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Auto für Freundin finanziert, Fragen bzgl Zulaasung

Themenstarteram 5. April 2019 um 20:10

Hi, ich habe ein Auto für meine Freundin finanziert, da ihr Einkommen noch zu niedrig ist. Der Eigentümer wäre ich. Sie wird das Auto fahren, kann sie also die Fahrzeughalterin sein und das Auto selbst zulassen? Bitte um kurze Bestätigung...

Beste Antwort im Thema
am 5. April 2019 um 21:05

...würde ich nicht machen. Wenns morgen Streß gibt fährt sie mit dem Auto bzw. ist damit über alle Berge und du bist der Depp der zahlt.

Wenn du schlau bist stehst du mit deinem Namen in allen Papieren und nicht nur im Leasing- / Kreditvertrag und die Papiere inkl. Ersatzschlüssel sind in deiner Obhut - Zulassungsbescheinigung Teil1 muß halt blöderweise z.B. für Kontrollen im Fahrzeug / beim Fahrer sein aber evtl. würde ich die 10,- EUR Verwarnungsgeld im worst case in Kauf nehmen und nur ne Kopie oder ne beglaubigte Kopie im Fahrzeug deponieren.

Da gabs letztens erst einen Thread... allerdings in der Konstellation Mutter + Sohn, wo der Sohn mitm Auto munter rumfuhr während die Mutter brav blechen durfte und nicht einmal irgendetwas in der Hand hatte um dem Treiben ein Ende zu setzen z.B. durch Abmeldung.

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Ja

 

am 5. April 2019 um 21:05

...würde ich nicht machen. Wenns morgen Streß gibt fährt sie mit dem Auto bzw. ist damit über alle Berge und du bist der Depp der zahlt.

Wenn du schlau bist stehst du mit deinem Namen in allen Papieren und nicht nur im Leasing- / Kreditvertrag und die Papiere inkl. Ersatzschlüssel sind in deiner Obhut - Zulassungsbescheinigung Teil1 muß halt blöderweise z.B. für Kontrollen im Fahrzeug / beim Fahrer sein aber evtl. würde ich die 10,- EUR Verwarnungsgeld im worst case in Kauf nehmen und nur ne Kopie oder ne beglaubigte Kopie im Fahrzeug deponieren.

Da gabs letztens erst einen Thread... allerdings in der Konstellation Mutter + Sohn, wo der Sohn mitm Auto munter rumfuhr während die Mutter brav blechen durfte und nicht einmal irgendetwas in der Hand hatte um dem Treiben ein Ende zu setzen z.B. durch Abmeldung.

Genauso ist es, gast356... wobei ich für niemanden ein Auto finanzieren würde

Wenn es Regnet,wird man eben nass! :cool::D

am 6. April 2019 um 6:26

Normalerweise muss der Finanzierende den Wagen auf sich anmelden/zulassen, ist beim Wohnwagen nicht anders wenn man diesen Finanziert.

War bei uns zumindest bei VW Financial Services und Santander so ;).

Zitat:

@gast356 schrieb am 5. April 2019 um 23:05:26 Uhr:

...würde ich nicht machen. Wenns morgen Streß gibt fährt sie mit dem Auto bzw. ist damit über alle Berge und du bist der Depp der zahlt.

Wenn du schlau bist stehst du mit deinem Namen in allen Papieren und nicht nur im Leasing- / Kreditvertrag und die Papiere inkl. Ersatzschlüssel sind in deiner Obhut - Zulassungsbescheinigung Teil1 muß halt blöderweise z.B. für Kontrollen im Fahrzeug / beim Fahrer sein aber evtl. würde ich die 10,- EUR Verwarnungsgeld im worst case in Kauf nehmen und nur ne Kopie oder ne beglaubigte Kopie im Fahrzeug deponieren.

Da gabs letztens erst einen Thread... allerdings in der Konstellation Mutter + Sohn, wo der Sohn mitm Auto munter rumfuhr während die Mutter brav blechen durfte und nicht einmal irgendetwas in der Hand hatte um dem Treiben ein Ende zu setzen z.B. durch Abmeldung.

Genauso ist es.

Wie ist die Mutter Sohn Geschichte ausgegangen? Kam ja wohl wieder keine Rückmeldung.

Gruß M

Moin,

Zulassen kann juristisch gesehen jeder das Auto auf sich. Die erste zu klärende Frage ist - was möchte der Finanzierungsgeber - dessen Bedingungen sind da nämlich wesentlich. Meistens möchte der nämlich seinen Kunden bzw. Schuldner drin stehen haben.

Wenn das Anmelden da keine Probleme macht, solltest du bei aller Liebe dennoch einen Nutzungsvertrag mit ihr schließen, der die Pflichten klar regelt. Denn im Krisenfall (egal welcher) sollte belegt werden können, wer wann und wozu Zugriffsrechte auf das Fahrzeug hat.

LG Kester

Zitat:

@tftking schrieb am 5. April 2019 um 22:10:34 Uhr:

Hi, ich habe ein Auto für meine Freundin finanziert, da ihr Einkommen noch zu niedrig ist. Der Eigentümer wäre ich. Sie wird das Auto fahren, kann sie also die Fahrzeughalterin sein und das Auto selbst zulassen? ...

das entscheiden:

1. der Eigentümer und

2. der Finanzier/Geldgeber!

am 6. April 2019 um 7:39

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 6. April 2019 um 09:01:38 Uhr:

...

Wenn das Anmelden da keine Probleme macht, solltest du bei aller Liebe dennoch einen Nutzungsvertrag mit ihr schließen, der die Pflichten klar regelt...

Im Ernstfall kannst Du Dir diesen Nutzungsvertrag in die Haare schmieren... wenn der Gegenüber klever ist läßt er Dich mit Deiner Zivilklage auf dem Klageweg verhungern - kost nur ne Menge Geld für Gerichtskosten, Anwälte und am Ende biste so weit wie vorher. Wenn Du dann endlich nach vielen Fristen und Gerichtsvollziehern Dein Auto zurück hast, hatte die Gegenseite genügend Zeit aus dem Ding ne fahrendende Müllhalde bis zum Totalschaden zu machen.

Das einzige was Dir da hilft ist, dass Du sämtliche Papiere hast, dazu als Halter in den Papieren stehst und dazu in der Lage bist Ihr das Auto ggf. über Nacht mit dem Zweitschlüssel wegzunehmen.

Als eingetragener Halter bist Du per Gesetz der, der bestimmt wer das Auto wann & zu welchem Zweck bewegt... d.h. kann man mit Hilfe der Einträge in den Papieren die Halterschaft nachweisen, dann hätte ich z.B. keine Skrupel mir das Auto ggf. auch mit Gewalt gegen den Willen der Nutzerin zurückzuholen.

 

Würde die Ex-Freundin dann z.B. mit Diebstahl oder aus sonst irgendwelchen zusammenphantasierten Gründen die Polizei ins Spiel bringen, dann kann man mit Hilfe der Papiere nachweisen, dass man der Halter und damit berechtigt ist die Gewalt über das Fahrzeug auszuüben.

Zitat:

Halter eines Kraftfahrzeugs i. S. d. § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und des § 31a Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist grundsätzlich unabhängig von der Eigentümerstellung derjenige, der das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat (d.h. die Nutzungen aus der Verwendung zieht und die Kosten für Unterhaltung und laufenden Betrieb trägt) und die tatsächliche Verfügungsgewalt innehat, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (d. h. Anlass, Zeit, Dauer und Ziel der Fahrten selbst bestimmen kann.

Quelle: http://www.haerlein.de/.../

PS: ...man muß der Freundin die wahren Gründe jetzt ja nicht unbedingt offenlegen... für die Beziehung ists bestimmt dienlicher, wenn der Kreditgeber / Finanzierer will, dass "Er" als Halter in den Papieren steht und die Papiere + Ersatzschlüssel verwahrt man ja nur, weil man da schon immer so einen Ordner hat, wo alle wichtigen Papiere sauber drin abgelegt sind.

Sollte es mit der Beziehung gut gehen, dann kann man das ja mal in -was weiß ich- 40 oder 50 Jahren bei der goldenen Hochzeit bei Kaffee & Kuchen als Anekdote erzählen, dass man ihr damals mit dem Auto nicht getraut hat... bringt dann bestimmt ein paar Lacher :D

Zitat:

@camper0711 schrieb am 6. April 2019 um 09:08:31 Uhr:

Zitat:

@tftking schrieb am 5. April 2019 um 22:10:34 Uhr:

Hi, ich habe ein Auto für meine Freundin finanziert, da ihr Einkommen noch zu niedrig ist. Der Eigentümer wäre ich. Sie wird das Auto fahren, kann sie also die Fahrzeughalterin sein und das Auto selbst zulassen? ...

das entscheiden:

1. der Eigentümer und

2. der Finanzier/Geldgeber!

Der Finanzier wird im Regelfall mitspielen, oder?

Noch ist kein Auto da, aber die Freundin wurde hier schon als nachgewiesene Betrügerin dargestellt. Wer solch einen Freund hat wie manche hier, braucht keinen Feind mehr. :D

am 6. April 2019 um 8:27

...tja, das sind die schönen modernen Zeiten, wo man sich nicht mehr auf Anstand, Charakter, Moral verlassen kann.

Mir sind einige bekannt, die gebuckelt und z.B. ein Häuschen rangeschafft haben, aber blind vor Liebe so blöd waren das Juristische, das Rechtliche zu vernachlässigen. Als Madame einige Jahre später plötzlich mit irgendwelchen Selbstfindungsphasen, Selbstverwirklichung, etc. angefangen hat und das Ganze in die Brüche ging waren nicht nur Kinder, Hund, Auto, Inventar, usw... sondern auch das Häuschen weg... daher - Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. ;)

Der Themenstarter hat aber etwas anderes gefragt.

Moin,

Naja, man kann auch MegaParanoid sein ... und sich als grundsätzlicher Soziopath outen ... Das gute ist - 99% der Menschen sind doch viel zuverlässiger als man meint.

Und wenn sie das Auto komplett zerlegen, verkaufen würde usw. - hast du so immerhin nen Schadensersatzanspruch der durchsetzbar ist - AUCH wenn es ggf. lange dauert. Genau deshalb wird sowas ja auch regelmäßig empfohlen - sogar zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Ohne einen Vertrag geht man juristisch davon aus bzw. Du könntest es.nur sehr schwer wegen Mündlichkeit nachweisen das es nicht so ist - das sie alles damit anstellen durfte und dann gehst du unter Garantie leer aus. Davon ab - wenn der Partner weiß was man sich so vorstellt, was wann und wie zu machen ist - gibt es grundsätzlich weniger Streit, weil der eine eben meint - so ist ok und der andere das ganz anders sieht.

LG Kester

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