"?. Oder gibt es hier garnichts. Wenn doch, muss denn ein Hund in irgendeiner speziellen Weise transportiert werden, Stichwort Trenngitter, etc.
Oder was passiert wenn der Hund z.B. bei Einkaufen aus dem verschlossenen Auto gestohlen wird. Stichwort: Hausratversicherung oder doch TK , oder doch garnichts ?
Fragen über Fragen...
Gruss BM
25 Antworten
Hi,
ach Männers - was habt ihr denn mit der 130% Grenze. 😉
Delle will doch nur n neues Geschäftsfeld aufmachen 😁 Gutachten für Hunde... 😉
Madcruiser hat das Wesentliche schon gesagt. Es gilt hier, dass Haustiere als Sachen behandelt werden. Alles weitere damit gemäß BGB geregelt.
In der HP Wiederbeschaffungswert (unscharf ausgedrückt).
In de Hausratversicherung gibt es oft eigene Bestimmungen dazu - etwa x% der Versicherungssumme als Höchstentschädigung - Basis wie in der Hausrat oft üblich der Neuwert.
Zur Selbstzüchtung:
Für die Rasse wird es einen Markt geben - und damit sollte auch der Bezugswert klar sein.
Zum Transport:
Du bist als Fahrer für die Ladungssicherung verantwortlich.
Als zweifacher Hundehalter - Trenngitter ist optimal, es gibt mittlerweile aber auch wirklich hervorragende Gurtsysteme für die Hunde, die auch nicht die Welt kosten. Habe ich auch - wird im Fall der Fälle eingesetzt.
Operation:
Alle Kosten, die darüber hinaus gehen, sind meines Wissens (wie madcruiser schrieb im rahmen der Liebhaberei) zu tragen --> dafür gibts ja neuerdings auch den Nepp mit den Haustierversicherungen (gegen Krankheit)
Grüße
Schreddi
Wie gestaltet sich eigentlich die Entschädigung, wenn keine Rechnung für das Tier mehr vorhanden ist, oder es nie eine gab?
Der "Herr Direktor" ist bspw. ein vermutlich sogar vollkommen reinrassiger Chartreuxkater, aber meiner Frau vor neun Jahren zugelaufen, hat also nichts gekostet.
Muss ich also im Schadensfall die Leiche des Katers zu einem Gutachter bringen um mir bestätigen zu lassen, dass es sich um ein Rasseexemplar handelt?
Bekomme ich dann den Neuwert anhand einer Schätzung der vor neun Jahren üblichen Marktpreise, der heutigen Marktpreise oder gar nichts?
Und wer bezahlt die Begutachtung der sterblichen Überreste?
Notwendig ist sie schließlich erst durch den Schaden geworden und nur für dessen Regulierung nützlich.
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Hi,
ach Männers - was habt ihr denn mit der 130% Grenze. 😉
Delle will doch nur n neues Geschäftsfeld aufmachen 😁 Gutachten für Hunde... 😉
Mir sind die Köter lieber, wenn sie gesund sind.
Obwohl.. die Freundin meiner Frau ist Tierärztin grübel grübel..
Öhem hust hust, Aber der Rest war sehr aufschlussreich, Danke Schreddi 🙂
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Der "Herr Direktor" ist bspw. ein vermutlich sogar vollkommen reinrassiger Chartreuxkater, aber meiner Frau vor neun Jahren zugelaufen, hat also nichts gekostet.
Geiler Name, find ich echt Klasse. Trägt diesen bestimmt zu Recht..... 🙂🙂
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Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Wie gestaltet sich eigentlich die Entschädigung, wenn keine Rechnung für das Tier mehr vorhanden ist, oder es nie eine gab?
Es wird grundsätzlich zunächst davon ausgegangen, dass es sich bei der Katze um ein Tier ohne Marktwert handelt.
Hier hat sich die Rechtsprechung zwischenzeitlich soweit vereinheitlicht, dass Behandlungskosten für ein derartiges Tier "ohne Marktwert" vom Schädiger bis zu einer Obergrenze von EUR 1500 zu ersetzen sind.
Das erste Urteil in dieser Hinsicht kam vom LG Bielefeld:
"Urteil vom 15.05.1997
Die Obergrenze der erstattungsfähigen Heilungskosten für Katzen ohne Marktwert ist in Weiterentwicklung früherer Rechtsprechung (LG Lüneburg, NJW 1984, 1234) auf DM 3.000,- heraufzusetzen."
Dieser Rechtsprechung haben sich mittlerweile die Gerichte (z.B. AG Mannheim, AG Neu Ulm usw.) angeschlossen.
Sollte die Katze einen tatsächlichen Marktwert besitzen (was vom Eigentümer nachzuweisen ist), kann natürlich der Betrag entsprechend höher ausfallen - dies ist aber einzelfallabhängig.
Wird das Tier getötet, sind bei einem Tier ohne Marktwert nur die Tierarztkosten (sofern angefallen) zu begleichen, evtl. Kadaverbeseitigungskosten (klingt jetzt hart, ich weiss - aber wir sprechen hier nur über rechtliche Gegebenheiten).
Ansonsten ist auch hier ein evtl. Wert des Tieres (Zuchtexemplar) durch Vorlage von Nachweisen (Stammbaum, Kaufvertrag usw.) zu belegen.
Hallo zusammen,
ich hab tatsächlich schon ein paar Hunde "regulieren" dürfen und bin ehrlich gesagt immer froh wenn ich die Akten selbst machen darf.😎
Ich hab nämlich selbst einen Flocki daheim und bin daher eher empfindlich, wenn Hunde im Straßenverkehr verletzt werden und sparsame Kollegen irgendwas vom Totalschaden und WBW eines Haustieres erzählen (kommt tatsächlich immer wieder mal vor brrrrrrr).
Tatsächlich ist die Rechtsprechung - zum Glück - deutlich tierfreundlicher geworden als noch vor einigen Jahren und erkennt an, dass sich der Schadensersatz für ein Haustier nicht einfach an dessen Marktwert messen lassen kann.
Letztlich sind es - wenn es um Behandlungskosten geht - immer Einzelfallentscheidungen aber es dürfte mittlerweile eigentlich gesichert sein, dass Behandlungskosten den Kaufpreis eines Tieres auch weit übertreffen dürfen und trotzdem zu erstatten sind.
Natürlich gibt es aber auch hier Grenzen. Werden die Kosten "unverhältnismäßig" ist Ende.
Was unverhältnismäßig ist, muss wieder im Einzelfall festgetsellt werden.
Fazit: Es kommt drauf an...
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Geiler Name, find ich echt Klasse. Trägt diesen bestimmt zu Recht..... 🙂🙂
Eigentlich wurde er "Lupo" getauft, allerdings wegen des wolfsähnlichen Blickes den er hat, wenn er beim Gehen nach vorne schaut - nicht wegen des Kleinwagens.
Er hat Angewohnheit, sich beim Betreten eines Raumes mit einem kurzen "Mjäck" anzukündigen und die Anwesenden zu begrüßenden. Wenn er wach ist tut er das Gleiche, wenn jemand in den Raum kommt.
Jetzt stell dir vor du kommst in dein Arbeitszimmer und von deinem Arbeitssessel aus, wo er sich gern bettet, schallt dir das "Mjäck" entgegen und der Kater fängt an, halb meckernde und halb jammernde Geräusche von sich zu geben, als du ihn von dort wegeheben willst, nur um sich darauf erst an deinem Registraturschrank zu strecken, bevor er sich demonstrativ davor hinlegt 😁
Der "Herr Direktor" passt aber auch sonst sehr gut, da er nicht nur das klassische Bild der "stolzen Katze" abgibt, sondern im Gegensatz zu seiner "Sekretärin" "Fräulein Katz" bspw. beim Kochen nicht mit aufgeregtem Kreischen bettelt, sondern sich brav abseits setzt und wartet, bis er was zugetragen bekommt - oder sich unbeachtet fühlt und selbst zuschlägt 😉
Bei den Nachbarn heißt er "grauer Panther", seit er kurz nach dem Einzug als erste Amtshandlung direkt den bisherigen Revierbesitzer vermöbelt hat.
Weitere hausinterne Beinamen sind "Entrepreneurial Cat", "Pascha", "His Highness" und "Lumpi".
Ich hab das OT mal kleiner gemacht 😉
@ twelferiider
Danke, das beantwortet meine Fragen eigentlich umfassend.
Wenn der Wertnachverweis eine Obliegenheit des Ersatzfordernden ist dürfte die Geltendmachung von Kosten für die Beschaffung eines Nachweises auch ziemlich aussichtslos sein. Es geht aber im Todesfall wirklich um dem Wert des diskreten Tieres, nicht um die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen?
Das würde im konkreten Fall nämlich einen deutlichen Unterschied machen. Der Marktwert des "Herrn Direktor" wäre nämlich auch mit Bescheinigung der Reinrassigkeit geringer als der Kaufpreis eines gleichwertigen Rassekaters, da von einem solchen üblicherweise ein Stammbaum existiert, dessen Fehlen erheblichen Einfluss auf den Preis hat.
Da aber die charakterlichen Eigenschaften der Rasse eigenschaftsbestimmend für den Kater sind, sähe ich hier im Verweis darauf, ein Tier ohne Marktwert als Ersatz erwerben zu können, eine Schlechterstellung des Geschädigten.
Auch dem Verweis auf die fehlende Bekanntheit der Reinrassigkeit bei der Aneignung des Tieres würde ich widersprechen, da die Aneignung in der festen Annahme stattfand, es handle sich um ein Tier mit der posthum, ähh, nein, post mortem festgestellten Rasse oder auf Grund der festgestellten, rassetypischen besonderen Eigenschaften.
Das ist natürlich alles rein hypotethisch, da der Kater noch lebt und meiner Frau lange vor mir zugelaufen ist 😁
(Ich hab auch nichts mit Katzenzucht oder -ausstellungen zu tun!)
Den Passus zur Kadaverbeseitigung habe ich in etwa der Form erwartet. Dass die Rechtsprechung persönliche Bindungen zu Tieren (also Sachen) oder Sachen nur im Falle der vorsätzlichen Schädigung, und auch dort meist nur bei der Bemessung der Schuld, berücksichtigt ist mir klar. Ansonsten wäre die eingeschlagene Fensterscheibe an meinem Auto im Zweifel immer ein persönliches Erbstück und der Duftbaum von immensem Wert, da von der Mutter auf dem Sterbebett überreicht worden 😉
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Wenn der Wertnachverweis eine Obliegenheit des Ersatzfordernden ist dürfte die Geltendmachung von Kosten für die Beschaffung eines Nachweises auch ziemlich aussichtslos sein. Es geht aber im Todesfall wirklich um dem Wert des diskreten Tieres, nicht um die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen?
Richtig.
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Das würde im konkreten Fall nämlich einen deutlichen Unterschied machen. Der Marktwert des "Herrn Direktor" wäre nämlich auch mit Bescheinigung der Reinrassigkeit geringer als der Kaufpreis eines gleichwertigen Rassekaters, da von einem solchen üblicherweise ein Stammbaum existiert, dessen Fehlen erheblichen Einfluss auf den Preis hat.
Das ist wohl richtig.
Und da dein Kater offensichtlich keinen Stammbaum hat, ist er auch nichts wert (rechtlich gesehen).
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Da aber die charakterlichen Eigenschaften der Rasse eigenschaftsbestimmend für den Kater sind, sähe ich hier im Verweis darauf, ein Tier ohne Marktwert als Ersatz erwerben zu können, eine Schlechterstellung des Geschädigten.
Ich nicht: Dein jetziger Kater hat keinen Marktwert, da du weder Reinrassigkeit nachweisen, noch einen Stammbaum vorweisen kannst.
Wolltest du ihn jetzt verkaufen, würdest du nichts für ihn bekommen, für einen reinrassigen Kater mit Abstammungsnachweis bzw. Stammbaum würdest du aber u.U. eine Menge Geld bekommen.
Somit wärst du nach einem Unfall besser gestellt als vorher mit deinem wertlosen Kater.
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Auch dem Verweis auf die fehlende Bekanntheit der Reinrassigkeit bei der Aneignung des Tieres würde ich widersprechen, da die Aneignung in der festen Annahme stattfand, es handle sich um ein Tier mit der posthum, ähh, nein, post mortem festgestellten Rasse oder auf Grund der festgestellten, rassetypischen besonderen Eigenschaften
Zählen "rassetypische besondere Eigenschaften" bei der Bemessung des Marktwertes eines Tieres?
Nein: Es zählt der Nachweis der Reinrassigkeit und ein Stammbaum, das kannst du entweder vorlegen oder auch nicht.
Im letzteren Fall hast du (meine natürlich: hattest) dann eben einen wertlosen Kater - ohne Marktwert,
DU bist derjenige, welcher in der Nachweispflicht für seine Forderungen steht - Widersprüche und Behauptungen sind da nichts wert - einzig und allein Nachweise (siehe oben) zählen.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Ich nicht: Dein jetziger Kater hat keinen Marktwert, da du weder Reinrassigkeit nachweisen, noch einen Stammbaum vorweisen kannst.
Da liegt ja der Knackpunkt!
Die Reinrassigkeit ließe sich nachweisen, ein Stammbaum jedoch nicht beschaffen. Damit würde man dem Kater einen Marktwert zusprechen können.
Ich gehe also Recht in der Annahme, dass ich ein Gutachten über die Reinrassigkeit des verstorbenen anfertigen lassen müsste, dass eine Angabe über den Verkaufswert enthält, welchen ich dann geltend machen könnte?
Gut, dann dürfte das finanziell ein Nullsummenspiel werden. Im Fall des Falles müsste ich noch mal bei der BILD nachfragen, wie man Katzendiesel macht. Der wird ja immer wertvoller 😁
Auf jeden Fall danke für die Ausführungen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Ich gehe also Recht in der Annahme, dass ich ein Gutachten über die Reinrassigkeit des verstorbenen anfertigen lassen müsste, dass eine Angabe über den Verkaufswert enthält, welchen ich dann geltend machen könnte?
Nun, im Grunde bleibt es dir überlassen, wie du den (vermeintlichen😉 ) Wert deines Katers nachweist.
Der Nachweis muss halt letztlich so sein, dass er nötigenfalls auch vor Gericht Bestand hat, sofern die Gegenseite diesen nicht akzeptiert.
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Gut, dann dürfte das finanziell ein Nullsummenspiel werden.
Vermutlich.
Ist bei den Tieren halt immer so (du hast es selbst schon geschrieben): Ideeller oder Liebhaberwert zählt nicht.
Ein Tier ist nach dem Gesetz eine Sache, deren Wert man ggf. nachweisen muss.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Ist bei den Tieren halt immer so (du hast es selbst schon geschrieben): Ideeller oder Liebhaberwert zählt nicht.
Ein Tier ist nach dem Gesetz eine Sache, deren Wert man ggf. nachweisen muss.
Das ist mir durchaus klar 🙂
Hier hätte es halt einen deutlichen Unterschied gemacht, wären die Kosten der Wiederbeschaffung eines Katers anzusetzen gewesen.
Solche gibt es fast ausschließlich mit allen Papieren und für eher hohe Summen. Die Suche nach dem sehr seltenen Fall eines Katers bescheinigter Rasse ohne Stammbaum dürfte sehr sicher als unzumutbar angesehen werden.
Der Marktwert eines kastrierten Katers, von dem aber nur Reinrassigkeit festgestellt wurde, ist jedoch gering.
Heißt Wiederbeschaffung hätte durchaus vierstellig werden können, Zeitwert ist eher zweistellig.
Jetzt haben wir die Sache aber auch endlich durch und ich werde dem Herrn Direktor eine Dienstanweisung zukommen lassen, wonach er gefälligst nicht im Straßenverkehr umzukommen hat 😁