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Auto außerhalb der Stadt kaufen und Zulassen

Themenstarteram 4. April 2020 um 12:57

Hallo, ich habe ein paar Fragen weil ich mir einen Gebrauchtwagen beim Händler (knapp außerhalb meiner Stadt) kaufen will und in dem Bereich keine Ahnung habe. Ich würde meinen Wagen dort Inzahlung geben, nun kenne ich den weiteren Ablauf nicht.

Wegen der Coronasache möchte ich schon mal einen Termin bei der KFZ Zulassung machen. Kann mir jemand sagen, was meine nächsten Schritte wären? Ich würde dorthin gehen und dann nur den Wagen vom Händler zulassen oder auch direkt den anderen abmelden? Kriege ich neue Kennzeichen? Welche Dokumente benötigen die dort? Beim letzten Autokauf hat der Händler das alles gemacht, aber der war in meiner Stadt und da habe ich kein Auto zur Inzahlungnahme abgegeben. Wäre dankbar für etwas Rat.

Beste Antwort im Thema

Und warum willst Du das nicht jetzt auch vom Händler durchführen lassen? Ist der Service Dir zu teuer? Es wird für den kein Problem sein, das zu tun, auch wenn er "knapp außerhalb Deiner Stadt" liegt. Und der meldet Deinen Wagen auch ab. Dann musst Du nur zum vereinbarten Termin den Wagen samt Schilder abholen.

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1. Lässt nach wie vor oder vielleicht sogar zunehmend die allergrößte Zahl der Halter ihr Fahrzeug am Wohnort zu. Die Tendenz dürfte sogar steigend sein, seit man die Kennzeichen der Altkreise verwenden kann.

2. Habe ich gefragt, wo Du gelesen hast, was Du behauptet hast?

Bitte erst lesen, dann antworten.

Deine Aussage:

Ich war heute zu Fuß unterwegs und ich habe viele gesehen, die mit einem Kennzeichen eines anderen Bundeslandes hier unterwegs waren, obwohl tagestouristische Ausflüge aus anderen Bundesländern nicht gestattet sind. Entweder wussten sie es nicht oder es war ihnen egal.

Meine Antwort:

Wie willst Du das beweisen/belegen ?

1. Jeder Halter kann und darf sein Kennzeichen bei einem Umzug mitnehmen, dass Fahrzeug ist nur umzumelden (solange das Fahrzeug zugelassen ist).

2. Wenn ich ein zugelassenes Fahrzeug im Ort " A " von Herrn Meier kaufe, kann auch ich das Kennzeichen, obwohl ich Müller heiße und in einem anderen Zulassungsbezirk wohne übernehmen.

Also, alleine am Kennzeichen kann ich nicht so ohne Weteres feststellen, ob sich der Fahrzeugführer dort ggf. zu Recht aufhält. Dies wäre sowieso nur in der momentanen Krise wichtig.

Nur zwei Beispiele aus dem I-KFZ

Weiter:

Deine Aussage:

Wenn Du hier mitliest, wirst Du sehen, dass es mehr gibt, als die Regelungen der Bundesländer. Manche Städte und Landkreise haben noch restriktivere Regelungen erlassen, andere lassen wiederum relativ viel Spielraum.

Meine Antwort mit Bitte:

Du hast doch sicherlich mal ein Beispiel, wo sich eine kreisfreie Stadt oder ein Landkreis/Landratsamt über eine Verfügung des Landesministerium hinweg setzt und Dinge erlaubt, die das Ministerium für das ganze Bundesland verboten hat.

Bitte stelle mir das doch mal kurzfristig zur Verfügung. Bitte !

Erweiterung:

Die Kennzeichenübernahme geht auch Bundesland übergreifend !!!

Meine (letztmalige) Bitte, ehe hier ein Mod einschreitet, schreib mir bitte, wo ich geschrieben habe, dass sich eine Kommune über Regeln des Landes hinwegsetzt?

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 5. April 2020 um 22:18:27 Uhr:

Meine (letztmalige) Bitte, ehe hier ein Mod einschreitet, schreib mir bitte, wo ich geschrieben habe, dass sich eine Kommune über Regeln des Landes hinwegsetzt?

Wenn Du hier mitliest, wirst Du sehen, dass es mehr gibt, als die Regelungen der Bundesländer. Manche Städte und Landkreise haben noch restriktivere Regelungen erlassen, andere lassen wiederum relativ viel Spielraum.

 

Nun noch einmal meine Bitte, zeige mir mal sowas !

Drohe mir nicht mit Mods, wenn Du hier etwas schreibst, was andere doch gern mal lesen würden.

Unterhalb der Regelungen der Bundesländer, das ist ja so logisch, dass man das nicht extra dazu schreiben muss, da besteht eben noch einiger Spielraum.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 5. April 2020 um 21:38:06 Uhr:

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 5. April 2020 um 20:49:52 Uhr:

@ TE

@ freewindqlb

 

Ich war heute zu Fuß unterwegs und ich habe viele gesehen, die mit einem Kennzeichen eines anderen Bundeslandes hier unterwegs waren, obwohl tagestouristische Ausflüge aus anderen Bundesländern nicht gestattet sind. Entweder wussten sie es nicht oder es war ihnen egal.

Dazu kann ich Dr sagen - ich bin auch in meinem Heimatlandkreis mit einem auswärtigen Kennzeichen unterwegs, schlicht weil ich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung habe.

Das ist sicherlich richtig, aber im Zusammenhang mit den gesamten Zulassungen sicherlich immer noch eine Minderheit.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 05. Apr. 2020 um 22:22:55 Uhr:

andere lassen wiederum relativ viel Spielraum.

Kann es sein, dass du in diesen Satzteil von freewindqlb viel zu viel hineininterpretiert hast?

Hier im Thread ging es u.a. darum, ob der TE sein Fahrzeug selbst anmelden kann, was in manchen Bundesländern sehr wohl erlaubt ist. Manche Landkreise in diesen Bundesländern sind aber noch restriktiver als die Vorgaben ihres Landes, andere Landkreise im selben Bundesland nicht.

 

Ändert nichts daran, dass der TE dies zur Zeit trotzdem dem Händler überlassen sollte, einfach aus pandemischer Rücksicht.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 5. April 2020 um 21:54:42 Uhr:

Nun zeigst Du mir, dass Du vom Zulassungsrecht nicht viel Ahnung hast.

Was zeigt denn heute noch das Kennzeichen eines Fahrzeuges ? Wo der Halter seinen Wohnort hat ?

Falsch !

2. Wenn ich ein zugelassenes Fahrzeug im Ort " A " von Herrn Meier kaufe, kann auch ich das Kennzeichen, obwohl ich Müller heiße und in einem anderen Zulassungsbezirk wohne übernehmen.

Hast du dafür eine Quelle?

Ist das § 15i FZV?

(kannte ich so noch nicht, ist aber auch sehr schwierig zu lesen)

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 6. April 2020 um 09:02:43 Uhr:

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 5. April 2020 um 21:54:42 Uhr:

Nun zeigst Du mir, dass Du vom Zulassungsrecht nicht viel Ahnung hast.

Was zeigt denn heute noch das Kennzeichen eines Fahrzeuges ? Wo der Halter seinen Wohnort hat ?

Falsch !

2. Wenn ich ein zugelassenes Fahrzeug im Ort " A " von Herrn Meier kaufe, kann auch ich das Kennzeichen, obwohl ich Müller heiße und in einem anderen Zulassungsbezirk wohne übernehmen.

Hast du dafür eine Quelle?

Ist das § 15i FZV?

(kannte ich so noch nicht, ist aber auch sehr schwierig zu lesen)

Also innerhalb Hessens geht das seit 2012: in Hessen gemeldete Autos können ihre Kennzeichen künftig auch beim Verkauf in einen anderen Zulassungsbezirk innerhalb der Landesgrenzen behalten. Den Weg dazu hat das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium mit einem Erlass freigemacht, der spätestens bis zum 1. Mai 2012 landesweit umgesetzt werden sollte. Seit dem 01.01.2015 dürfen Autokennzeichen bei einem Umzug bundesweit mitgenommen werden - ein neues Nummernschild ist nicht mehr nötig

In dem Zusammenhang würde mich mal eine Statistik interessieren, wieviel Leute das machen. Zudem gibt es ja etwa seit dem gleichen Zeitraum die Möglichkeit auf die Kennzeichen der Altkreise zurückzugreifen. Ich sehe in unserer Kleinstadt (ehemalige Kreisstadt) doch eine Vielzahl an Neuzulassungen mit dem alten Kennzeichen, so dass ich eher eine Regionalisierung vermute, als eine großflächige Mitnahme bei Zuzügen. Aber das ist natürlich nur mein Gefühl, ohne das mit Zahlen untersetzen zu können.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 6. April 2020 um 09:55:27 Uhr:

In dem Zusammenhang würde mich mal eine Statistik interessieren, wieviel Leute das machen. Zudem gibt es ja etwa seit dem gleichen Zeitraum die Möglichkeit auf die Kennzeichen der Altkreise zurückzugreifen. Ich sehe in unserer Kleinstadt (ehemalige Kreisstadt) doch eine Vielzahl an Neuzulassungen mit dem alten Kennzeichen, so dass ich eher eine Regionalisierung vermute, als eine großflächige Mitnahme bei Zuzügen. Aber das ist natürlich nur mein Gefühl, ohne das mit Zahlen untersetzen zu können.

Eine Statistik führen wir nicht. Die Anzahl ist aber enorm gestiegen. Oftmals ist es ein Kennzeichenwunsch, den die Leute gern behalten möchte, eine Erinnerung und was immer öfter den Ausschlag gibt, sind die Zulassungsgebühren die erheblich günstiger sind und man muss sich keine neuen Kennzeichen kaufen.

Trotzdem ist sicher davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Fahrzeuge des jeweiligen Zulassungsbereiches auch die örtlichen Kennzeichen tragen.

Bei mir am Ort nicht. Aber in München stammt gefühlt(!) jedes zweite Fahrzeug aus EU.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 8. April 2020 um 17:23:13 Uhr:

Bei mir am Ort nicht. Aber in München stammt gefühlt(!) jedes zweite Fahrzeug aus EU.

Zufälligerweise der Sitz einer großen Autovermietung die alle? ihre Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen schmückt.

Moorteufelchen

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