Auto als Gebraucht/Bastlerfahrzeug von Privat verkauft nun ärger mit dem Käufer
Hallo ihr lieben, ich hoffe ich bin hier richtig.
Ich habe vor einigen Tagen meinen Passat Variant 3c bj 2007 von Privat verkauft. Natürlich habe ich einen privat kauf Vertrag von Mobile.de verwendet und dort wurde neben den Daten wie ps, Erstzulassung etc. auch Mängel aufgelistet. Das Auto hatte am hinteren Kotflügel einen Streifparkschaden was ich auch angegeben habe. Der Käufer hat dies vor Ort vor kauf gesehen! Ebenfalls hatte das Auto auf der Motorhaube ne Delle und einige Kratzer rings Rum. Im Innenraum waren ebenfalls Gebrauchsspuren vorhanden welche ich aber alle angab und im Vertrag stehen. Das Auto hat Anfang 2015 einen neuen Turbolader bekommen bei fast 170.000 auch dies habe ich angegeben und dem Käufer sämtliche Rechnungen mit gegeben. Ich habe das auto meines Wissens sogut beschrieben wie es ging alles angegeben und verkauft. Der Käufer nahm den wagen für 4.100€ mit. Ich habe ihm das auto auf Grund der Km Leistung von 190.000 und der Mängel als bastlerfahrzeug verkauft. Nach ca 3 Tagen rief mich der Käufer an und meine der Turbolader wäre defekt er würde pfeifen und klappern. Er wirft mir arglistige Täuschung und Betrug vor. Ich wusste jedoch nix davon und bei mir lief das auto auch noch! Heute rief er wieder an und behauptet das die Werkstatt sagt das irgendwelche stegbolsen gebrochen wären und der Turbolader defekt sei. Angeblich sei auch was am Motor. Er wirft mir vor das ich ihm dies verheimlicht habe und dort damit mich zu verklagen.
Nun mache ich mir schon Gedanken , was soll ich eurer Meinung nach tun ? Ich wusste von dem angeblichen schaden nix und habe ihm nix verheimlicht er sagt das ich als Verkäufer und Fahrzeughalter verantwortlich wäre für den Zustand bei Verkauf . Ich bat ihm beim Kauf eine Probefahrt an diese lehnte er ab!
Bitte um Rat und Hilfe .
*geschrieben von einer verzweifelten jungen Mutter*
Mfg
Beste Antwort im Thema
....desweiteren, sollte er Dich weiterhinn wg. dem defekten Turbo "Nerven",
dann verweise ihn höflichst auf die Werksatt, die den Turbo eingebaut hat,
denn sie ist für die Gewährleistungsansprüche zuständig und nicht Du.
Ansonsten, schließe ich mich meinen Vorredner an, ist, leider, mittlerweile eine
gerne genommene Masche und nachträglich den Preis zu drücken.
Nicht darauf einlassen.
Grüße
28 Antworten
....desweiteren, sollte er Dich weiterhinn wg. dem defekten Turbo "Nerven",
dann verweise ihn höflichst auf die Werksatt, die den Turbo eingebaut hat,
denn sie ist für die Gewährleistungsansprüche zuständig und nicht Du.
Ansonsten, schließe ich mich meinen Vorredner an, ist, leider, mittlerweile eine
gerne genommene Masche und nachträglich den Preis zu drücken.
Nicht darauf einlassen.
Grüße
Moin,
Ja, wenn du die Gewährleistung ausgeschlossen hast und dabei den Begriff Gewährleistung und/oder Sachmängelhaftung verwendet hast ist alles soweit in Butter.
Bzgl. des Turbos ist die Aussage von Guzzi eventuell hilfreich. Soferm du also nicht nen Kostenvoranschlag im Auto liegen hast lassen, aus dem hervorgeht, dass da was kaputt ist, das du nicht erwähnt hast ... dann bist du da auch relativ sicher.
Knalli - NUR weil es Privatverkauf ist, bist du im Gegensatz zu früher halt nicht automatisch raus.
MfG Kester
Zitat:
@FallenKitty schrieb am 26. Januar 2016 um 21:34:41 Uhr:
Hat der Käufer den eine Aussicht auf Erfolg wenn er zum Anwalt geht und behauptet ich hätte von den Mängeln gewusst. Angeblich hat seine Werkstatt ihm gesagt der Schaden wäre alt. Ich habe jedoch nix bemerkt als ich das auto hatte. Muss dazu sagen dass das auto ohne tüv verkauft wurde was ebenfalls im Vertrag steht.
Moin,,
der Käufer hat den Wagen doch Probe gefahren, und somit war Er Zufrieden mit den Zustand, Oder? Das man natürlich Pech habe kann, und der Wagen kurz darauf kaputt gehen könnte, ist das Risiko beim Privatkauf. Da müste Dir der Käufer schon "arglistige Täuschung" beweisen können, und das kann Er nicht, wenn Du ein Schaden nicht verheimlichst hast! Und woher will der Alte Halter wissen wie lange ein Motor7Turbo noch hält?? Also daher, mach Dir keine Sorgen!😉
Zitat:
@FallenKitty schrieb am 28. Januar 2016 um 20:46:00 Uhr:
Er hat auf eine Probefahrt verzichtet
Ich habe mal einen Passat verkauft. Der Käufer wollte auch keine Probefahrt. Ich bin mit ihm gefahren. Nach dem Kauf hat man noch zwei Monate lang versucht mich telefonisch zu erreichen. Warum wohl. Ich bin bei der Nummer nie dran gegangen. Danach war das generve auch vorbei.
Moin,
Ob ein Mangel neu oder alt ist - ist hier doch komplett wurscht. Entscheidend ist ob du von dem Mangel wusstest oder ob er auffallen musste. Wenn man den Mangel nur sehen kann, wenn man das Auto auseinander baut oder z.B. 200 damit fährt und man beides nicht macht - dann kann man den Mangel nicht bemerken. Dann hat man auch nichts arglistig oder sonstwie verschwiegen.
Das ist diesbezüglich das entscheidende - wusstest du davon und sagst es nicht bist du böse. Wusstest du davon nix - dann bist du auch nicht böse gewesen. Was davon wahr oder zutreffend ist - das weisst du.
MfG Kester
MfG Kester
Hi,
habe mir den Mobile KV angeschaut und da steht u.a. "Ausschluss der Gewährleistung"..
Von daher, haste wirklich nix zu befürchten..und, dass er keine Probefahrt gemacht hat,
sein Pech.
Wegen dem Turbo, der wurde in 2015 ja getauscht, von einer Werkstatt mit "orichtiger"
Rechnung ?
Wenn ja, dann hat der Turbo entsprechend Garantie / Gewährleistung.
Von daher, "lehn'" Dich zurück, verweise auf den Gewährleistungs Auschluss im Kaufvertrag
und ansonsten, kann er sich wegen dem Turbo, gerne an die Werkstatt (xy) wenden.
Grüße
Hat sich denn der Käufer nochmal gemeldet? Oder ist er geläutert?
Zitat:
@FallenKitty schrieb am 30. Januar 2016 um 20:18:38 Uhr:
Ne seit dem ich auf die Forderungen nicht reagiert habe kam nix mehr
Siehste! Nix als laue Luft! Kannst dich wohl entspannen! 🙂😉
1) Ein Tipp für's nächste Mal oder für andere Verkäufer. Falls der Käufer auf eine Probefahrt verzichtet (hat), kann/sollte man das direkt schriftlich im KV vermerken: "Käufer verzichtet auf die Möglichkeit einer Probefahrt." Falls du das nicht getan hast, ist das aber kein Beinbruch, denn:
2) Unter "II. Gewährleistung" im mobile-KV gibt es zudem die Vereinbarung "[...] Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten." Der Dritte ist hier die Fachwerkstatt, die den Turbolader verkauft und verbaut hat.
Nehme mal an, du hast ihm eine Kopie der Rechnung bzw. die RE selbst mitgegeben?
Zitat:
@FallenKitty schrieb am 28. Januar 2016 um 20:46:00 Uhr:
Er hat auf eine Probefahrt verzichtet
Moin,,
kann man nur sagen selber schuld!!
Wenn der Käufer somit das wahrnehmen von Geräuschen ausschliest, kann Er sich nicht beschweren das Er später was reklamiert! Ich sage Dir, der will Dir nur Angst machen, und wenn Du Ihn abblitzen lässt, kommt da nichts mehr! Und wenn doch, haste alle Argumente dagegen!🙂