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Auto angemeldet verkaufen - ja oder nein?

Hallo,

ich bin gerade in den Bemühungen mein Fahrzeug zu verkaufen. Von Privat zu Privat.

Nun war ein Interessent da, er möchte sich im Lauf der Woche dann bei mir melden und Bescheid geben.
Nun ist die Sache, ob ich das Auto auf "meine Zulassung" übergebe.

Sinnvoll oder eher davon abzuraten? Wie schaut es für mich aus, wenn der Käufer das nicht abmeldet?
Man kann es ja in den Vertrag reinschreiben, aber was mache ich wenn der Käufer damit noch monatelang herumfährt?

Danke 😉

Beste Antwort im Thema

Sollte hinlänglich bekannt sein das man nur ein abgemeldetes Auto übergibt beim Verkauf.
Im nachhinein hat man nur Ärger am Hals.

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Ich habe Autos angemeldet und abgemeldet verkauft. Letzteres ist mittlerweile üblich, einfach um potenziellen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Meine Erfahrung: Wenn jemand das Auto möchte, findet sich ein Weg, das Auto abgemeldet zu verkaufen. Ich habe die Autos dennoch immer schnell losbekommen. Muss aber dazu sagen, dass es für mich kein Problem ist, wenn das Auto mal ein paar Tage abgemeldet rumsteht (Tiefgaragenstellplatz).

Habe es beim letzten Verkauf ähnlich gemacht. Auto blieb angemeldet. Kaufvertrag mit allen Daten usw. und Festlegung, dass die Übergabe erfolgt ist und das Auto bis zur Ummeldung auf Risiko des Käufers bei mir in der Garage weggeschlossen bleibt, Kaufpreis gegen Übergabe der Papiere und 1 Schlüssel (2. Autoschlüssel bei mir, Garagenschlüssel nur ich). Dann sofort den Verkauf an Versicherung und Zulassunggstelle per Fax mit Kaufvertragskopie mitgeteilt. Ummeldung dauerte - wie erahnt - einige Tage länger. War kein Problem für mich, Auto war ja weggeschlossen. Steuer und Versicherung wurden zum Vekraufstag abgerechnet. Käufer hat das Auto dann mit seinen neuen Papieren abgeholt (gleicher Zulassungsbezirk). Alles schick. Es klingt nur ein wenig kompliziert.

Die Rückfahrt von der Zulassungsstelle kann man übrigens auch mit entsiegelten Kennzeichen machen.
Also wäre es möglich Werktags mit dem Käufer zur Zulassungsstelle zu fahren, abzumelden und der Käufer hat bis 23:59Uhr Zeit heimzufahren.

Gruß Metalhead

ich habe schon x-fach Autos angemeldet verkauft, ich habe aber auch schon Käufer gehabt, denen ich das Auto nicht mitgegeben habe. Man muss ein bisschen vorsichtig sein:
- vertrauenswürdige Käufer, die das Auto für sich selber kaufen
- keine Händler (die lassen den Wagen gerne angemeldet, um ihn einfacher wieder verkaufen zu können)
- schon gar keine Exporthändler (Auto verschwindet angemeldet im Ausland)
- Deutscher Personalausweis mit gechecktem Wohnsitz und Festnetznummer
- selbstverständlich Übergabemeldung mit Datum und Zeit an die Zulassungsstelle und Versicherung

Wenn man so vorgeht, kann eigentlich nicht viel passieren. Selbst wenn der Käufer dann wieder erwarten das Auto nicht ummeldet, haben die Behörden ihn greifbar und gehen dann auch recht schnell vor.

Ich (und das ist meine persönliche Meinung, die mir hier im Forum schon oft zerredet wurde) vereinbare auch eine Strafzahlung bei schuldhafter Verzögerung der Abmeldung. Einfach weil das nur Leute unterschreiben, die Verabredungen auch einhalten. Bisher bin ich mit diesem Vorgehen immer gut gefahren.

Wenn ich Autos kaufe, ist es mir auch oft eine große Erleichterung, wenn ich das Auto zugelassen mitnehmen kann. Auch beim Kauf ist Vertrauen im Spiel. Ich finde, man kann nicht andersrum Käufern jedes Vertrauen absprechen und kategorisch ausschließen, dass Autos angemeldet übergeben werden können.

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Zitat:

@Tecci6N schrieb am 16. September 2015 um 20:04:27 Uhr:


.
Da sagt mein Versicherungsmensch was anderes...

dann hat er keine Ahnung. Die Versicherung geht mit Kauf auf den Käufer über.

http://www.computerbild.de/.../...uf-neuen-Besitzer-ueber-8157267.html

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 16. September 2015 um 21:51:46 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 16. September 2015 um 21:42:40 Uhr:


natürlich auch auf dem Vertrag eine klare Frist zur Ummeldung festsetzen.
Diese Frist bringt dir nen feuchten Furz. Was bringt es dir, wenn er es nicht macht? Dann hast du nen tollen Zettel, auf dem draufsteht, dass er es ummelden soll. Und nu? Das ist bei nem Kaufvertrag maximal ne vertragliche Nebenpflicht. Dass es ständig Probleme gibt, beweisen ja die hier in schöner Regelmäßigkeit auftauchenden Threads...

womit wir wieder am Anfang wären: nur

abgemeldet

verkaufen, gerade im "500 EUR-Bereich" und Klientel hauptsächlich aus der osteuropäischen Hemisphäre!

Bin selber gerade dabei, meinen Altwagen zu verkaufen.

Bringt den einzigen Nachteil, dass der Wagen nicht probegefahren werden kann, was manche potentielle Käufer abschreckt und möglicherweise die Interessentenzahl einschränkt.

Viel dämlicher für den Verkäufer sind die seit 1.4. gültigen Regeln für Kurzkennzeichen bei "tüv-losen" Fahrzeugen.
Verständlich der Sinn dahinter, aber für den Verkäufer äußerst nachteilig, da höherer Verbringungsaufwand und damit käuferabschreckend. Aber das ist ein ganz anderes Thema..

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. September 2015 um 10:22:22 Uhr:


Auch beim Kauf ist Vertrauen im Spiel. Ich finde, man kann nicht andersrum Käufern jedes Vertrauen absprechen und kategorisch ausschließen, dass Autos angemeldet übergeben werden können.

Ich habe es bisher so gemacht:

Vernünftige Anzahlung (mind. 500€), dafür gab es die Papiere und Nummernschilder zur Ummeldung mit. Schlüssel und Auto habe ich behalten.

Dann zum Übergabetermin gecheckt, ob wirklich abgemeldet, dann Restbetrag auf die Kralle und Auto herausgegeben.

So müssen beide vertrauen und haben auch einen "Pfand" in der Hand.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. September 2015 um 10:27:16 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 16. September 2015 um 20:04:27 Uhr:


.
Da sagt mein Versicherungsmensch was anderes...
dann hat er keine Ahnung. Die Versicherung geht mit Kauf auf den Käufer über.

http://www.computerbild.de/.../...uf-neuen-Besitzer-ueber-8157267.html

ausgerechnet die Computer-B**D soll mehr Ahnung haben, als Leute, die das jeden Tag machen? *LOL*

Außerdem: lies dir mal den Artikel genau durch, besonders das hier:

"Der Käufer selbst hat nach dem Kauf des Fahrzeugs die Wahl, den Versicherungsvertrag fortzuführen, ihn innerhalb eines Monats zu kündigen oder durch die Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle automatisch enden zu lassen"

heißt im Klartext nicht anderes: erst durch Vorlage der neuen Versicherungsbestätigung wird die alte Versicherung beendet - vorher eben nicht!

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. September 2015 um 10:22:22 Uhr:


ich habe schon x-fach Autos angemeldet verkauft, ich habe aber auch schon Käufer gehabt, denen ich das Auto nicht mitgegeben habe. Man muss ein bisschen vorsichtig sein:
- vertrauenswürdige Käufer, die das Auto für sich selber kaufen

und das kannst du jedem an der Nasenspitze ansehen, oder nach welchen Kriterien gehst du da vor?

P.S.: das mit deiner "Strafzahlung" bei Nicht-Ummeldung will ich mal nicht weiter kommentieren 🙄

Grds. kann es ja jeder so machen wie er will. Ich habe das schon mal in einem anderen Thread geschrieben: ich würde es nur abgemeldet übergeben. Ich bin mir bewusst, dass das den Käuferkreis einschränkt. Mit diesem Kompromiss kann ICH leben. Ich verkaufe ein Fahrzeug weder aus der Not noch aus Zeitdruck. Daher warte ich dann einfach, bis der passende Käufer kommt. Und damit bin ICH auf der sicheren Seite. Wer das anders machen will, kein Thema. Aber Risiken sind da, dessen sollte man sich einfach bewusst sein.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 17. September 2015 um 10:37:34 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 16. September 2015 um 21:51:46 Uhr:



Diese Frist bringt dir nen feuchten Furz. Was bringt es dir, wenn er es nicht macht? Dann hast du nen tollen Zettel, auf dem draufsteht, dass er es ummelden soll. Und nu? Das ist bei nem Kaufvertrag maximal ne vertragliche Nebenpflicht. Dass es ständig Probleme gibt, beweisen ja die hier in schöner Regelmäßigkeit auftauchenden Threads...
womit wir wieder am Anfang wären: nur abgemeldet verkaufen, gerade im "500 EUR-Bereich" und Klientel hauptsächlich aus der osteuropäischen Hemisphäre!
Bin selber gerade dabei, meinen Altwagen zu verkaufen.
Bringt den einzigen Nachteil, dass der Wagen nicht probegefahren werden kann, was manche potentielle Käufer abschreckt und möglicherweise die Interessentenzahl einschränkt.

Viel dämlicher für den Verkäufer sind die seit 1.4. gültigen Regeln für Kurzkennzeichen bei "tüv-losen" Fahrzeugen.
Verständlich der Sinn dahinter, aber für den Verkäufer äußerst nachteilig, da höherer Verbringungsaufwand und damit käuferabschreckend. Aber das ist ein ganz anderes Thema..

Na ja, soll jeder selber wissen, aber eine 500 EUR Gurke abgemeldet zu verkaufen, da kommen halt nur noch Exporthändler. Wenn ich ein Winterauto suche muss eine Probefahrt drin sein und extra KK für eine Probefahrt wär Wahnsinn.

Meine Grundregel Wohnsitz inkl. Perso in Schland+3 Teilige Kaufvertrag und das Fahrzeug kann zugelassen weg. Bisher nur ein winziger Zwischenfall, 1x hab ich ein Parkticket erhalten... gut hat mich 2 Faxseiten +5 min Zeit gekostet.😉

Exporthändeler haben eh Trailer oder Rote Nummern, denen ist es egal mit der Abmeldung.

Zitat:

@tartra schrieb am 17. September 2015 um 11:27:11 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 17. September 2015 um 10:37:34 Uhr:


womit wir wieder am Anfang wären: nur abgemeldet verkaufen, gerade im "500 EUR-Bereich" und Klientel hauptsächlich aus der osteuropäischen Hemisphäre!
Bin selber gerade dabei, meinen Altwagen zu verkaufen.
Bringt den einzigen Nachteil, dass der Wagen nicht probegefahren werden kann, was manche potentielle Käufer abschreckt und möglicherweise die Interessentenzahl einschränkt.

Viel dämlicher für den Verkäufer sind die seit 1.4. gültigen Regeln für Kurzkennzeichen bei "tüv-losen" Fahrzeugen.
Verständlich der Sinn dahinter, aber für den Verkäufer äußerst nachteilig, da höherer Verbringungsaufwand und damit käuferabschreckend. Aber das ist ein ganz anderes Thema..

Na ja, soll jeder selber wissen, aber eine 500 EUR Gurke abgemeldet zu verkaufen, da kommen halt nur noch Exporthändler.

in der Regel ja und wenns die letzte Rostlaube ist - mit Sicherheit.

Muss aber nicht sein, habe gerade einen deutschen Interessenten - sogar aus meinem Wohnort.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 16. September 2015 um 20:04:27 Uhr:


Da sagt mein Versicherungsmensch was anderes...

Dann soll er sich mal das

kleingedruckte

der AKB's durchlesen, welche er jeden Tag dutzenden seiner Kunden bei Vertragsabschluss gegen Unterschrift

- dass man über selbige unterrichtet/aufgeklärt wurde und diese akzeptiert -

aushändigt...

...insbesondere den Abschnitt G7

btt: Ich würde ein Fahrzeug nur abgemeldet und gegen Kopie des Personalausweises des Käufers abgeben!

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 16. September 2015 um 21:51:46 Uhr:


Dass es ständig Probleme gibt, beweisen ja die hier in schöner Regelmäßigkeit auftauchenden Threads...

Das liegt eher daran, dass Leute sich eher selten in Internetforen mitteilen, wenn es bei ihnen NICHT zu Problemen gekommen ist.

Ich habe hier jedenfalls noch nicht so oft Threadtitel wie "Käufer hat Fahrzeug fristgerecht umgemeldet, was soll ich jetzt machen?" gelesen.

Schreibt halt keiner, genauso wie keiner schreibt, wenn er KEINE Probleme mit seiner Versicherung hat, KEINE Probleme bei einer Gewährleistungsreparatur und KEINE Probleme mit einem Parkvergehen im ausland hat.

Wenn ich die paar negativen Beiträge im Jahr in Relation zu den paar Millionen verkauften Fahrzeugen im gleichen Zeitraum setze, würde ich eher nicht deinen Eindruck teilen, dass es "ständig Probleme gibt".

ich bin eigentlich ganz froh, dass man oft noch vertrauen kann oder einem Vertrauen erwiesen wird. Gerade habe ich den Golf von meiner Mutter verkauft (in dem Fall zufällig abgemeldet). Der Käufer zahlt voll, obwohl das Auto bis zur Anmeldung noch bei uns bleiben muss. Würde ich umgekehrt eher nicht so machen wollen - aber sein Vertrauen wird nicht enttäuscht werden.

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