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Auto eines Freundes beschädigt

Themenstarteram 7. Januar 2019 um 7:06

Hallo zusammen,

ich bin mit dem Auto eines Freundes gefahren und dann ganz leicht an eine Laterne geschrammt und jetzt ist der Seitenschweller oberflächlich verkratzt.

Ich selber besitze kein Fahrzeug.

Zahlt so einen Schaden die private Haftpflicht von mir oder kommt das auf die Haftpflicht an?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema
am 7. Januar 2019 um 12:13

Zitat:

@GerhHue schrieb am 7. Januar 2019 um 13:01:26 Uhr:

...

Und wenn da nur ein Farbfleck an der Laterne zu finden ist, sollte ein Nachbar ihm an die Karre fahren wollen und schwärzt ihn an, dann ist es trotzdem Fahrerflucht.

Und wenn da nur ein Mitarbeiter der Stadt raus fährt und mit einer Flasche Farbverdünner zum Reinigen, einer halben Stunde Fahrt- und Arbeitszeit einen Hunni kostet. Oder ein Elektriker, der bei einem mechanischen Schaden einfach aus Sicherheitsgründen einen VDE-Test machen muss, weil es eben vielleicht vorgeschrieben ist.

Da sich nicht zuverlässig am 'Kratzer' ablesen lässt, wie stark der 'Fahrzeugkontakt' war, musst Du das -wie bei einem beteiligten Fahrzeug auch- schon dem Eigentümer überlassen.

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Zitat:

@Jaden2000 schrieb am 7. Januar 2019 um 09:22:07 Uhr:

Schau erstmal nach der Laterne... ich hasse es wenn jemand Unfallflucht begeht

Die Laterne steht noch dort und hat keine Unfallflucht begangen! :p

Alles gut!

Zitat:

@GerhHue schrieb am 7. Januar 2019 um 13:48:00 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Januar 2019 um 13:37:32 Uhr:

Schon lustig, dass der Schädiger nach deiner Meinung zwischen relevanten und nicht relevanten Schäden unterscheiden soll. Nach welchen Maßstäben denn? Zumal bei vielen Schäden äußerlich nicht viel zu erkennen ist.

Komm nach München, dann zeige ich Dir mal eine bayerische Laterne!

Ich weiß ja nicht, wie die woanders aussehen, ob das da Strohhalme sind!?

:-))))) Bin aber ein gebürtiger Westfale, also nicht mal ein bayrischer

Lokal-Patriot. :-))

Oh ja, die Münchner Laternen kenne ich nur zu gut!

Da gebe ich Dir recht! Die sind härter als Kruppstahl!

Habe vor 3 Jahren selber beim Rückwärtsfahren eine geküsst:rolleyes: AuA!

Mein Auto hatte einen heftigen Schaden, war richtig eingedrückt am Heck. Bei den Rückleuchten.

Der Schaden hätte bei der Vertragswerkstatt 2000.- gekostet! Beim guten Bekannten ohne Garantie machen lassen. Waren auch 1100.-€

Hab mich extrem geärgert über meine Schusseligkeit.

 

Aber Jetzt kommt‘s: Ja, ich gebe es zu...

Die Laterne war mir Sch....egal!

Hab keine Sekunde dran gedacht wie es der gehen mag!

Hatte nur mein geliebtes Blechkisterl im Sinn.

Na ja, am andern Tag doch mal hingefahren um zu schauen, den Täter zieht es bekanntlich immer zum Tatort zurück...

Was soll ich sagen? Nichts! Absolut nichts zu sehen von irgendeiner Beschädigung!

Dazu hat der Mast und mein Auto auch noch die gleiche Silberne Farbe... sehr praktisch.

 

Also muss ich GerHue recht geben.

Viel Lärm um nichts, vorrausgesetzt der Mast in diesem Thread ist genauso massiv wie die hier in München.

am 11. Januar 2019 um 13:28

@gerhHue: o, o...das erzähle mal einen Polizisten.

auch bei einer sogenannten Bagatelle lohnt es sich nicht einfach die Augen zu verschließen.

Kann ja sein, dass ein anderer die Augen offen hatte und sich das Kennzeichen merkte. Furzegal ob 100 oder 10 000 € schaden. Unfallflucht bleibt Unfallflucht!

@Adler: war etwas überrascht über deinen Beitrag mit der priv Haftpflicht. Da ich ja selbst grad in der Misere stecke, habe ich mich gleich schlau gemacht.

Ergebnis: es ist so wie ich es auch wusste.

Autoschäden und auch eine Höherstufung hat mit der Privaten Haftpflicht nichts zu tun. (DEBEKA)

Laut deren Aussage, wäre das auch bei anderen privaten Haftpflichtversicherungen - dafür gibt es die Autoversicherung.

Aber schön wäre es trotzdem gewesen.

Dem TE bleibt das gleiche Schicksal wie mir: Geldbeutel raus und zahlen, und beim nächsten Mal schlauer sein.;-)

Ich möchte nicht, dass der Schwiegersohn wegen mir noch höher eingestuft wird - da er selbst letztes Jahr einen Findling unter einer Einfahrt in einem Gebüsch,(war grad voll im Wachstum) übersah und 6000 € Schaden hatte.

Schneereiche Grüße aus Bayern.

am 11. Januar 2019 um 13:39

Ok, gut zu wissen.

Demnach kommt also nichts von der eigenen Privathaftpflicht mit Rabattschutz-Klausel, wenn ich das Auto eines Fremden fahren sollte.

Der Besitzer muss demnach also selbst drauf achten, dass wenn er jemand fremdes fahren lässt, gegen eventuelle Schäden abgesichert ist?!

 

Viele nutzen ja diese Versicherungsangabe Ehepartner/Lebensgefährte als Zweitfahrer .

Damit ist die Versicherung dann natürlich schnell raus aus der Haftung, wenn ein Dritter rinen Unfall verursacht?!

 

Gut zu wissen

am 11. Januar 2019 um 13:49

Zitat:

@Adler [Lothar] schrieb am 11. Januar 2019 um 14:39:04 Uhr:

...Der Besitzer muss demnach also selbst drauf achten, dass wenn er jemand fremdes fahren lässt, gegen eventuelle Schäden abgesichert ist?!...

Im Prinzip muss der Fahrer Dir den entstehenden Schaden ersetzen, wenn er mit Deinem Auto einen verursacht hat, der dann zu Deinen Lasten geht. Das hat erst mal mit Versicherung nichts zu tun, müsstest Du dann auf dem Privatklageweg geltend machen.

am 11. Januar 2019 um 21:40

Yes, Fplgoe so ist es.

Ich denke, dass ein erwachsener Mensch auch einsieht, dass er für den entstandenen Schaden aufzukommen hat. Da bedarf es doch keiner Diskussion.

Ist eigentlich selbstverständlich, oder? Was wären das für Freundschaften, wenn man Anwälte bemühen muss.

Herrje, da wird bezahlt und gut ist es.

Alles nur Geld, alles nur Blech... solange kein Mensch was abbekommen hat, ist doch alles gut.

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