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Auto angemeldet verkaufen!

Themenstarteram 20. Juli 2008 um 11:08

Hallo,

wie sicher ist es sein Auto angemeldet zu verkaufen?

Also wenn derjenige das Auto angemeldet mit nimmt und einen Unfall baut!?!

Wie sieht es da Versicherungstechnisch aus?

Was ist zu beachten im Kaufvertrag?

Hat jemand einen guten!!?!

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12 Antworten

Im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übernahme festhalten.

Im Falle eines Unfalles steigst du dann in der SFR Klasse ab dieser Zeit nicht mehr.

 

ABER:

Du stehst bis zu einem Jahr noch in der Verpflichtung der regulären Beiträge und Steuern, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden würde.

Themenstarteram 20. Juli 2008 um 11:20

Wenn er es nicht ummeldet wie kann ich mich da wehren?

Ich denke ich schreibe in den Kaufvertrag, wann es umgemeldet werden muss!!!!

Steht in den Musterkaufverträgen eh schon drin, wenn er es trotzdem nicht macht, bist du wie erwähnt bis zu einem Jahr in der Zahlungspflicht.

Kannst dann zivilrechtliche Schritte gegen den Käufer einleiten.

Themenstarteram 20. Juli 2008 um 11:31

Jetzt brauche ich noch einen "wasserdichten Vertrag"! Wo gibt es einen guten online?

Der vom ADAC ist ja übermäßig hart!!!!

am 20. Juli 2008 um 11:32

Das Beste ist, k e i n angemeldetes Auto so zu verkaufen. Ansonsten gibt es meistens Ärger! Jeder kann sich für ein paar EURO ein Kurzkennzeichen problemlos und kurzfristig besorgen; wenn er das nicht will, ..... lieber verzichten!

Ein Vertrag (wie Muster vom ADAC z.B.), in dem der Übergabezeitpunkt genau festgehalten wird, hilft zumindest etwas, aber den etwaigen Ärger kann er gfls auch nicht vermeiden!

am 20. Juli 2008 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von vitessa

Jetzt brauche ich noch einen "wasserdichten Vertrag"! Wo gibt es einen guten online?

Der vom ADAC ist ja übermäßig hart!!!!

hart fuer wen?

ansonsten gibts im mt marktplatz auch einen

http://www.motor-talk.de/data/pdf/marktplatz/Kaufvertrag.pdf

den find ich eher zu weich.

Harry

Hi,

hier kannst du meine persönliche Erfahrung nachlesen.

Also pauschal kann man nicht sagen, man soll das Auto nicht angemeldet verkaufen, aber es ist ach mit Risiken behaftet, wenn man Dinge nicht beachtet, vergisst oder so.

http://www.motor-talk.de/forum/zwangsstillegung-t1803802.html

schönen gruss TazaTDI

am 20. Juli 2008 um 19:50

NIEMALS aber wirklich NIEMALS ein angemeldetes Auto verkaufen!!! Gibt nur unnötigen Stress wenn es z.b. zu einem Unfall kommt. Dann musst du bezahlen da das Auto zu diesem Zeitpunkt auf deine Versicherung läuft, und von Regressforderungen weiss ich nicht wie es in deiner Versicherung geregelt ist ob die sich es wiederholen jeddoch die SFK ist futsch. Was ist wenn er das Auto innerhalb von ner Std. weiterverkauft, wer meldet es denn dann ab??? Dann bezahlst du nämlich die Steuern und kannst nicht mehr nachvollziehen wer dein Auto hat etc. Also es zieht nur Probleme mit sich. Nimm den Käufer fahr zur Zulassungstelle und melde es ab. Er kann sich dann ein Kurzkennzeichen auch dort holen und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von Quadfan

NIEMALS aber wirklich NIEMALS ein angemeldetes Auto verkaufen!!! Gibt nur unnötigen Stress wenn es z.b. zu einem Unfall kommt. Dann musst du bezahlen da das Auto zu diesem Zeitpunkt auf deine Versicherung läuft, und von Regressforderungen weiss ich nicht wie es in deiner Versicherung geregelt ist ob die sich es wiederholen jeddoch die SFK ist futsch. Was ist wenn er das Auto innerhalb von ner Std. weiterverkauft, wer meldet es denn dann ab??? Dann bezahlst du nämlich die Steuern und kannst nicht mehr nachvollziehen wer dein Auto hat etc. Also es zieht nur Probleme mit sich. Nimm den Käufer fahr zur Zulassungstelle und melde es ab. Er kann sich dann ein Kurzkennzeichen auch dort holen und gut ist.

Woher beziehst du diese Kenntnisse?? Sie sind leider total falsch!

Der SF geht, bei Vorhandensein eines Kaufvertrages" nicht hoch und regress nimmt die Vers. auch nicht. Wie vorher schon geschrieben bleibt man den Beitrag schuldig, sonst nichts! Steuer wird ab dem Zeitpunkt der Veräußerungsanzeige bei der Zul. Stelle zurückerstattet.

Grüße

Steini

am 20. Juli 2008 um 19:58

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Zitat:

Original geschrieben von Quadfan

NIEMALS aber wirklich NIEMALS ein angemeldetes Auto verkaufen!!! Gibt nur unnötigen Stress wenn es z.b. zu einem Unfall kommt. Dann musst du bezahlen da das Auto zu diesem Zeitpunkt auf deine Versicherung läuft, und von Regressforderungen weiss ich nicht wie es in deiner Versicherung geregelt ist ob die sich es wiederholen jeddoch die SFK ist futsch. Was ist wenn er das Auto innerhalb von ner Std. weiterverkauft, wer meldet es denn dann ab??? Dann bezahlst du nämlich die Steuern und kannst nicht mehr nachvollziehen wer dein Auto hat etc. Also es zieht nur Probleme mit sich. Nimm den Käufer fahr zur Zulassungstelle und melde es ab. Er kann sich dann ein Kurzkennzeichen auch dort holen und gut ist.

Woher beziehst du diese Kenntnisse?? Sie sind leider total falsch!

Der SF geht, bei Vorhandensein eines Kaufvertrages" nicht hoch und regress nimmt die Vers. auch nicht. Wie vorher schon geschrieben bleibt man den Beitrag schuldig, sonst nichts! Steuer wird ab dem Zeitpunkt der Veräußerungsanzeige bei der Zul. Stelle zurückerstattet.

Grüße

Steini

Als erstes geht man hoch bzw. man muss den Schaden bezahlen. Danach kann man schauen wo man sein Geld herbekommt wollte ich damit ausdrücken. Jedoch verkaufe ihn nicht angemeldet!!

Zitat:

Original geschrieben von Quadfan

Zitat:

Original geschrieben von steini111

 

Woher beziehst du diese Kenntnisse?? Sie sind leider total falsch!

Der SF geht, bei Vorhandensein eines Kaufvertrages" nicht hoch und regress nimmt die Vers. auch nicht. Wie vorher schon geschrieben bleibt man den Beitrag schuldig, sonst nichts! Steuer wird ab dem Zeitpunkt der Veräußerungsanzeige bei der Zul. Stelle zurückerstattet.

Grüße

Steini

Als erstes geht man hoch bzw. man muss den Schaden bezahlen. Danach kann man schauen wo man sein Geld herbekommt wollte ich damit ausdrücken. Jedoch verkaufe ihn nicht angemeldet!!

Such mal hier ein wenig, man steigt nicht in der SFR und muss auch nichts extra außer dem Beitrag zahlen. Wie du verkaufst bleibt natürlich dir überlassen ;)

Grüße

Steini

am 20. Juli 2008 um 20:04

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Zitat:

Original geschrieben von Quadfan

 

Als erstes geht man hoch bzw. man muss den Schaden bezahlen. Danach kann man schauen wo man sein Geld herbekommt wollte ich damit ausdrücken. Jedoch verkaufe ihn nicht angemeldet!!

Such mal hier ein wenig, man steigt nicht in der SFR und muss auch nichts extra außer dem Beitrag zahlen. Wie du verkaufst bleibt natürlich dir überlassen ;)

Grüße

Steini

Ok überredet, habe gerade nähmlich gesucht:)

Was mich jetzt nochmehr davon überzeugt ein Auto nur unangemeldet zu Verkaufen:)

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