Auto gekauft mit fester Kurzzulassung, bin verwirrt.
Hallo ich habe ein Auto gekauft von einem Autohändler. Das Auto hole diese Woche ab. Ich besitze aber noch ein altes Auto, dessen Kennzeichen ich dann auf das neue Auto übertragen will.
Der Händler hat mir gesagt das deren Autos auf das Autohaus für mindestens 4 Monate zugelassen sind. Im Kaufvertrag steht auch drin "Mindesthaltedauer 4 Monate. Eine vorzeitige Um- / Abmeldung ist untersagt."
Mit diesem Wissen habe ich dann um eine eVB zu erhalten bei meiner Versicherung einen Antrag gestellt für das Fahrzeug als neuen Vertrag (Bavariadirekt). Die eVB habe ich auch prompt erhalten. Als ich dann bei meiner Versicherung ein weiteres mal angerufen und den Passus im Kaufvertrag geschildert habe, meinte diese das sei Unfug und ich soll so schnell es geht das Auto ummelden (bis max. 3 Monate), da sonst die eVB auslaufen wird ich diese Bezahle und es keine Folgevertrag für das Auto gibt (ich Zahle also einmal die neue eVB und parallel meine jetzige Versicherung auch noch).
Auch sonst finde ich im WWW keine Anhaltspunkte zwecks der Gültigkeit des Autohändlers und das man sobald wie möglich den Halterwechsel angeben lass bei Zulassungsstelle.
Habt ihr hier eine Idee was ich jetzt machen sollte und was ist korrekt? Droht mir Strafe wegen Kaufvertrages?
Die eVB meiner jetzigen Versicherung kann ich auch innerhalb von 14 Tagen widerrufen z.B. und mir eine neue Versicherung suchen.
Danke und VG
Resselss
33 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 07. Aug. 2023 um 21:11:02 Uhr:
Bei einem Halterwechsel ist immer eine eVB vorzulegen. Ohne lässt sich keine UI oder UMH beantragen
Habe ich persönlich schon mehrfach ohne eVB erlebt.
Mein Auto auf Deinen Namen ummelden ohne eVB ?
Wo geht das?
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 7. August 2023 um 20:57:41 Uhr:
Hauptsache billig, alles andere interessiert nicht. Wer vergleicht schon die AKB?
Wenns nur um eine Haftpflicht geht, je billiger je besser.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. August 2023 um 21:32:57 Uhr:
Mein Auto auf Deinen Namen ummelden ohne eVB ?Wo geht das?
Es war eine Ummeldung von Mutter auf Tochter 2014 (Rhein-Erft-Kreis) und eine von Vater auf Tochter 2014 (Enzkreis). An diese Beiden kann ich mich erinnern.
Der/die Versicherungsnehmer/in blieb gleich, somit ist das Fahrzeug bei Ummeldung bereits versichert. Zur Ummeldung braucht man in dem Fall außer den ZB1+2 nichts anderes wie z.B. Vollmacht oder SEPA-Mandat. Das wäre im Fall des TE auch so.
Ähnliche Themen
Zitat:
@CamperBoy schrieb am 7. August 2023 um 21:34:29 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 7. August 2023 um 20:57:41 Uhr:
Hauptsache billig, alles andere interessiert nicht. Wer vergleicht schon die AKB?Wenns nur um eine Haftpflicht geht, je billiger je besser.
Ich habe in meinem Leben nur einen Menschen kennengelernt, welcher ein NEUES Fahrzeug nur Haftpflicht versichert hat 🙄. Ob der damit richtig gefahren ist, weiß ich aber nicht.
Selbst wenn ich nur Haftpflicht buche, würde ich nie die billigste Versicherung buchen. Ich hätte keine Lust auf Stress mit einem eventuellen Unfallgegner. Allerdings dürfte diese Einstellung hier im Versicherungsforum sicher auf größtes Unverständnis stoßen, das sieht man ja schon an Deiner Antwort.
Also auf der HP des Rhein Erft Kreis steht was anderes für einen Halterwechsel
Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
Wüsste auch kein Anwender Programm, welches einen Halterwechsel ohne abruf der eVB möglich macht.
Halterwechsel ist Umschreibung, das ist wie zulassen eines Gebrauchtwagens. Das kann nicht ohne eVB gehen.
Vielleicht ist es so das das Fahrzeug sofort auf ihn versichert ist und das Autohaus wird für die 4 Monate der Halter
Aber auch das muss der Versicherung für die eVB vorher mitgeteilt werden.Eventuell Zuschlag aufgrund abweichender Halterschaft, oder höhere /niedrigere Prämie weil anderer Landkreis mit abweichender Einstufung.
Das muss aber alles vorher mit dem Verkäufer geklärt werden
Zitat:
@Ressless schrieb am 7. August 2023 um 20:17:19 Uhr:
Von Einem Rabatt wurde mir jedoch nichts erzählt.
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß du nur sehr wenig bis gar nichts weißt auf was du dich da einläßt.
Zumindest den Unterschied was das Auto kostet wenn es gleich dir "gehört" oder um wieviel es günstiger ist wenn es erst mal 4 Monate als Vorführer über den Händler als Halter läuft.
Hier geht es doch nicht um einen Kauf von einem Laib Brot, wo oft sogar dort genauer geschaut wird was es kostet.
Um 2012 rum hatte ich das auch bei Mazda, glaube es waren 6 Monate. Danach durfte ich auf mich ummelden.
Es ist nicht zu viel verlangt, wenn man gerne vor der Auskunft wüsste, was denn nun genau läuft. Und da sehe ich den TE in der Pflicht. Es kann doch nicht sein, dass man einen Vertrag schließt und nichts darüber weiß.
Also die Sache hat sich hoffentlich erledigt.
Folgendes hab ich über die Suchfunktion herausgefunden und da sind einige von euch sogar in Threads wo genau dieses Thema aufgegriffen wurde (mehrfach). Auf meine Fragen wurde hier nur bedingt eingegangen, also nahm ich an das kennt keiner aber dem ist nicht so.
Es ist so wie es einige beschrieben haben Halter und Zulassung sind beim Autohaus bis ende der Zulassung. Warum 2 Versicherungen nicht verstanden haben was ich wollte ist mir auch ein Rätsel.
Ich habe dann beim Online Formular die passenden Einstellungen gefunden und es beantragt nach mir am Telefon das Autohaus dies bestätigt hat und ebenso meine Versicherung auf einmal... - mit der eVBÜ . Im Endeffekt sehe ich die nicht und generelle macht das meine Versicherung mit der Zulassungsstelle und den Daten des Halters aus.
Das habe ich nun beantragt und nun sollte alles seinen Gang gehen.
Mit einer eVB zur Übermittlung geht das bestimmt nicht.
Das würde ja nur gehen, wenn das Auto bereits auf das Autohaus zugelassen ist und jetzt die Versicherung auf den TS gewechselt wird
Prima, dann erkläre uns doch auch mal warum das Auto zuerst auf das Autohaus zugelassen wird und du es nach 4 Monaten auf dich übernimmst?
Und mußt du das Auto sofort bezahlen oder auch erst nach dem Ummelden auf dich als Halter?
Welchen preislichen Vorteil hast du dadurch, oder nur der Händler?
Denn dadurch bist du automatisch der 2. Besitzer, was sich im späteren Wiederverkauf negativ auswirkt.
Fragen über Fragen.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 7. August 2023 um 20:57:41 Uhr:
.................
@Ressless
..............
Wenn die 4 Monate Halterschaft auf das AH rum sind, brauchst Du keine neue eVB zur Ummeldung auf Dich.
..............
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. August 2023 um 22:56:42 Uhr:
Also auf der HP des Rhein Erft Kreis steht was anderes für einen HalterwechselVersicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
Wüsste auch kein Anwender Programm, welches einen Halterwechsel ohne abruf der eVB möglich macht.
Ich habe auf der Zulassungsstelle meines Kreises nachgeschaut, da wird auch eine eVB bei Halterwechsel benötigt. Deswegen korrigiere ich meine obige Aussage entsprechend.
Das hier lasse ich jedoch stehen:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 7. August 2023 um 21:50:45 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. August 2023 um 21:32:57 Uhr:
Mein Auto auf Deinen Namen ummelden ohne eVB ?Wo geht das?
Es war eine Ummeldung von Mutter auf Tochter 2014 (Rhein-Erft-Kreis)..................
Die Mutter der Tochter war auch meine Mutter, wer die Tochter war, dürfte dann unschwer zu erraten sein. Die eVB wurde ausgestellt, aber bei der Umschreibung nicht benötigt bzw. abgerufen.