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Auto Beschlagnahme

Themenstarteram 25. Juli 2022 um 19:23

Ich habe Dezember 2019 ein Unfall gehabt mit ein Baum gestoßen. Wild schaden .. und war bewusst lose und Schwerverletz.. als ich in Krankenhaus war und bewusstlos Kammen der Abschleppdienst ins Krankenhaus. War meine Schwester war da und haben ihre gesagt das sie soll ünterschreiben wagen abgeben . Dann der Wagen mit schaden haben weg genommen .. ich war bewüsstlos .. haben danach nie das wagen zurück gegeben obwohl mit schaden wäre über 2000 euro kosten .. was soll weiter tun um mein Wagen oder Rest wert Betrag zurück erhalten? Ich habe noch nie gehört ein macht Unfall und Wird sein Wagen beschlagnahmt!

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45 Antworten

Nach 2.5 Jahren steht der Wagen noch beim Abschleppdienst?

Warst du zweieinhalb Jahre bewusstlos?

wirre Geschichte...

und vor allem: hat da jemand seine Abschleppkosten nicht bezahlt?

Beschlagnahmen darf ein Abschlepper mal garnichts, das darf (allenfalls!) die Staatsmacht.

Nur die Herausgabe des Fahrzeugs können die bis zur Zahlung herauszögern - aber 2,5 Jahre???

Zur Begutachtung der Unfallursache kann ein Auto schonmal beschlagnahmt werden. Wenn dann nicht abgeholt wird, könnte es in die Versteigerung gegangen sein. Alles schwer vorstellbar ohne Benachrichtigung. Egal ... frag bei der örtlichen Staatsanwaltschaft nach dem Verbleib des Autos. Da wird dir dann sicher Auskunft gegeben.

Sei froh wenn du nichts mehr von denen gehört hast. Die Standgebühren werden den Fahrzeugwert übersteigen.

r

am 25. Juli 2022 um 20:16

Da fehlt einiges an Information. War das Fahrzeug Versichert? Wenn ja, Haftpflicht oder Kasko? Hatte die Versicherung bezahlt? Wer hat den Abschlepper bezahlt?

Nach 2,5 Jahren ist es schon etwas seltsam dann sein Unfallauto zurueck haben zu wollen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. Juli 2022 um 22:02:59 Uhr:

Zur Begutachtung der Unfallursache kann ein Auto schonmal beschlagnahmt werden.

aber nur durch die zuständigen Behörden oder auf Anweisung, ein Abschlepper hat bestimmt keine hoheitlichen Befugnisse.

Sicherlich. Aber der TE wird das wohl nicht so ganz trennscharf auffassen.

Themenstarteram 25. Juli 2022 um 21:15

Zitat:

@audijazzer schrieb am 25. Juli 2022 um 22:59:39 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. Juli 2022 um 22:02:59 Uhr:

Zur Begutachtung der Unfallursache kann ein Auto schonmal beschlagnahmt werden.

aber nur durch die zuständigen Behörden oder auf Anweisung, ein Abschlepper hat bestimmt keine hoheitlichen Befugnisse.

Durch Abschleb wurde beschlagnahmt.. Anwalt sagte Rest wert war zu niedrig.. und ich habe ein Unfall mit ein Baum und wegen das weiter

??

dein Anwalt ist besser in der Sache drin als wir. Frag ihn. Rechtsberatung ist hier außerdem verboten.

Du wurdest abgeschoben aus D und hast vorher Dein Auto an den Baum gefahren?

Wolltest Du Dich der Abschiebung entziehen und hast dabei den Unfall gebaut und dann wurde der Wagen beschlagnahmt?

Ein Abschlepper behält nicht einfach so ein Kfz

Er schrieb Abschleb, nicht Abschieb.

r

... wenn man überhaupt was versteht.

Warum habe ich wieder dieses unbestimmte Gefühl, dass wir nur 20% aller wichtigen Details kennen - was nicht nur an dem schwer verständlichen Deutsch des TEs liegt.

Mein Verdacht aus der Glaskugel: der Wagen wurde abgeschleppt, die Rechnung für Bergung und Abschleppen nicht oder unvollständig gezahlt. Daraufhin wurde der Wagen verwertet. Aber wie schon ein anderer User anmerkte - egal was, es ist nicht ohne Nachricht an den Halter passiert.

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