Auto auf Ratenzahlung verkaufen
Hallo,
wie ist es wenn ich ein Auto auf Ratenzahlung verkaufe?
Autowert: 1800€ ... Anzahlung 1200€
Rest innerhalb 1 Monat.
Wenn ich zur Anmeldung mitgehe und danach Brief und schein mitnehme, und imKaufvertrag auch drinsteht das das Fahrzeug bist zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum bleibt und ich es bei Nichtzahlung ohne Vorankündigung zurückholen kann.
ist das so abgesichert ?
Beste Antwort im Thema
Wer sich nicht für einem Monat von einer Vertrauensperson 600 EUR leihen kann, dem würde ich mich nicht als Ersatz-Vertrauensperson anbieten. Weil ich das Vertrauen nicht hätte. Niemals.
46 Antworten
Zitat:
@Kawasaki2008heizer schrieb am 29. Juli 2015 um 21:30:23 Uhr:
ist das so abgesichert ?
Bevor du das Geschäft machst, solltest du dir auf jeden Fall noch eine
aktuelleSchufa-Auskunft vom Erwerber beschaffen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 29. Juli 2015 um 21:32:39 Uhr:
Bevor du das Geschäft machst, solltest du dir auf jeden Fall noch eine aktuelle Schufa-Auskunft vom Erwerber beschaffen.Zitat:
@Kawasaki2008heizer schrieb am 29. Juli 2015 um 21:30:23 Uhr:
ist das so abgesichert ?
Es ist ein Freund eines Freundes also kein unbedingt Unbekannter. Trozdem bin ich vorsichtig das ich Autos eigentlich nur Bar verkaufe.
Wie sieht das aus wenn ich den Wagen einfach holen würde z.b bei Nichtzahlung. fällt das unter Diebstahl?
gelöscht, da Überschneidung
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Zitat:
@Kawasaki2008heizer schrieb am 29. Juli 2015 um 21:36:25 Uhr:
Wie sieht das aus wenn ich den Wagen einfach holen würde z.b bei Nichtzahlung. fällt das unter Diebstahl?
Ja.
Den Rechtsweg mußt du auch in diesem Fall einhalten.
Zitat:
@Kawasaki2008heizer schrieb am 29. Juli 2015 um 21:36:25 Uhr:
Wie sieht das aus wenn ich den Wagen einfach holen würde z.b bei Nichtzahlung. fällt das unter Diebstahl?
Nein. Wenn ihr das sauber vertraglich festhaltet, kann das Auto auch sofort zurückgeholt werden. Einen wasserdichten Vertragsinhalt formulieren zu lassen dürfte aber teurer kommen als die zweite Rate …
Und wenn der Käufer in der Zeit das Auto kaputt fährt guckst du in die Röhre.
Auto und Geld weg wenn er nicht bezahlt.
Wenn er das Auto unbedingt haben will soll er sich das Geld irgendwie beschaffen.
Wer sich nicht für einem Monat von einer Vertrauensperson 600 EUR leihen kann, dem würde ich mich nicht als Ersatz-Vertrauensperson anbieten. Weil ich das Vertrauen nicht hätte. Niemals.
Zitat:
@situ schrieb am 29. Juli 2015 um 22:04:05 Uhr:
Wer sich nicht für einem Monat von einer Vertrauensperson 600 EUR leihen kann, dem würde ich mich nicht als Ersatz-Vertrauensperson anbieten. Weil ich das Vertrauen nicht hätte. Niemals.
So sieht es aus!
Einfach mal logisch drüber nachgedacht.
Klar aber er klingt vertrauenswürdig, klar vertrauen kann man niemand aber er braucht jetz halt ein Auto dringend hat sich immereinen ausleihen müssen bei Vermietung oder Bekannten deswegen.
Kann man das Auto als gestohlen melden wenn es nicht bezahlt wird,also eine Anzeige erstatten?
Zitat:
@Kawasaki2008heizer schrieb am 29. Juli 2015 um 21:30:23 Uhr:
Autowert: 1800€ ... Anzahlung 1200€
Rest innerhalb 1 Monat.
Das bedeutet letztlich nichts anderes, als daß er diese Summe nicht einmal als Dispo auf seinem Konto zur Verfügung hat. Da im IMHO Vorsicht geboten.
Zitat:
@birscherl schrieb am 29. Juli 2015 um 22:09:13 Uhr:
Überleg mal: Es gehört ja ihm, wie soll man es dir stehlen?
wer den Brief hat ist der EIgentümer. Den Brief und Schein werde ich ja behalten bis alles bezahlt ist
Zitat:
@Kawasaki2008heizer schrieb am 29. Juli 2015 um 22:10:23 Uhr:
wer den Brief hat ist der EIgentümer.
Das ist schlicht und einfach falsch. Es steht sogar im "Brief" (der jetzt ZUB II heißt) explizit drin, dass der Brief
keinEigentumsnachweis ist.