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Auto angezahlt - Fahrzeugbrief "verschwunden"
Guten Tag,
ersteinmal: Ich weiß nicht ob ich im richtigen Forum bin, wenn nicht, bitte ich dies zu entschuldigen.
So:
ein Freund von mir hat mich um Rat gebeten, da ich allerdings auch nichts drüber sagen kann dachte ich mir das ich hier im Forum das Problem schildere und ihr ihm / mir helfen könnt.
Also:
Mein Freund hat sich ein Auto angeschaut und fand es total toll und so. Er meinte er würde für den Preis nichts vergleichbares finden. Da der Wagen gerade erst "reingegangen" ist beim Händer und die Papiere (Fahrzeugbrief etc.) vom Vorbesitzer welche noch auf der Bank waren und erst zu Opel kommen noch nicht da sind, da der wagen bi Opel verkauft wurde und an dem Händler übergeben wollte er sich den "zurücklegen" lassen.
Dafür musste er eine Anzahlung von 100,-€ leisten und einen Kaufvertrag unterzeichnen. Gesagt getan. Der Händler meinte die Papiere wären am Montag(heute) oder Dienstag da. Heute rief mein Freund beim Händler an um wegen den Papieren fragen.
Der Händler antwortete ihm das die Papiere "verschwunden" sind. Er meinte das die Papiere bei Opel "verschlampt" worden sind da der Vorbesitzer sein altes Kennzeichen behalten wollte und Opel das für ihn ummelden solle.Doch weder bei der Zulassungsstelle noch beim Vorbesitzer sind sie. Laut der Aussage des Händlers ist es die schuld von Opel. Er solle sich morgen nochmal melden falls die Papiere evtl. wieder aufgetaucht sind wenn nicht muss der Vertrag anuliert werden und die Anzahlung wird erstattet.
(Opel = Opel - Vertragshändler, nur den missverständnissen vorweg)
Die fragen die sich ihm nun stellen:
a) Da er einen Kaufvertrag unterschrieben hat, hat er ein Anrecht auf das Auto. Könnte er also sagen "Nein ich möchte den Vertrag nicht anulieren sondern warten bis die Papiere neu beantragt werden"
b) Klingt die Gesichte Seriös oder ist da was faul
c) Würdet ihr auf die neu-Beantragung der Papiere warten?
d) Wie lange würde dies dauern?
e) Was würdet ihr nun an seiner Stelle tuen?
Mfg Daniel
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16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Majoko
Wie sieht es in dem Fall eigentlich mit einer Karteikartenabschrift aus?
keine ahnung, was du meinst!
und somit auch keine antwort meinerseits.
ich kenne zwar noch karteikarten und auch lochstreifen...aber heute ( hoffentlich) eher unueblich.
Harry
Zitat:
Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft bzw. Sie wollen es in den nächsten 8 Wochen verkaufen:
(1) Falls Sie den Käufer bereits kennen und dieser im Zulassungsbezirk der Stadt Mainz wohnt,
beantragen Sie den Ersatzbrief (Voraussetzungen siehe oben); der Ersatzfahrzeugbrief bleibt
bei uns liegen. Das Fahrzeug kann jederzeit auf den Käufer umgemeldet werden. Wir senden
dem Käufer den Ersatzfahrzeugbrief zu, sobald die Aufbietungsfrist (siehe oben) abgelaufen
ist.
(2) Falls Sie den Käufer bereits kennen, und dieser nicht im Zulassungsbezirk der Stadt Mainz
wohnt, erstellen wir statt eines Ersatzfahrzeugbriefes eine Karteikartenabschrift und
Unbedenklichkeitsbescheinigung. Damit kann der Käufer das Fahrzeug sofort bei jeder
deutschen Zulassungsstelle anmelden. Im Rahmen der Anmeldung erstellt die neue
Zulassungsstelle den Ersatzfahrzeugbrief und händigt ihn nach Ablauf von ca. 6 Wochen an
den Käufer aus.
Das meine ich, wie darf / kann ich das verstehen ? Heisst das, das er das Auto dann sofort anmelden kann ohne die 6-8 Wochen zu warten? Wäre für Infos dankbar