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Auto anmelden in einem fremden Ort? Kennt sich jemand aus?

Themenstarteram 24. Januar 2015 um 18:52

Hallo leute,

folgende situation:

sagen wir mal ich interessiere mich für ein auto, dass etwas weiter weg beim händler steht.

sagen wir mal 300 km oder mehr.

bisher hab ich meine autos in der nächeren umgebung gekauft.

sprich ich fahre z.b mit dem zug hin, kaufe das auto, bekomme die unterlagen....und kann am selbten tag in die zusallungsstelle (im ort des händlers) mit dem taxi um das auto anzumelden, kennzeichen zu bekommen und dann könnte ich nach hause fahren mit dem gekauften vehikel?

oder.........muss ich nach dem kauf und erhalt der unterlagen wieder heim fahren, am nächsten morgen anmelden und mit dem kennzeichen nochmal die 300 km fahren?

vielen Dank für eure mühe.

 

mfg

MIchael

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39 Antworten

Eine Zulassung geht nur an der für den Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsstelle. Die roten Kennzeichen darf der Händler auch nicht verleihen.

hol Dir bei Deiner Zulassungsstelle sog. Kurzzeitkennzeichen.

Die kannst Du dann an Dein "neues" Auto schrauben und damit heim fahren.

http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

sind 5 Tage gültig. Danach meldest Du Dein Auto in Deinem Landkreis ein.

Falls Du noch nicht sicher bist ob Du das Auto kaufts, hast Du die Dinger evtl. "umsonst " besorgt.

Hi

je nach Händler kannst du den Wagen eh nicht sofort mitnehmen.

Je nach deinem Wohnort kannst du vorab Kurzzeitkennzeichen mit blanko Papieren. Bekommen oder es reicht die Fahrgestell Nummer die dir ein Händler evtl. vorher gibt.

Wenn die Kiste nix taugt ist das Geld für die Kennzeichen aber weg.

Gruß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 24. Januar 2015 um 22:16:59 Uhr:

 

Kurzzeitkennzeichen mit blanko Papieren.

Gruß Tobias

Und ich denke, genau das ist nach der Änderung bei den Bestimmung für Kurzzeitkennzeichen eben nicht mehr möglich!

Die FIN muß beim ausstellen der Papiere für das Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle eingetragen werden!?

Allerdings kann man jetzt doch wohl ein Kurzzeitk. auch als dort nicht "wohnende" Person bei der zuständigen Zulasungsstelle bekommen?

Man benötig dafür nur die üblichen Unterlagen: Papiere FHz. (zu mindest die FIN), Perso. u. die "Deckungszusage" einer Versicherung.

Also hinfahren, schauen, ggf. zur Zulasungsstelle Kennzeichen besorgen u. mit dem FHz. heimfahren.

Allerdings, recht straffes programm, wenn die Zulasungstelle z.B. nur vormittags geöffnet hat!

MfG Günter

P.S.

Wenn das FHz. relativ teuer ist u. es regulär mit Vollkasko schutz versichert werden soll, gewähren manche Versicherungen auch schon während der Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens Vollkaskoschutz!

Hi,

die Änderung beim Kzk tritt erst zum 1.4 in Kraft. Aktuell bekommt man die kzk wohl nur am Wohnort. Dafür eben bei einigen Zulassungsstelle noch blanko. Ist aber regional sehr unterschiedlich.

Themenstarteram 25. Januar 2015 um 14:02

Puhh......das klingt nicht besonders toll ;( Auto soll im Sommer gekauft werden.

Daher....sind wohl alle autos ausgeschlossen die mehr als 300 km weit weg sind. falls der händler die roten nicht aussleiht oder nicht ausleiehen darf (arbeitskollege hats vor 2 monaten bei seinem kauf noch bekommen) dann heisst es nur die papiere mitnehmen, heim fahren.

und am nächsten morgen anmelden und mit dem zug hinfahren.

so ein mist ;( voll der stress. wo ist hier überhaupt der sinn? bürokratie sux

Wie gesagt, Kurzzeitkennzeichen besorgen. Sollte zur Not auch der Händler machen können, wenn deine Kaufabsicht nicht so verfestigt ist, dass du diese mit dem Risiko mitnehmen möchtest, das Auto doch nicht zu kaufen.

Ist popelig, habe ich beim letzten Auto auch gemacht, 800km entfernt gekauft.

Vorher:

Von Deiner Versicherung für das neue Fahrzeug einen Versicherungscode holen (geht telefonisch). Konditionen (Kasko und so) VORHER klären, falls unterwegs was passiert!

Dann:

Mit dem alten Auto und dessen sämtlichen Papieren UND Kennzeichen (!!!) oder dem Zug hinfahren.

Neues Auto kaufen.

Papiere des alten Autos und den abmontierten Kennzeichen (NICHT VERGESSEN!) in die örtliche Zulassungsstelle, wo ist egal.

Natürlich die Papiere des neuen Autos auch mitnehmen :D

 

Dann zweierlei:

ZUERST (wichtig, nach dem Abmelden ist das Kennzeichen ohne Reservierung sonst weg) mit dem Bearbeiter sprechen, der ruft in Deinem heimischen Amt an und sagt dort Bescheid, dass Du Dein Kennzeichen auf das neue Fahrzeug übernehmen willst. Dann reservieren die das (kann nur das zuständige Amt). Natürlich nur, wenn Du das Kennzeichen behalten willst.

Danach meldet der Bearbeiter dann das alte Fahrzeug ab (geht überall), die alten Kennzeichen werden entwertet und Du kannst sie behalten oder auch wegwerfen, wenn Du Zuhause neue willst.

Dann meldest Du gleich noch das neue Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen an.

Dann gehst Du zum Verkäufer, pappst das Kurzzeitkennnzeichen auf das neue Auto drauf und fährst in aller Ruhe damit heim (bei mir 800km).

Da gehst Du dann (bitte VOR Ablauf des Kurzzeitkennzeichens :D) zum Amt, nimmst die Kurzzeitkennzeichen mit und meldest Dein neues Auto engültig auf Dich an.

Das wars.

k-hm

Zitat:

@k-hm schrieb am 26. Januar 2015 um 10:17:46 Uhr:

 

Dann meldest Du gleich noch das neue Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen an.

Bloß, dass das halt nicht geht :rolleyes: Kurzzeitkennzeichen bekommt er nur bei der für ihn zuständigen Zulassungsbehörde, also da, wo er wohnt. Das wird sich erst ab 01.04. wieder ändern.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 26. Januar 2015 um 11:21:05 Uhr:

Zitat:

@k-hm schrieb am 26. Januar 2015 um 10:17:46 Uhr:

 

Dann meldest Du gleich noch das neue Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen an.

Bloß, dass das halt nicht geht :rolleyes: Kurzzeitkennzeichen bekommt er nur bei der für ihn zuständigen Zulassungsbehörde, also da, wo er wohnt. Das wird sich erst ab 01.04. wieder ändern.

Hi,

gab es da nicht,die sehr umständliche Möglichkeit,das die Heimatzulassungsstelle das ausstellen der KZK der auswärtigen Zulassungsstelle erlauben kann? Ich meine das auch schon gelesen zu haben. Wobei es dann sicher sehr auf das entgegenkommen beider Zulassungsstellen ankommt.

Aber egal da der Kauf ja im Sommer erfolgen soll dürfte es kein Problem mehr sein an KZK Kennzeichen heran zu kommen,zumindest wenn der Wagen der gekauft werden soll eine gültige HU hat ;)

GRuß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 26. Januar 2015 um 12:25:55 Uhr:

 

gab es da nicht,die sehr umständliche Möglichkeit,das die Heimatzulassungsstelle das ausstellen der KZK der auswärtigen Zulassungsstelle erlauben kann? Ich meine das auch schon gelesen zu haben. Wobei es dann sicher sehr auf das entgegenkommen beider Zulassungsstellen ankommt.

Der Weg geht aber nicht von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle, sondern nur unter Beteiligung der jeweiligen obersten Landesbehörde. Eher nicht zweckdienlich ;)

Hi,

na dann vergessen wir das schnell und freuen uns über die Verbesserung wenigstens in diesem Punkt ab dem 1.4 ;)

GRuß Tobias

Kurzzeitkennzeichen (für Überführung) gibts für jedes Auto überall.

Voraussetzung: gültiger TÜV.

Ich habe das zuletzt im Februar 2013 mit meinem aktuellen Auto gemacht.

Versicherungscode besorgt.

Bin mit meinem alten Fahrzeug von Aalen (BW, Kennz. AA) nach Husum (SL-SH, Kennz. NF) gefahren, habe das dort verkauft, ein neues gekauft und dann dort das alte abgemeldet, von dort aus das Kennzeichen in AA reservieren lassen, das neue Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen zugelassen und bin zurück nach AA gefahren (jeder Weg > 800km). Endgültige Zulassung des neuen Fahrzeuges mit dem alten Kennzeichen in AA.

Fertig.

Selbstverständlich geht das immer und überall. Wie soll man sonst ein Fahrzeug überführen?

Also Leute, erst informieren, dann quatschen.

k-hm

Dafür, dass du so gar keine Ahnung hast, machst du hier ne ganz schöne Welle. Wo steht denn, dass ne gültige HU gefordert ist? Gesetzliche Grundlage? Nenne die doch mal...Und es ist so, dass man eben gerade nicht überall KZK bekommt, das Stichwort heißt hier örtliche Zuständigkeit und ist abschließend geregelt. Nur weil eine einzelne Zulassungsstelle etwas falsch macht, sollte man daraus nicht auf eine Allgemeingültigkeit schließen...

Na, Du hast ja richtig Erfahrung :D

Schon mal versucht, in der letzten Zeit ein Fahrzeug ohne HU-Beleg in irgendeiner Form zuzulassen?

Versuchs mal, dann machst Du die Erfahrung selbst.

Ein Kurzzeitkennzeichen für Überführungen gibts bisher überall.

Eben WEIL eine NF-Zulassungsstelle nicht ein AA-Kennzeichen bei einem anderen Fahrzeug zulassen kann.

Das nennt sich Zuständigkeit :D

Geh zu Deiner Zulassungstelle und stelle die richtigen Fragen.

Du wirst überrascht sein, wieviel die für Dich tun können.

Da läuft nichts falsch. Das läuft genau so, wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat.

Du wirst bei Deiner nächsten Zulassung eine (positive?) Überraschung erleben, wetten?

Die sind nämlich auch nicht vor hundert Jahren stehen geblieben.

 

Was tatsächlich bisher nicht ging:

Auto mit AA-Kennzeichen in NF zulassen.

Bin nicht sicher, ob genau das mit der aktuellen Reform jetzt geht. Ich weiss aber, dass man sein altes Kennzeichen jetzt behalten kann, auch wenn man umzieht.

Nur die Ausgabe eines NEUEN Kennzeichens eines anderen Kreisse geht glaube ich bisher nicht.

k-hm

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