Auto abschleppen lassen auf Privatgrund

Moin!

- zu unserer Bürogemeinschaft gehören Parkplätze, die leider ziemlich oft von fremden Fahrzeugen widerrechtlich genutzt werden. Welche Möglichkeiten habe ich, das KFZ abschleppen zu lassen? Darf ich das überhaupt? Bin ja schließlich nicht der Eigentümer. Und gibt es Abschleppunternehmen, die sich selbst darum kümmern, das Geld wieder zu erhalten? Ich habe keine Lust, das Geld vorstrecken zu müssen und es mühsam wieder eintreiben zu müssen

- die Parkplätze liegen im Hinterhof, leider parken auch hier fremde Fahrzeuge auf der "Fahrbahn". Auf der darf man selbstredend normalerweise nicht parken, die ist aber gerade so breit, dass 2 Fahrzeuge sehr knapp vorbei passen. Das macht das Herausfahren aus den Parkplätzen teilweise sehr mühsam und man muss eine Strecke von ca. 30m rückwärts zurück legen (eine Kurve ist auch dabei), bis man das Auto drehen kann. Welche Möglichkeiten habe ich hier, die Fahrzeuge entfernen zu lassen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@onzlaught schrieb am 12. Mai 2019 um 16:21:12 Uhr:


Arbeiten diese fairparken Jungs nur für Supermärkte?

Nein, jeder kann für seinen Privatparkplatz bei entsprechender Ausschilderung deren Dienste in Anspruch nehmen.
Wir haben ein Haus übernommen ,dessen 3Privatparkplätze für 3Wohnungen vor dem Haus gerne von Besuchern einer nahen Klinik benutzt werden, trotz dort vorhandenem Parkhaus.
Seit der Abgabe an einen Abmahnanwalt hat das Falschparken wesentlich abgenommen und wir ärgern uns nicht mehr über Falschparker.
Zuerst wollten wir abschleppen lassen, haben uns dann dagegen entschieden, nach Rücksprache mit einem Abschlepper, da nach seiner Aussage man sich nur noch mehr Ärger einhandelt.

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Das hilft vielleicht weiter:
https://parkplatzdieb.de/home.htm

Das ist natürlich auch eine überlegenswerte Alternative.

Das schützt aber nur, wenn immer die gleichen Leute auf dem Platz parken. Wenn es immer neue Idioten sind, geht die abschreckende Wirkung ins Leere.

Da fährt man als geschädigter Grundstücksbesitzer/-nutzer am besten zweigleisig.

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Zitat:

@augenauf schrieb am 11. Mai 2019 um 13:39:41 Uhr:


- zu unserer Bürogemeinschaft gehören Parkplätze, die leider ziemlich oft von fremden Fahrzeugen widerrechtlich genutzt werden.

Nutzt ihr die Parkplätze ausschließlich selbst, d. h. die Mitarbeiter der Bürogemeinschaft, oder kommen auch (berechtigte) Besucher?

och... ich habe die Erfahrung gemacht- dass es sich doch ziemlich schnell rumspricht....

2. Seite auch mal gelesen? Man kann zwar abschleppen lassen, muss aber erstmal in Vorleistung gehen.
Jedenfalls ist so die Rechtslage - nach wie vor.
Handhabt das ein Abschlepper netterweise mal anders, hat man Glück gehabt, dürfte aber die Ausnahme sein.

ja.. und ?
hast du es auch gelesen?
du gehst in Vorleistung und wenn der Falschparker wissen will wo sein Auto steht darfst du als erstes Dein Geld verlangen - und DANN erst ihm den Abschleppner nennen muss..
ich denke das geht schnell dass er zahlt!

Arbeiten diese fairparken Jungs nur für Supermärkte?

Ist es nicht so das der, der sein abgeschlepptes, in diesem Fall falsch geparktes Auto, nur gegen die Abschleppgebühr beim Abschlepper zurück bekommt ??

Also, selbst wenn du in Vorleistung gehen müsstest, so ist das doch beim abholen des Falschparkers wieder ausgeglichen ?

Ich meine, ich hätte da sogar mal eine Reportage drüber gesehen.
Da ging es allerdings um Falschparker im öffentlichen Raum.

Gruß Jörg.

[Werbelink von Motor-Talk entfernt - Bitte Linkregeln beachten!]

Man sollte sich selber aber auch immer absichern, das sein gemieterer Parkplatz auch als solcher gekennzeichnet ist.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 12. Mai 2019 um 16:21:12 Uhr:


Arbeiten diese fairparken Jungs nur für Supermärkte?

Nein, jeder kann für seinen Privatparkplatz bei entsprechender Ausschilderung deren Dienste in Anspruch nehmen.
Wir haben ein Haus übernommen ,dessen 3Privatparkplätze für 3Wohnungen vor dem Haus gerne von Besuchern einer nahen Klinik benutzt werden, trotz dort vorhandenem Parkhaus.
Seit der Abgabe an einen Abmahnanwalt hat das Falschparken wesentlich abgenommen und wir ärgern uns nicht mehr über Falschparker.
Zuerst wollten wir abschleppen lassen, haben uns dann dagegen entschieden, nach Rücksprache mit einem Abschlepper, da nach seiner Aussage man sich nur noch mehr Ärger einhandelt.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 14. Mai 2019 um 13:54:15 Uhr:


Ist es nicht so das der, der sein abgeschlepptes, in diesem Fall falsch geparktes Auto, nur gegen die Abschleppgebühr beim Abschlepper zurück bekommt ??

Ja, genau.

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