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Auto aus Belgien in Deutschland zulassen!!

Themenstarteram 22. März 2012 um 23:56

Hallo Leute ich habe ein Problem mit einem e36 Cabrio aus Belgien!

Ich habe das Auto in Deutschland bei einem kleinen Händler mit EWG Papieren und neuem TÜV gekauft und jetzt bekomme ich das Auto in Deutschland nicht angemeldet!

Der Händler will sich um nichts kümmern und der letzte Besitzer in Belgien ist nicht zu finden!

Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben was ich machen kann um das Auto in Deutschland anzumelden!

Danke Stefan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sierra RS 2000

Na ja die Zulassungsstelle sagt ohne originalen Brief ist eine Anmeldung nicht möglich da der Wagen ja noch in Belgien angemeldet sein kann.

Das sollte eine einfache Anfrage beim KBA klären können...

Zitat:

Original geschrieben von Sierra RS 2000

Zurückgeben möchte ich den Wagen nicht da er mir gefällt und ich über Winter viel an dem Auto gemacht habe!

Ist es nicht sinnvoller, erstmal zu checken, ob man einen Wagen überhaupt zugelassen bekommt bevor man Geld in ihn investiert?? Aber abgesehen davon, es ist schon irgendwo richtig, ein Auto ohne Papiere zu kaufen und dann auch noch aus dem Ausland, das ist irgendwie...naja, doof will ich nicht sagen, aber schon etwas sinnbefreit...

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Du musst brutto zahlen, dafür musst du in Deutschland keine MwSt. entrichten. Es sei denn du hast ein Gewerbe in Deutschland mit gültiger Umsatzsteuer-Id. Nummer, dann kannst du auch Netto nach Vorlage aller Papiere kaufen. Sofern sich der Händler darauf einlässt. Machen in Belgien in der Regel nur große Händler.

ich kann mir nicht vorstellen das privatleute in belgien

die umsatzsteuer ausweisen könnendürfenmüssen.

da aber nicht bekannt ist ob das auto in privat oder firmenbesitz war

ist eine diskusion wegen der umsatzsteuer eig sinnfrei.

das thema ist bei neuwagen interessant.

aber nicht bei betagten gebrauchtwagen.

wenn ich mir als privatmann einen neuwagen im ausland kaufe kann bzw. muss

ich mich auch um die umsatzsteuer kümmern.

hier die 19% zahlen und im (eu) ausland die xy% zurückholen.

ist als unternehmer mit ust-id nur wesentlich einfacher.

am 28. August 2016 um 19:50

Zitat:

@novesori schrieb am 28. August 2016 um 21:24:17 Uhr:

Du musst brutto zahlen, dafür musst du in Deutschland keine MwSt. entrichten. Es sei denn du hast ein Gewerbe in Deutschland mit gültiger Umsatzsteuer-Id. Nummer, dann kannst du auch Netto nach Vorlage aller Papiere kaufen. Sofern sich der Händler darauf einlässt. Machen in Belgien in der Regel nur große Händler.

bist du Dir sicher das man mit Gewerbeschein nur den Netto Preis Bezahlen muss?

als gewerbetreibender mit ust-id nr. kauft man im eu ausland netto ein.

Zitat:

@Guest77 schrieb am 28. August 2016 um 21:50:10 Uhr:

Zitat:

@novesori schrieb am 28. August 2016 um 21:24:17 Uhr:

Du musst brutto zahlen, dafür musst du in Deutschland keine MwSt. entrichten. Es sei denn du hast ein Gewerbe in Deutschland mit gültiger Umsatzsteuer-Id. Nummer, dann kannst du auch Netto nach Vorlage aller Papiere kaufen. Sofern sich der Händler darauf einlässt. Machen in Belgien in der Regel nur große Händler.

bist du Dir sicher das man mit Gewerbeschein nur den Netto Preis Bezahlen muss?

Wie gesagt musst du eine Umsatzsteuer Id Nummer haben. Ob du die hast fragst du bitte deinen Steuerberater.

am 29. August 2016 um 13:43

Und wann muss ich die 19% hier Bezahlen??

direkt bei der Anmeldung oder wird das am ende des Jahres verrechnet.

als Gewerbetreibender mit USt-Ausweis musst Du die gar nicht bezahlen. Kannst natürlich auch keine Vorsteuer dann geltend machen.

Sind wir hier ein Steuerberater Forum, oder was? :D

am 29. August 2016 um 18:53

Zitat:

@novesori schrieb am 29. August 2016 um 19:17:40 Uhr:

Sind wir hier ein Steuerberater Forum, oder was? :D

Ha ha Multi Forum

Zitat:

@Guest77 schrieb am 29. August 2016 um 15:43:19 Uhr:

Und wann muss ich die 19% hier Bezahlen??

direkt bei der Anmeldung oder wird das am ende des Jahres verrechnet.

das kommt halt drauf an ob du privatmann oder umsatzsteuerpflichtiger

gewerbetreibender bist.

( es gibt auch kleingewerbe die nicht umsatzsteuerpflichtig sind aber auch keine

vorsteuer "ziehen" können.)

als umsatzsteuerpflichtiger kommt es auch noch daruf an ob du monatlich/

Quartalweise oder jährlich eine umsatzsteuererklärung abgeben musst.

bei gebrauchtwagen aus privatbesitz gibt es dann noch die differenzbesteuerung

nach §25a Ustg.

noch mehr verwirrung gefällig?:D

 

am 29. August 2016 um 21:01

Es wird also die Eori Nummer benötigt?

Nur wenn der Händler nicht über eine DUNS Kennung verfügt :D

Zitat:

@Guest77 schrieb am 29. August 2016 um 23:01:17 Uhr:

Es wird also die Eori Nummer benötigt?

Wer hat das denn gesagt?

am 30. August 2016 um 13:31

Ein Mann von Spedition

er. meinte die Eori nummer ist die abkürzung von

Umsatzsteuer id nummer

zwei verschiedene Sachen

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