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auto finanziet unfall was nun?

Themenstarteram 1. September 2010 um 22:25

hey leute, habe heute einen unfall gehabt, jedoch nicht meine schuld.

anzahlung... rest finanzierung über die bank!

nun meine frage...

wie verhalte ich mich mit der rep. ?

kann ich das auto in irgend einer werkstatt rep. lassen?

wer kriegt das geld laut gutachten? bank o Ich?

bitte um info !

danke

lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Entschuldige mal bitte, das Auto gehört der Bank. Diese entscheidet auch, wie zu verfahren ist.

Ist die finanzierende Bank eine "Autobank" ist es erklärtes Geschäftsziel, den Anteil der Reparaturen in eigenen Werkstätten zu erhöhen. Mit google findeste dazu eine schöne Präsi.

Letzten Endes wird der TE aber brav im Versicherungsformular sein Kreuz machen bei "finanziert" und das Problem hat sich von selbst erledigt....

Ich würde gerne an Deinem Wissen teilhaben. Wieso gehört das Auto der Bank? Wieso entscheidet die Bank? Kläre mich auf...:confused:

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für fundierte antworten braucht man mehr informationen.

- VK versichert?

- auto sicherheitsübereignet oder nicht?

- was sagt der kreditvertrag?

Themenstarteram 1. September 2010 um 23:36

also erstmal danke für die schnele antwort.

der kreditnehmer bin ich.

versicherungsnehmer mein vater ( kostengünstiger ).

halter mein vater.

bevor ich unterschrieben habe, habe ich mich nicht schlau gemacht, wie das im kreditvertrag festgehalten wurde...

hoffe ich finde den vertrag noch... ansonsten wie kriege ich das heraus?

lg

Solange es kein Totalschaden ist, ist es völlig unerheblich ob das Auto finanziert ist oder nicht.

Keine Bank interessiert es, wo ein Auto insts. wird.

Etwas anderes ist es, wenn es denn ein Totalschaden ist... 

am 2. September 2010 um 8:22

Zitat:

Original geschrieben von DerAutoverkaeufer

Solange es kein Totalschaden ist, ist es völlig unerheblich ob das Auto finanziert ist oder nicht.

Keine Bank interessiert es, wo ein Auto insts. wird.

Etwas anderes ist es, wenn es denn ein Totalschaden ist... 

Richtig, der Bank wirds egal sein. Wenn du eine VK hast kann es allerdings sein das du an Vertragswerkstätten gebunden bist. Im Zweifelsfall bei der Bank anrufen und bei der Versicherung

Zitat:

Original geschrieben von DerAutoverkaeufer

Solange es kein Totalschaden ist, ist es völlig unerheblich ob das Auto finanziert ist oder nicht.

Keine Bank interessiert es, wo ein Auto insts. wird.

Etwas anderes ist es, wenn es denn ein Totalschaden ist... 

kann man so nicht pauschal stehen lassen.

bei sicherheitsübereigneten fahrzeugen legen manche banken wert auf eine reparatur in der markenwerkstatt.

allerdings, ;), sollte dem TE das egal sein.

er schreibt das er nicht schuld ist. somit zahlt die gegnerische haftpflicht.

auch einen eventuell entstandenen wertverlust.

somit, sorry habe ich jetzt erst gelesen gehabt, ist auch meine erste nachfrage hinfällig.

wenn der TE nicht schuld ist, interessiert es nichtmal ob er überhaupt ne kasko hat ;)

Zitat:

kann man so nicht pauschal stehen lassen.

bei sicherheitsübereigneten fahrzeugen legen manche banken wert auf eine reparatur in der markenwerkstatt.

Eine Sicherheitsübereignung hat aber nichts mit einer Auflage zu tun, dass

Auto in eine Vertragswerkstatt bringen zu lassen.

 

Die Frage wäre, ob in dem VERSICHERUNGS-Vertrag eine sog. Werkstattbindung vorgesehen ist...

Entschuldige mal bitte, das Auto gehört der Bank. Diese entscheidet auch, wie zu verfahren ist.

Ist die finanzierende Bank eine "Autobank" ist es erklärtes Geschäftsziel, den Anteil der Reparaturen in eigenen Werkstätten zu erhöhen. Mit google findeste dazu eine schöne Präsi.

Letzten Endes wird der TE aber brav im Versicherungsformular sein Kreuz machen bei "finanziert" und das Problem hat sich von selbst erledigt....

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Entschuldige mal bitte, das Auto gehört der Bank. Diese entscheidet auch, wie zu verfahren ist.

Ist die finanzierende Bank eine "Autobank" ist es erklärtes Geschäftsziel, den Anteil der Reparaturen in eigenen Werkstätten zu erhöhen. Mit google findeste dazu eine schöne Präsi.

Letzten Endes wird der TE aber brav im Versicherungsformular sein Kreuz machen bei "finanziert" und das Problem hat sich von selbst erledigt....

Ich würde gerne an Deinem Wissen teilhaben. Wieso gehört das Auto der Bank? Wieso entscheidet die Bank? Kläre mich auf...:confused:

Tja, wer ist wohl Eigentümer eines Superlollis der Schleck-es-weg-Superlolli AG, wenn der Superlolli ungelutscht im Regal der Süßwaren Vertriebs AG liegt und die Superlolli-für-jeden-Bank als 100%-Tochter der Schleck-es-weg-Superlolli AG die Debitorerei der Mutter iwS. betreibt.

erg.

mein Nickname ist weder Erklärbär, Discount-Tutorium noch Klugscheißermagnet, sorry. Such Dir nen anderen zum Stänkern.

Zitat:

Original geschrieben von superlolle

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Entschuldige mal bitte, das Auto gehört der Bank. Diese entscheidet auch, wie zu verfahren ist.

Ist die finanzierende Bank eine "Autobank" ist es erklärtes Geschäftsziel, den Anteil der Reparaturen in eigenen Werkstätten zu erhöhen. Mit google findeste dazu eine schöne Präsi.

Letzten Endes wird der TE aber brav im Versicherungsformular sein Kreuz machen bei "finanziert" und das Problem hat sich von selbst erledigt....

Ich würde gerne an Deinem Wissen teilhaben. Wieso gehört das Auto der Bank? Wieso entscheidet die Bank? Kläre mich auf...:confused:

ich lege dir nahe mal google zu befragen, was "sicherheitsübereignet" bedeutet ;)

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Entschuldige mal bitte, das Auto gehört der Bank. Diese entscheidet auch, wie zu verfahren ist.

Ist die finanzierende Bank eine "Autobank" ist es erklärtes Geschäftsziel, den Anteil der Reparaturen in eigenen Werkstätten zu erhöhen. Mit google findeste dazu eine schöne Präsi.

Letzten Endes wird der TE aber brav im Versicherungsformular sein Kreuz machen bei "finanziert" und das Problem hat sich von selbst erledigt....

Sorry, aber da bist Du total im Irrtum !

In keinem Finanzierungsvertrag (auch nicht bei Autobanken)findest Du ein Passus der Dich zwingt, bei einer Reperatur in eine Vertragswerkstatt zu gehen !

Das gilt nur für Verträge wie "All inklusive"..."Flat Rate" u.s.w. und im Leasing.

 

Glaube mir, ich mach das schon ein paar Jahre...

richtig! Die Bank wird nur tätig wenn es sich um einen Totalschaden handelt da das Auto zum Restwert ja veräussert werden muss und der Kredit somit fällig gestellt wird.

Zitat:

Original geschrieben von DerAutoverkaeufer

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Entschuldige mal bitte, das Auto gehört der Bank. Diese entscheidet auch, wie zu verfahren ist.

Ist die finanzierende Bank eine "Autobank" ist es erklärtes Geschäftsziel, den Anteil der Reparaturen in eigenen Werkstätten zu erhöhen. Mit google findeste dazu eine schöne Präsi.

Letzten Endes wird der TE aber brav im Versicherungsformular sein Kreuz machen bei "finanziert" und das Problem hat sich von selbst erledigt....

Sorry, aber da bist Du total im Irrtum !

In keinem Finanzierungsvertrag (auch nicht bei Autobanken)findest Du ein Passus der Dich zwingt, bei einer Reperatur in eine Vertragswerkstatt zu gehen !

Das gilt nur für Verträge wie "All inklusive"..."Flat Rate" u.s.w. und im Leasing.

Glaube mir, ich mach das schon ein paar Jahre...

alles richtig.

NUR: woher weißt du das der TE nicht so eine finanzierung hat? ;)

Zitat:

Original geschrieben von heltino

Zitat:

NUR: woher weißt du das der TE nicht so eine finanzierung hat? ;)

Naja, ich gehe mal davon aus, weil diese Verträge i.d.R. nur bei Neu gekauften Autos angeboten werden.

Und da in solchen Verträgen auch die Inspektionen und Versicherungen im Preis enthalten sind, würde sich der TE bestimmt daran erinnern, dass er so etwas abgeschlossen hat :rolleyes: 

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