Auto anmelden ohne TÜV!?

Moin
Ich habe ein auto welches ich von September bis Ende Februar abmelden möchte.
Der TÜV ist bist 8/12 gültig.
Kann ich den TÜV im März 2013 wieder neu machen und das Auto dann wieder ganz normal anmelden?

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Braucht er nicht. Eine vorherige Kennzeichenzuteilung durch die Zulassungsstelle sowie Versicherungsschutz für die Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen reicht.

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Danach ist nicht gefragt worden !

Sollte es aber sein, gibt es den Antrag auf eine Vorabzuteilung, hierzu lese den § 23 Abs. 4 der StVZO und § 10 Abs. 4 FZV.

Gruß Rolf

Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974


mit einem nicht angemeldeten auto zum TÜV fahren 😕

sowie die Vortabzuteilung, § 23.4 StVZO und § 10 Abs. 4 FZV.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Unter Anderem für diesen Zweck hat der Gesetzgeber das Kurzzeitkennzeichen erfunden.

Übrigens sollte man sich beim Abmelden des Fahrzeugs die Kennzeichen reservieren lassen, nicht das man plötzlich ein anderes Fahrzeug mit dieser Nummer rumfahren sieht. 

§ 23.4 StVZO und § 10 Abs. 4 FZV.

Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974



Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Warum vorher zum TÜV, wenn man damit 7 Monate TüV frei verschenkt?
weil er zum anmelden vorher ein kurzzeitkennzeichen bräuchte um legal zum tüv zu kommen.

also stunden auf der zulassungsstelle verbringen....

...zum tüv
...und wieder stunden auf der zulassungsstelle verbringen

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Also ich kann mein Auto ohne gültige TÜV Abnahme anmelden, habe dann Kennzeichen ohne TÜV Plakette und fahre dann zum TÜV der mir die Plakette gibt?
Und vorher muss ich dann meine Versicherung informieren das der Versicherungsschutz wieder aktiv ist?

Die durchschnittliche Wartezeit bei uns beträgt ca. 15 Minuten. Um eine Vorabzuteilung zu bekommen, ist ein pers. Erscheinen bei uns nicht zwingend vorgeschrieben.

Also nichts mit Wartezeiten !

Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974


also stunden auf der zulassungsstelle verbringen....

...zum tüv
...und wieder stunden auf der zulassungsstelle verbringen

Nein ! Das Fahrzeug wird nicht zugelassen im Sinne einer gültigen Zulassung. Es erhält eine Vorabzuteilung, entweder nach § 10.4 FZV, dass würde bedeuten, dass das besagte Fahrzeug bereits mit einem zugesteilten Kennzeichen des entsprechenden Kreises/Stadt versehen ist. Hierzu ist es dann erforderlich, dass eine eVB (Versicherungbestätigung) mitzuführen ist. Auch ist die entsprechende Zustimmung für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen der Versicherung erforderlich. Diese Angaben verbergen sich alle in der eVB Nr. und die Zulassungsstelle könnte entsprechende Auskünfte darüber erteilen.

Zweite Möglichkeit ist nach § 23 Abs. 4 StVZO. Hier teilt die Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen vorab zu, dass Fahrzeug war also noch nicht in dem Kreis/Stadt zugelassen. In diesem Fall sind die Fahrzeugpapiere und eine eVB mit den entsprechenden Voraussetzungen vorzulegen. Man erhält dann ein Kennzeichen vorab zugeteilt und kann dann entsprechende Fahrten zum TÜV machen.

Zitat:

Original geschrieben von jimbo1899


Also ich kann mein Auto ohne gültige TÜV Abnahme anmelden, habe dann Kennzeichen ohne TÜV Plakette und fahre dann zum TÜV der mir die Plakette gibt?
Und vorher muss ich dann meine Versicherung informieren das der Versicherungsschutz wieder aktiv ist?

Zitat:

Und vorher muss ich dann meine Versicherung informieren das der Versicherungsschutz wieder aktiv ist?

Ohne evb-Nummer wird die Zulassungsstelle nichts machen.

Ok das Auto bleibt im gleichen Kreis und die Kennzeichen bleiben auch die selben. Also kann ich dann mit der gültigen Haftplicht das Fahrzeug vorab anmelden, dann den TÜV durchführen und dann erst das Fahrzeug zulassen?

Bau die Schilder an, steckte Deine Fahrzeugpapier und die eVB (Versicherung zugestimmt ?) ein und fahre auf dem direkten Weg zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle und lasse dann das Fahrzeug zu ! FERTIG !

Zitat:

Original geschrieben von jimbo1899


Ok das Auto bleibt im gleichen Kreis und die Kennzeichen bleiben auch die selben. Also kann ich dann mit der gültigen Haftplicht das Fahrzeug vorab anmelden, dann den TÜV durchführen und dann erst das Fahrzeug zulassen?

Ich habe das gerade hinter mir.

Bei der Abmeldung das bestehende Kennzeichen reservieren lassen (es bleibt in  der Regel für 12 Monate reserviert).
Wenn das Auto wieder angemeldet werden soll, sich von der Versicherung eine eVB-Nr. geben lassen (bekanntlich eine 7-stellige Buchstabenkombination). Sich bei der Versicherung vergewissern, dass der Versicherungsschutz auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren gilt.
Vorsorglich einen Termin beim TÜV (oder ggf. einer anderen Prüforganisation) vereinbaren
Mit der eVB-Nr. und allen Papieren  und den alten ungestempelten Kennzeichen am Auto auf direktem Weg zum TÜV fahren, bestehen und anschließend zur Zulassungsstelle.

Für Fahrten in die Werkstatt, um eine Reparatur duchführen zu lassen, wären hingegen Kurzzeitkennzeichen oder rote Kennzeichen der Werkstatt nötig.

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