Auto für Gewerbe kaufen ohne Gewerbeschein

Wenn man ein älteres Auto kaufen möchte und es der Händler nur an Gewerbekunden verkauft um die Gewährleistung auszuschließen braucht man dann einen Gewerbeschein als Nachweis oder nicht?

23 Antworten

Zitat:

@mimpo3 schrieb am 14. Mai 2024 um 07:48:13 Uhr:



Zitat:

@Wrdlbrmpfd schrieb am 13. Mai 2024 um 21:34:35 Uhr:


Der Händler könnte sich gegen Gewährleistungsansprüche schützen, indem er sich dein Gewerbe nachweisen läßt. Sonst hat er das Risiko, dass du später womöglich doch Ansprüche erhebst.

Der BGH hat entschieden, dass ein Verbraucher, der bei Abschluss eines Kaufgeschäfts dem Verkäufer vortäuscht, er sei Unternehmer bzw. er würde den Kaufgegenstand für einen gewerblichen oder beruflichen Zweck nutzen wollen, sich nicht auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf berufen kann.

https://www.damm-legal.de/...hmer-ausgibt-verwirkt-sein-widerrufsrecht

Sehr interessant und im Grunde ist das Urteil des BGH aus 2004 absolut korrekt.

Demnach würde es für den Händler recht einfach sein, er müsste nur vom Käufer, der unbedingt ein für Gewerbe bestimmtes Auto kaufen möchte, sich eine Erklärung des Käufers über die gewerbliche Tätigkeit bzw. vorgesehene gewerbliche Nutzung des Autos schriftlich geben zu lassen.

Das weiß ich ja. Ich hätte halt im ersten Moment die Kopfschmerzen mit einem kaputten Auto und den Rechtsstreit, wenn er sich weigert.

Ich bin aber auch so ehrlich und renne jetzt nicht wegen jeden Pups zum Händler. Mir ist bewusst, dass der Wagen zwar gepflegt ist, aber bereits ein gewisses Alter hat und über 300.000km auf der Uhr.

Bei dem Alter und der Laufleistung ist doch ohnehin fast jeder "Mangel" ein normaler Verschleiß.

Und wenn sich ein Käufer als Gewerbetreibender ausgibt, steht das vermutlich entsprechend auch im Kaufvertrag.

Nochmal der Hinweis, es ist kein Gewerbe nötig, sondern die Unternehmer-Eigenschaft.

Ähnliche Themen

Und bei gemischter Nutzung privat/unternehmerisch?

Interessiert den Verkäufer nicht, für den ist nur entscheidend, dass der Käufer sich als "gewerblicher" Käufer ausgibt.

Peter, auch wenn du es nicht verstehen willst anscheinend, es geht um die Unternehmereigenschaft. Von "Gewerbe" steht nirgendwo etwas in den Regeln. Versuch es bitte zu verstehen.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 15. Mai 2024 um 14:11:13 Uhr:


Und bei gemischter Nutzung privat/unternehmerisch?

Wegen der späteren Nutzung, Zuordnung zum Betrieb, Versteuerung usw. setzt du dich mit einem StB in Verbindung, gerade bei gemischter Nutzung ist das sinnvoll.
Für den Kauf ist die Frage entscheidend, ob du als als Unternehmer auftrittst (oder dies vortäuscht) oder eben privat. Da gibt es kein "halbschwanger", den Verkäufer wird das auch nicht im Ansatz interessieren, was du später mit dem erworbenen Wagen machen willst.

@SpyderRyder : Vielleicht hab ich deshalb gewerblicher mit Gänsefüßchen geschrieben?

Deine Antwort
Ähnliche Themen