Auto an Händler verkauft, überweisung bleibt aus, Fahrzeugbrief bei mir
Hallo,
ich habe mein auto an einen Händler verkauft. Auf dem Kaufvertrag steht auch, wie viel er Bar mir gegeben hat und welchen Betrag er per Onlineüberweisung überweisen möchte.
Er hat schon alles Bekommen, den kleinen Fahrzeugschein und TÜV berichte. Den Fahrzeugbrief habe ich noch, bis er komplett bezahlt wurde.
1. Frage: Ab wann kann man zu einem Anwalt gehen, wenn die Zahlung ausbleibt? Diese sollte schon am 04.08. erfolgen, am 09.08. soll diese angeblich getätigt sein, aber bis heute habe ich keins bekommen.
2. Frage: Kann der Händler einfach ein neuen Brief beantragen, wenn ich den jetzigen noch besitze? Wenn ich mir diese Anleitung hier durchlese: http://www.autobild.de/artikel/fahrzeugbrief-verloren-35371.html ist dies ja ohne weitere möglich, ohne dass ich dies mitbekomme, außer ich würde kostenpflichtig das Verkehrsblatt abonieren. Dann hätte er ja alle Dokumente 😕
Danke für die Hilfe 🙂
19 Antworten
E-Mail reicht, wenn du den Empfang nachweisen kannst. Z.B. durch eine Rückantwort.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 15. August 2018 um 19:44:51 Uhr:
E-Mail reicht, wenn du den Empfang nachweisen kannst. Z.B. durch eine Rückantwort.
und wenn nicht? man kann die lesebestätigung weg drücken und nicht drauf antworten ...
Dann wäre ein Einschreiben eventuell die bessere Lösung. So richtig mit der Post und Briefmarke.
Genau wie Hathaway schreibt, schau mal Hier im elektronischen Verkehrs Blatt nach, evtl hat der Händler ja gleich bei der Außerbetriebsetzung die Aufbietung veranlasst. Wenn er den Wagen überhaupt angemeldet hat
Wenn Dein Brief aufgeboten ist,meldest Dich bei der Zulassungsstelle und legst den dann vor
Gruß Martin
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