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Auto anmelden in einem fremden Ort? Kennt sich jemand aus?

Themenstarteram 24. Januar 2015 um 18:52

Hallo leute,

folgende situation:

sagen wir mal ich interessiere mich für ein auto, dass etwas weiter weg beim händler steht.

sagen wir mal 300 km oder mehr.

bisher hab ich meine autos in der nächeren umgebung gekauft.

sprich ich fahre z.b mit dem zug hin, kaufe das auto, bekomme die unterlagen....und kann am selbten tag in die zusallungsstelle (im ort des händlers) mit dem taxi um das auto anzumelden, kennzeichen zu bekommen und dann könnte ich nach hause fahren mit dem gekauften vehikel?

oder.........muss ich nach dem kauf und erhalt der unterlagen wieder heim fahren, am nächsten morgen anmelden und mit dem kennzeichen nochmal die 300 km fahren?

vielen Dank für eure mühe.

 

mfg

MIchael

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39 Antworten

Womit also festzuhalten bleibt, dass du von den aktuellen gesetzlichen Vorschriften keine Ahnung hast, sonst könntest du ja welche nennen, die deine abstruse Theorie stützen...

Was ist das für ein Auto und was ist das für ein Händler? Kaufst du bei einem Vertragshändler?

Gibt doch auch noch 2 andere Möglichkeiten - inwiefern "praktikabel" muss sicherlich im Einzelfall geprüft werden.

1) Händler pappt dir beim Kauf ein von ihm besorgtes KZK dran.

2) Händler bietet dir eine Art "Zulassungsservice" an. Bei uns machen das die Händler auch. Ok zugegeben, da sitzt der Händler meistens auch im gleichen Zulassungsbezirk wie der Käufer ... aber vielleicht geht "Zulassungsservice" ja auch bezirksübergreifend. Schließlich kriegt man z. B. wenn man einen neuen VW aus der Autostadt in Wolfsburg abholt, den auch bereits mit seinen "eigenen" Kennzeichen. Hängt zwar auch der "lokale Händler" mit drin, aber vielleicht gehts ja.

Hi,

wer weiß Husum und Aalen (kenne zufällig beide Gegenden ;) sind ja beide eher ländlich und auf den Zulassungsstellen wohl nicht die Hölle los,vielleicht haben die zwei Zulassungsstellen da wirklich unbürokratische Bürgernähe bewiesen und möglich gemacht was normal nicht Standart ist ;)

Mit Hamburg oder Berlin und Stuttgart hätte das vermutlich eher nicht funktioniert.

Einzelfälle und eigene Erfahrung sind aber dennoch kein Beweis für Fachkenntnis über die Bürokratischen Vorgänge ;)

GRuß Tobias

Brauche keine Fachkenntnis, um eine Überführung zu machen und ein Fahrzeug abzumelden.

Was gibts denn da groß zu verstehen?

Kurzzeit- / Überführungskennzeichen müssen sie ausgeben (es sei denn, jemand bezahlt nicht :D) und eine Abmeldung durchführen auch. Ganz normales Alltagsgeschäft für die. Machen die tausendmal am Tag, dauert nur ein paar Sekunden. In JEDER Zulassungsstelle.

Die Zulassungsstellen bieten zwar offiziell keinen Telefonservice, das von NF aus mit AA abzustimmen, DAS war nur eine Freundlichkeit (hängt ganz davon ab, wie höflich man auftritt :D).

Kennzeichen hätte ich auch selbst reservieren können.

Wenn man da natürlich mit langer Fresse maulend und besserwisserisch ankommt... wie man in den Wald hineinruft...

k-hm

 

PS:

Ich kapier' einfach nicht, warum die Leute immer glauben, sowas sei in Deutschland kompliziert.

Ist ja schon fast ein Trauma.

Es ist tatsächlich ganz einfach. Kann jeder.

Falls nicht: ein Anruf beim Amt reicht, um sich zu informieren.

Also immer noch nix Handfestes in Form einer gesetzlichen Grundlage. Bleibt also ne abstruse Theorie, dass man KZK nur mit HU erhalten könne und das auch noch überall...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 27. Januar 2015 um 10:42:35 Uhr:

Also immer noch nix Handfestes in Form einer gesetzlichen Grundlage. Bleibt also ne abstruse Theorie, dass man KZK nur mit HU erhalten könne und das auch noch überall...

Wunderbar, jetzt hast Du Deine Anforderung schon bis zur HU reduziert.

Du machst Dich.

Weil Du ja offenbar nicht in der Lage bist, selbst kurz zu gucken und stattdessen lieber sinnfreies Nölen absonderst, hier ein paar Infos:

LINK

Zitat z.B.: "Zulassungen ohne gültige HU können bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind, nicht durchgeführt werden."

Zur kognitiven Unterstützung:

Das liegt daran, dass Neufahrzeuge 3 Jahre lang nicht zum TÜV müssen. Dann beginnt das 2-Jahres-Intervall.

Im Reiter "Details" findest Du dort auch die Unterlagen im Detail aufgeführt, die zur Zulassung z.B. von Gebrauchtfahrzeugen nötig sind. HU ist zwingend.

Zitat:

"Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen

Für die Zulassung sind Nachweise über eine gültige HU-(TÜV-) und Abgasuntersuchung notwendig."

Übrigens:

Wenn keine Zulassung möglich ist (z.B. keine HU), dann gibts auf Wunsch ein Kurzzeitkennzeichen zwecks Erledigung oder Überführung.

Hätteste nicht gedacht, gell?

 

Tja, und nun die Gretchenfrage:

Hättest Du das selbst (in 20 Sekunden) herausfinden können?

Brauchst Du wirklich unsere Unterstüzung bei so einfachen Aufgaben?

Herzlichen Glückwunsch.

Du hast den 1. Preis für "Sinnfreies Fragen" gewonnen.

k-hm

Hi,

@k-hm d u wirfst da bunt dinge durcheinander die wenig miteinander zu tun haben.

Abmelden war und ist schon immer überall in ganz Deutschland möglich.

Eine Reguläre Anmeldung ist nur am Heimatort möglich,bei älteren Fahrzeugen natürlich nur mit gültiger HU, das ist auch überhaupt nicht strittig.

Für KZK benötigt man aber eben (noch)keine gültige HU (ändert sich ab dem 1.4.2015).

Und KZK gibt es eben normalerweise auch nur am Heimatort(auch hier gilt nur noch bis zum 1.4.2015)

Wenn eine Heimatferne Zulassungsstelle in zusammenarbeit mit deiner Heimischen Zulassunsstelle das ermöglicht ist das sehr nett von denen aber eben nichts was Standart ist. Wenn du das in z.b. Berlin versuchen würdest hättest du schlechte Karten weil die für sowas schlicht und einfach keine zeit haben.

Es ging nie um reguläre Zulassungen, es ging um Kurzzeitkennzeichen, NICHTS anderes. Zur Erinnerung für dein schlechtes Gedächtnis, das hier waren DEINE Worte:

Zitat:

@k-hm schrieb am 27. Januar 2015 um 00:14:26 Uhr:

Kurzzeitkennzeichen (für Überführung) gibts für jedes Auto überall.

Voraussetzung: gültiger TÜV.

Und das ist halt de facto falsch. Dafür gibt's keine gesetzliche Grundlage, da kannst du noch so lange googlen.

Vielen Dank auch für deinen Link, hättest du den selbst mal konsequent gelesen, hinter dem Begriff Kurzzeitkennzeichen findet man folgende Aussage: "Zuständig für die Zuteilung ist die örtlich zuständige Behörde des Hauptwohnsitzes des Antragstellers. Bei Gewerbetreibenden ist der Betriebssitz entscheidend." (Hervorhebung durch mich)

Huch, wie das denn? :eek: Nicht überall? :eek: Das ist ja komisch, das ist ja GENAU DAS, was ich schon die ganze Zeit sage. Wie kann das denn sein, der Kollege k-hm hat doch was ganz anderes gesagt. Da stellt sich dem geneigten Leser ja die Frage, wer hier WIRKLICH Unterstützung braucht :rolleyes::rolleyes: So viel zum Thema "sinnfrei", ich denke dieses Adjektiv kann man getrost den bisherigen Postings von k-hm zuweisen...

Themenstarteram 27. Januar 2015 um 22:03

Zitat:

@k-hm schrieb am 27. Januar 2015 um 00:14:26 Uhr:

Kurzzeitkennzeichen (für Überführung) gibts für jedes Auto überall.

Voraussetzung: gültiger TÜV.

Ich habe das zuletzt im Februar 2013 mit meinem aktuellen Auto gemacht.

Versicherungscode besorgt.

Bin mit meinem alten Fahrzeug von Aalen (BW, Kennz. AA) nach Husum (SL-SH, Kennz. NF) gefahren, habe das dort verkauft, ein neues gekauft und dann dort das alte abgemeldet, von dort aus das Kennzeichen in AA reservieren lassen, das neue Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen zugelassen und bin zurück nach AA gefahren (jeder Weg > 800km). Endgültige Zulassung des neuen Fahrzeuges mit dem alten Kennzeichen in AA.

Fertig.

Selbstverständlich geht das immer und überall. Wie soll man sonst ein Fahrzeug überführen?

Also Leute, erst informieren, dann quatschen.

k-hm

Des heisst, ich kann bei der Zulassungstelle dort beim Händler einen Kurzkennzeichen besorgen für die Überfahrt? natürlich wenn ich die papiere habe und die versicherungsnr. ???????

Ab dem 1.4.ja. Davor nur mit gutem Willen von 2 Zulassungsstelle.

Gruß

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