Auto bei Umzug nach Österreich mitnehmen

Hallo zusammen,

ich habe nun schon etwas recherchiert, aber das Amtsdeutsch ist in Österreich fast noch unverständlicher als in Deutschland. Daher hoffe ich auf etwas Hilfestellung. 😉

Und zwar soll der eigene Wagen beim Umzug von Deutschland nach Österreich mitgenommen werden. Das gilt wohl als sog. Eigenimport.

So weit ich das überschauen konnte, fallen da folgende Punkte an:

  1. Eingabe in eine Genehmigungsdatenbank durch den Generalimporteur
  2. NoVA: Das Fahrzeug (Benziner mit Zulassung 2011) hat einen CO2-Ausstoß von 124 g/km. Die NoVA beträgt < 0,5 % und damit 0 Euro.
  3. Freigabe durch das Finanzamt: Wenn das entsprechende NoVA-Formular dort eingangen ist und die (in diesem Fall) 0 Euro entrichtet wurden
  4. Kfz-Zulassung

Die Punkte 2-4 glaube ich verstanden zu haben.

Was den Punkt 1 betrifft, bin ich mir nicht ganz im Klaren. Fahrzeuge die eine EG-Betriebserlaubnis haben (und CoC) sind doch EU-weit zugelassen. Wozu muss da nochmal irgendwo etwas eingetragen werden? Muss da das Auto beim Generalimporteur vorgeführt werden oder geht das aus der Ferne?

Und noch ein Punkt: Wenn man einen Hauptwohnsitz in Ö anmeldet, wird der Hauptwohnsitz in D abgemeldet. Damit erlischt doch auch die gültige Zulassung des Autos in D. Das heißt, man muss das Teil vorher nach Ö fahren. Gleichzeitig kann die Zulassung in Ö mitsamt Versicherung nur erfolgen, wenn man dort einen Wohnsitz hat.
Macht man das dann am besten mit Überführungskennzeichen, oder meldet man einfach um und nimmt in Kauf, dass evtl. kurzzeitig keine Zulassung besteht (und fährt dann natürlich nicht!)?.

30 Antworten

@broletyus

Stimmt das? Was sagst Du dazu? Möchtest Du von Deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen?

Gruẞ Paul (ND)

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