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Auto gekauft->Motorschaden! Gefälschter KM-Stand, Schwerer UNfall, 2. AT-Motor! Was ist machbar?

Themenstarteram 10. Juni 2015 um 7:26

Hallo liebe Leser!

Ein Freund hat sich ein Auto von privat für 9500€ gekauft was ursprünglich aus den USA kam (Importfahrzeug).

Nach nur 800km fahrt ist der Motor hochgegangen und nach einer Überprüfung der Fahrgestellnummer ist folgendes zu Tage gekommen:

160.000km mehr als im Kaufvertrag

Bereits der zweite Austauschmotor verbaut

Auto hatte mal einen schweren Unfall - Überschlag

Was ist nun die beste Vorgehensweise???

Beste Antwort im Thema

ich würde einen solch komplexen Fall direkt einem Anwalt übergeben. Es gibt zu viele offene Fragen, um dies beurteilen zu können (Gewährleistung, verschwiegener Mangel, Betrug). Wer war eigentlich wann Eigentümer, hätte was wissen oder prüfen müssen, etc.

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33 Antworten

Von Privat in Deutschland gekauft oder vom Handler.

Was Steht im Kaufvertrag drin?

Rudiger

Themenstarteram 18. Juni 2015 um 8:02

VOn privat gekauft in D.

am 19. Juni 2015 um 20:36

Du bist ihm seine arglistige Täuschung nachweisen. Ob du das kannst, kann hier natürlich keiner einschätzen.

Themenstarteram 22. Juni 2015 um 6:45

Ok danke für die Antworten

am 22. Juni 2015 um 19:43

So einfach ist das leider nicht.

Zuerst muss man mal fragen: Wieso ist der Motor hochgegangen? Was war die Ursache? Konnte der private Verkäufer dies wissen, war es also ein offensichtliches Problem und wurde das Auto deshalb verkauft oder war es einfach "Pech".

(Es könnte ja z.b. ein Ölleitung geplatzt sein oder so etwas, dann dauert es keinen Kilometer bis der Motor die Hufe hochreisst, ist halt Lebensrisiko).

Was für ein Auto ist es und wie alt?

Defekte Motoren sind bei einigen Herstellern ganz normal. Ein Kollege fährt einen Golf, 80.000km 3 AT Motore (der erste bei 4.000km), 2 AT Getriebe, Auto ist 2,5 Jahre alt. Motoren sind teilweise "Verschleissteile".

Wenn das Auto wie du sagst so einen schweren Unfall hatte muss es ja ein sehr teures Auto sein, denn einen Überschlagschaden fachgerecht zu reparieren ist auch in den USA nicht ganz günstig, das lohnt sich selbst bei 1jährigen Autos teilweise nicht. Offenbar hat man dem Auto den Schaden ja nicht angesehen, also war die Reparatur wohl fachgerecht, vielleicht wusste der Verkäufer auch nichts davon.

Ich sehe du wohnst in der CH, du weisst ja dass hier "unfallfrei" nie angegeben wird und auch rechtlich nicht einklagbar ist.

Was steht im Kaufvertrag zu Garantie und Gewährleistung? Was zu DEM VERKÄUFER bekannten Schäden? Und was zur KM-Leistung?

Es gibt Formulierungen da kannst du gar nichts machen, z.b. KM-Leistung ABGELESEN oder "in meinem Besitz unfallfrei", Tüv neu (heisst nicht dass das Auto OK ist), für Export,

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 6:32

Ja da hast du recht. das ist alles noch näher herauszufinden.

Was genau den Motorschaden verursacht hat weiß ich nicht. Aber generell hat man ja jetzt wohl bessere Chancen Geld wieder zu bekommen als wenn alle Angaben ordnungsgemäß wären, denke ich.

am 23. Juni 2015 um 23:11

Denke ich nicht. Du musst ja beweisen dass der Verkäufer davon wusste. Die Beweislast liegt erst mal bei dir.

Themenstarteram 24. Juni 2015 um 5:48

Achso.. Also wenn der Verkäufer das Auto guten gewissens verkauft hat dann ist bei ihm "nichts zu holen".

Wäre es dann möglich den Besitzer davor zu belangen, wenn davon ausgegangen werden kann dass der der Übeltäter ist?

am 24. Juni 2015 um 6:20

Zitat:

@pico24229 schrieb am 24. Juni 2015 um 07:48:08 Uhr:

Achso.. Also wenn der Verkäufer das Auto guten gewissens verkauft hat dann ist bei ihm "nichts zu holen".

Richtig,

wenn ein Privatverkäufer keine Fehler gemacht hat, für was wollte man ihn dann zur Verantwortung oder in die Haftung ziehen können.

Weiterhin ist niemand verpflichtet, alle Angaben in (s)einem Kaufvertrag zu überprüfen. Wenn es keinen Anlass gab, irgendwelche Angaben zu überprüfen oder er nicht informiert wurde, zB. so wie hier über eine Werkstatt, weil die Historie nicht passt, dann hat er mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht gewusst, dass da was faul ist.

Ohne Nachweis, dass ein Privat-Verkäufer schuldhaft falsche Angaben gemacht hat, oder ihm Bekanntes nicht genannt hat, das er hätte nennen müssen, sieht es finster aus.

 

Zitat:

Wäre es dann möglich den Besitzer davor zu belangen, wenn davon ausgegangen werden kann dass der der Übeltäter ist?

Nein,

Rechtsgrundlage für Forderungen sind immer ein (Kauf-)Vertrag und da man mit dem Vor-Vor-Besitzer keinen Vertrag hat, gibt es auch keine Grundlage für eine Forderung.

Der Vor-Besitzer (von dem Dein Kumpel den Wagen gekauft hat), hat auch keine Anspruchsgrundlage, da er nicht der Besitzer/Eigentümer des Fahrzeugs ist, sondern jemand anderes.

Themenstarteram 24. Juni 2015 um 6:26

Ok, also kann mein Kumpel nur Glück haben wenn der Vorbesitzer für die Missstände verantwortlich ist..

am 24. Juni 2015 um 7:39

Zitat:

@pico24229 schrieb am 24. Juni 2015 um 08:26:14 Uhr:

... für die Missstände verantwortlich ist..

Verantwortlich ist da missverständlich, er ist nicht für die Mängel selbst, sondern für die Aussagen dazu im Vertrag verantwortlich.

Er muss bei den sogenannten "Pflichtangaben" (Aussagen mit deutlichem Werteinfluss) verschwiegen, beschönigend oder verniedlichend dargestellt haben. Was voraussetzt, dass die ihm bekannt waren bzw. hätten ihm bekannt sein müssen.

Bei allen anderen, sonstigen Angaben im Vertrag, müssen diese tatsächlich richtig sein. Wobei sich dieses "richtig" nicht auf die Tatsache selbst, sondern das Wissen des Verkäufers bezieht.

Hier fällt nicht nur eine echte Lüge drunter (bewusst, ich weiß oder hätte wissen müssen, dass es anders ist), sondern sich auch auf eine reine "Gefälligkeitsantwort" bezieht (ich habe keine Ahnung, aber statt "keine Ahnung" zu sagen, gibt man eine Auskunft, die den Kunden gefallen soll).

Ein Verkäufer hat ehrlich zu handeln, macht er das, dann ist er auch "unangreifbar", macht er das nicht, kann man ihn packen.

Die Einrede auf Irrtum funktioniert nur, so lange man noch in dieser Angebotsphase ist. Ist man beim (Kauf-)Vertrag, gibt es keine Irrtümer mehr, sollten sich Irrtümer im Angebot befinden, müssen sie spätestens im Vertrag richtig gestellt werden - oder fallen dem Verkäufer auf die Füße.

Themenstarteram 24. Juni 2015 um 7:59

Danke für die Antworten.

Werde nachher mal nachfragen wie es jetzt aussieht und ihm mal berichten was hier so geschrieben wurde. :)

am 24. Juni 2015 um 8:36

Du merkst: Autokauf = Lotterie. Du kannst Glück haben oder Pech. Einem Privaten beizukommen ist viel schwerer als einer Werkstatt die Garantie geben muss, deshalb sind die Fahrzeuge von Privat auch eine ganze Ecke günstiger. Oder du machst es wie ich: Von Händler per Handschlag ohne Garantie, allerdings mache ich das nur in Bereichen unter CHF 1000, man wundert sich dann das ein Auto plötzlich nur noch 1/3 kostet :)

eine Werkstatt muss genausowenig Garantie geben wie ein Privater.

Was du sicher meinst ist Gewährleistung.

Es sei denn bei den Eidgenossen wäre das anders.

am 25. Juni 2015 um 16:37

Ja, nur bei uns heisst das Garantie und wird meistens von einem externen Anbieter versichert, was natürlich auf den Kaufpreis drauf kommt. Denen ist es am liebsten keinerlei Beweise (Papiere) für den Verkauf zu haben.

Geld cash gegen Fahrzeugausweis und Schlüssel.

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