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Auto auf Backsteinen (16.06.09) nicht zu glauben
mir wurden meine felgen in der nacht geklaut
gerade mal 45 tage aufem auto und aufeinmal
ware mein auto auf backsteinen ... heftig -.-
direkt polizei angerufen ... und zur
versicherung gerannt der tag ist für mich
gelaufen ... bin nicht arbeiten gewesen
habe 1500 euro fast für die 4 felgen + reifen
hingeblättert und nun in den wind
mein auto ist als garagenwagen angemeldet
aber er stand für eine nacht mal draußen ...
und dann wurden diese direkt mal abgeschraubt nur versichert ist versichert kann mein
auto ja nicht immer in der garage haben weil
wir dadrinnen auch mal arbeiten und da war
eben alles voll und kein platz für 2 tage ...
die felgen die ich drauf hatte waren
Barracuda vr5 8x17"
reifen Hankook s1 evo 215/35
was sagt ihr dazu was wird die versicherung
sagen ... und wieso meint ihr das meine
felgen geklaut wurden ?
http://www.abload.de/img/dsc00221rd87.jpg
da ein bild wa sich mit dem handy aus unserer
wohnung gemacht habe
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20 Antworten
puuu nochmal glück gehabt
Glückwunsch, und nun wieder Kopf hoch
MFG Devil
Gut für dich wenn die Versicherung den Schaden trägt. Dann tut das Ganze nur noch halb so weh. Trotzdem ist es ärgerlich und mit einigem Aufwand verbunden ist. Inwiefern sich dieses Dreckspack :-@ an deinen Rädern zu schaffen gemacht hätte, wenn du Schlösser gehabt hättest, ist eh nicht nachvollziehbar.
Ich würde übrigens bei deiner Versicherung auch gleich nachfragen, besser noch in den Versicherungsbedingungen nachschauen, wie es sich bei Beschädigungen verhalten würde, wenn du Schlösser bei deinen Neuen verbaust.
Also soweit ich weiß MUSS ein Auto das bei der Versicherung als "Garagenwagen" angegeben ist nicht zwingend immer in einer Garage geparkt werden, sondern es sollte lediglich der gewöhnliche nächtliche Abstellplatz sein. Schließlich parkt man ja auch mal wo anders als zu Hause ...allerdings könnte ich mir schon vorstellen daß die Versicherung vielleicht rumzickt wenn daß Auto dann doch zu Hause vor der Tür steht und was passiert?
PS: Und diese sogenannten "Felgenschlösser" sind ja wohl auch ein Witz ...wenn einer die Felgen abschrauben will, dann wird er das auch mit Felgenschlössern tun ...dauert halt vielleicht ne Minute länger.
Mit wurde es von dem Vertreter so erkärt das wenn man zu hause ist das Auto nachts in der Garage abgestellt werden sollte.
Wobei die Betonung auf sollte liegt er meinte das es kein Weltuntergang wäre wenn mal nicht weil sie eben doch zahlen aber sich genau so gut auch querstellen könnten.
Sicherer ist es auf jeden Fall in der Garage zu parken keine Frage...
Original geschrieben von Devil`s Corsa
Zitat:
Original geschrieben von stoffel1803
Ich hab bei meinen auch keine Felgenschlösser! Aus einem grund.
Ich hab nur Teilkasko und wie du schon sagtest ist es Vandalismus wenn die Diebe die Felgen nich runter bekommen und was anderes beschädigen! Und Vandalismus is nicht über die Teilkasko abgesichert! Sollen die doch von mir aus die Felgen mitnehmen die ich ja mit Teilkasko erstattet bekomme und machen nix kaputt bevor se mri die Karre zerkloppen und ich einen hohen Schaden selbst zahlen muss!
Wenn man natürlich Vollkasko hat sieht das anders aus! Dann is es ja eh "egal" was kaputt ist.
Normalerweise sollte es wenn du ne Rechnung hast und am besten noch n Bild wo die Felgen auf deinem Auto sind keine Probleme bekommen, und die Versicherung sollte zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Devil`s Corsa
Hi,
Ich habe auch nur noch Teilkasko ohne Selbstbeteiligung, und Vandalismus ist bei mir voll abgedeckt. Ich bin schon seid Jahren bei der HDI Versichert. Eine extra Vandalismus Versicherung wird es auch geben. Lass es mal 5€uro mehr im Monat kosten.
Ich fühle auch mit dem TE, und kann vollkommen verstehen, das man Down ist, nach so einer Situation. Aber ich verstehe dennoch nicht, wie man sich teure felgen kaufen kann, aber keine felgenschlösser kauft bzw eine Versicherung auszusuchen, wo man für wenig Geld, abgedeckt ist.
Jetzt muss er in den Sauren Apfel beißen, und halt die Versicherung "beschwatzen", und hoffen, das die sich Kulant zeigen. Aus Fehlern lernt man, da wird niemand von verschont. Mir erging es damals nicht anders, mir wurde mein Radio (Corsa B) innerhalb von 5Minuten Geklaut. Und zusätzlich war ein Vandalismus schaden zu erkennen. Leider war dies auch meine Schuld, da ich mein Fahrzeug offen stehen lassen habe, da ich mintem im Umzug war (eingeladen).
Kurz danach habe ich mich erkundigt, und geschaut, das Vandalismus und Diebstahl mit abgedeckt ist, zum Glück, denn an meinem astra wollte wer meine Rückleuchten klauen, die dann natürlich unbrauchbar gemacht wurden (zerstört). Meine Versicherung hat ohne zu Murren den Schaden überwiesen.
PS: Die "Zubehör" Rückleuchten hatte ich auch damals direkt nach Montage bei der Versicherung angegeben. Dies hätte ich bei den felgen auch gemacht. Ein Anruf reicht da schon aus![]()
MFG Devil
Hi,
ich bin auch bei der HDI. Hab eben mal nachgelesen! So wie ich das sehe stimmt es das Vandalismusschäden diedurch den Felgenklau in diesem Fall entstanden wären mit abgesichert sind. Oder so wie bei deinen Rückleuchten. Wenn aber jetzt jemand kommt und dir z.B. mutwillig mit nem Basebal Schläger ne Delle in die Tür haut, ist das nicht mit abgesichert.
So verstehe ich das jetzt zumindest.
Hier mal aus den HDI Vertragsbedingungen von der HP
Zitat:
A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung
(Teilkasko) versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust
des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden
Ereignisse:
Brand und Explosion
A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung,
das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder
ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht
als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem
Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich
verlaufende Kraftäußerung.
Entwendung
A.2.2.2 Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub.
Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum
Gebrauch im eigenen Interesse, nicht zur Veräußerung oder nicht unter
Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise
berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch
gilt insbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der
Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B. Reparateur, Hotelangestellter).
Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in
einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z.B. dessen
Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schneelawinen
A.2.2.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag,
Schneelawinen oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt
eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen
sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese
Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen
werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten
veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Zusammenstoß mit Tieren
A.2.2.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befi ndlichen Fahrzeugs mit
Tieren.
Glasbruch
A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden
sind nicht versichert.
Kurzschlussschäden an der Verkabelung
A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
Folgeschäden sind nicht versichert.
Schäden durch Marderbisse
A.2.2.7 Versichert sind durch Marderbiss unmittelbar verursachte Schäden an den
Kabeln, Schläuchen und Leitungen. Diese Schäden, inklusive daraus resultierende
Folgeschäden, sind bis zu einer Höhe von 1.000 € pro Schadenfall
mitversichert.
Zitat:
A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung
(Vollkasko) versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust
des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden
Ereignisse:
Ereignisse der FahrzeugteilversicherungMut- oder böswillige Handlungen
A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in
keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt
sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten
mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Reparateur,
Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten
stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Ich will jetzt hier keine Grundsatzdiskussion anfangen! Mich intressiert es nur selbst gerade sehr. Ich war nämlich bis jetzt immer der Meinung das entstandene Schäden durch Diebstahl nicht versichert sind! Aber wenn ich das jetzt nochmal genau lese versteje ich das schon auch so das es in DIESEM Fall versichert ist. Ich werde morgen trotzdem mal anrufen und nachfragen!
So sorry für den ewig langen Beitrag aber das wollte ich jetzt wissen.
Hi,
doch, ist dennoch versichert. Selbst wenn jemand mit dem Schlüssel langgeht, wird dies die Versicherung tragen. Laut Aussage meines Sachbearbeiters. deshalb habe ich mich auch damals für HDI Entschlossen. Die bieten einfach mehr, als die, die ich früher mal hatte
MFG Devil