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Auto abmelden und neues Auto am gleichen Tag mit selben Kennzeichen anmelden

Themenstarteram 15. September 2015 um 21:53

Hallo alle zusammen!

Folgende Problematik: Aufgrund von Mängeln am Fahrzeug, die mit dem dritten Versuch immer noch nicht behoben werden konnten, hat mir der Händler ein anderes Auto zum Tausch angeboten. Ich möchte gerne alles in einem Abwasch machen, ohne rote Kennzeichen (komme ich nur für 50€ ran), Kurzzeitkennzeichen (kostet mich auch gut 30€) oder was es sonst noch so gibt.

Meine Überlegung:

- Den alten Wagen abmelden und mit den ungestempelten Kennzeichen zum Händler fahren. Die Kreise liegen nebeneinander und ich würde auf direktem Weg dahin fahren (muss aber beim Versicherer angemeldet werden)

Der Knifflige Part:

- Anschließend, vor Ort für die gleichen Kennzeichen beim Versicherer eine EVB Nummer beantragen und bei nem Kaffee auf die email warten (dauert in der Regel ja nicht mal 10 Minuten).

- Auf direktem Weg zurück zum Straßenverkehrsamt und den neuen Wagen anmelden.

Ich habe auf dem Weg zum Händler Versicherungsschutz, welcher bei Ankunft sofort erlischt und ab dem Zeitpunkt wo ich die EVB Nummer erhalte neuen Versicherungsschutz für die Fahrt zurück zum Straßenverkehrsamt.

Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler????

Beste Antwort im Thema

Andere Idee: Du fährst zum Händler, lässt das alte Auto stehen und fährst mit den Kennzeichen per ÖPNV/Kumpel/Fahrrad zur Zulassungsstelle. Dort einfach nur Papiere aufs neue Auto umschreiben lassen (vorher klären ob das so unproblematisch geht!) und dann per ÖPNV/Kumpel/Fahrrad und gleichen Kennzeichen wieder zurück zum Händler und neues Auto mitnehmen.

Kurz gesagt: Die beiden Autos bleiben im ungestempelten Zustand auf dem Firmengelände des Händlers stehen. Null Risiko, in irgendwelche Verkehrsstraftaten verwickelt zu werden.

Vorteil: Kein Stress mit ungestempelten Kennzeichen zu fahren und schneller gehts auch, da die Zwischenfahrt (Zeitaufwand) vollständig entfällt.

Nachteil: Es eine alternative Transportmöglichkeit (ÖPNV/Kumpel/Fahrrad) möglich sein.

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Zitat:

@derbeste44 schrieb am 17. September 2015 um 20:04:35 Uhr:

Zitat:

@urbanito88 schrieb am 17. September 2015 um 00:06:00 Uhr:

Idee ist gut. Soweit ja auch möglich, aber ich habe im Moment Wunschkennzeichen. Die möchte ich auch unbedingt behalten. Habe sie ja dank dem Montagsauto nicht mal ein Jahr

Du musst Dir einen zweiten Satz Deiner Wunschkennzeichen drucken lassen. Den alten Satz bringst Du wieder entstempelt an das außerbetrieb gesetzte Fahrzeug an.

Den neuen Satz Kennzeichen benutzt Du zur Anmeldung des neuen Fahrzeuges. Somit hast Du die Möglichkeit mit nur einem Besuch bei der Zulassungsstelle alles auf eimal zu regeln.

Idee ist gut aber er darf nicht mit einem alten Kennzeichen fahren wenn die gleichen gültig sind. Doppelte Kennzeichen darf es so nicht absichtlich geben. Die Zulassungsstelle lässt ja dann zu das zu 1. Zeitpunkt wissentlich 2 Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen fahren könnten. Auch wenn das eine Fahrzeug nur ein Stück fährt.

Doch, ist möglich.

Zitat:

@Raghul schrieb am 17. September 2015 um 21:50:24 Uhr:

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 17. September 2015 um 20:04:35 Uhr:

 

Du musst Dir einen zweiten Satz Deiner Wunschkennzeichen drucken lassen. Den alten Satz bringst Du wieder entstempelt an das außerbetrieb gesetzte Fahrzeug an.

Den neuen Satz Kennzeichen benutzt Du zur Anmeldung des neuen Fahrzeuges. Somit hast Du die Möglichkeit mit nur einem Besuch bei der Zulassungsstelle alles auf eimal zu regeln.

Idee ist gut aber er darf nicht mit einem alten Kennzeichen fahren wenn die gleichen gültig sind. Doppelte Kennzeichen darf es so nicht absichtlich geben. Die Zulassungsstelle lässt ja dann zu das zu 1. Zeitpunkt wissentlich 2 Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen fahren könnten. Auch wenn das eine Fahrzeug nur ein Stück fährt.

Sprich doch mal mit Deiner Zulassungsstelle ;)

Ich frage mich, auf welcher rechtlichen Grundlage das möglich sein soll. Ich habe nichts gefunden in der FZV.

Die Frage ist doch nicht die nach einer gesetzlichen Erlaubnis, sondern nach einem gesetzlichen Verbot. Wo steht denn, dass es nicht erlaubt ist? Oder zeige mir das Gesetz, das dir das Atmen erlaubt...

Das sehe ich rechtlich anders. Die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug ist generell erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht, in diesem Falle Zulassungspflicht, ist nach § 1 Abs (1) FZV geregelt:

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind... Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

Der Gesetzgeber erlaubt es somit jedem, der eine entsprechende Fahrberechtigung besitzt natürlich, einen Antrag auf Zulassung seines Kraftfahrzeuges zu stellen und nach erfolger Antragsgenehmigung, sprich dem Zulassen des Fahrzeuges, auch dieses Recht dann auszuüben.

Ist es nicht gesetzlich geregelt, durch Gesetz, Verordnung und ähnlichem, so ist es automatisch nicht zulässig sprich verboten. Rechtlich gesehen ist die Zulassung eines Fahrzeuges ein begünstigender Verwaltungsakt, da er dem Empfänger des Bescheides ein Recht einräumt.

In er FZV ist eine Doppelvergabe eines Kennzeichens und doppelte Nutzung an einem Tag, zur gleichen Zeit, nicht möglich.

Doch, ist möglich, wird in Bayern ganz normal so praktiziert. Andere Bundesländer ziehen nach. Und von einer Doppelvergabe kann überhaupt nicht die Rede sein, ein Fahrzeug ist abgemeldet, das andere abgemeldet, Ende.

Und wie gesagt, stelle bitte sofort das Atmen ein. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die es dir erlaubt. Also ist es deiner Logik nach verboten. Genauso wie essen und trinken, alles nicht gesetzlich geregelt...

Doppelvergabe ist dennoch da. Fahrzeug A ist abgemeldet und Fahrzeug B wird benutzt weil angemeldet. Nun lässt die Zulassungsstelle zu das beide Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen rumfahren können an ein und den selben Tag. Somit ist es eine indirekte Doppelvergabe

Doppelvergabe würde bedeuten, zwei Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen sind gleichzeitig zugelassen. Ist nicht der Fall.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. September 2015 um 13:38:45 Uhr:

Doch, ist möglich, wird in Bayern ganz normal so praktiziert. Andere Bundesländer ziehen nach. Und von einer Doppelvergabe kann überhaupt nicht die Rede sein, ein Fahrzeug ist abgemeldet, das andere abgemeldet, Ende.

Und wie gesagt, stelle bitte sofort das Atmen ein. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die es dir erlaubt. Also ist es deiner Logik nach verboten. Genauso wie essen und trinken, alles nicht gesetzlich geregelt...

Dann darf das abgemeldete aber nicht mit ein und dem selben Kennzeichen bewegt werden. Wenn ich auf Fahrzeug A angemeldete Kennzeichen im Wagen B mit dem gleichen aber entwerteten Kennzeichen spazieren fahre zum Händler, liegt sehr wohl eine doppelte Nutzung vor.

Übrigens sieht es z.B. Dachau (liegt in Bayern wohlgemerkt) nicht so:

http://www.landratsamt-dachau.de/.../Fachbereiche.aspx?...

Unter Voraussetzungen für die Übernahme des Kennzeichens am gleichen Tag:

"•Das alte Fahrzeug darf nicht mit zur Zulassungsbehörde gebracht werden, sondern muss bereits am letzten Standort stehen, da das abgemeldet Fahrzeug nach Kennzeichenübernahme nicht mehr mit den alten Kennzeichen bewegt werden darf."

Hier werden wohl einzelne Behörden einen Alleingang begehen. Eine Allgemeine Regelung für das Land Bayern sieht anders aus.

Der zweite Absatz verlässt inzwischen die sachliche Ebene

Dann frag doch einfach beim StMI nach, es gibt eine allgemein gültige Aussage dazu. Es ist möglich, da gibt's nix zu diskutieren. Im Zeitalter der EDV sind alle Zulassungsvorgänge sekundengenau nachvollziehbar. Dass du den zweiten Absatz als unsachlich deklarieren willst, liegt halt einfach daran, dass er deine falsche Logik enttarnt hat.

Wo kann man die Aussage finden? Ich habe beim StMI bzw. dem Verwaltungsservice Bayern keine Informationen gefunden die meine oder deine Aussage decken.

Bleibt einfach nur festzuhalten, dass es scheinbar unterschiedliche Sicht- und Handlungsweisen der einzelnen Bundesländer oder Zulassungsbezirke gibt. Mein ehemaliger Arbeitgeber (Zulassungsstelle in Niedersachsen) lässt es strikt nicht zu.

Telefon in die Hand nehmen, durchfragen bis zum Bereich Verkehr.

Was auf jeden Fall funktioniert ist

- mit dem alten, noch zugelassenen Fz zum Händler

- Kennz abschrauben, Papiere vom alten und neuen Auto mitnehmen (neue EVB kannst du vorher schon zuhause online besorgen)

- mit Leihwagen vom Händler / Kumpel / ÖPNV zur Zulassungsstelle

- altes Auto abmelden, neues Auto mit gleichen Kennz anmelden

- zurück zum Händler, Nummern dranschrauben, fertig.

Was nach Absprache mit der ZulSt funktionieren sollte:

- mit dem alten Fz zum Händler, Nummern ab

- mit dem neuen Fz und den provisorisch angebrachten alten Kennz (inkl. aller Papiere, EVB usw.) zur ZulSt

- ummelden, neu gesiegelte Kennz jetzt fest ans neue Auto, fertig.

DAS muss aber vorab mit der ZulSt abgesprochen werden, i.d.R. sagen die "ja". Uhrzeit und Name des Sachbearbeiters notieren.

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 21. September 2015 um 11:22:41 Uhr:

Was nach Absprache mit der ZulSt funktionieren sollte:

- mit dem alten Fz zum Händler, Nummern ab

- mit dem neuen Fz und den provisorisch angebrachten alten Kennz (inkl. aller Papiere, EVB usw.) zur ZulSt

- ummelden, neu gesiegelte Kennz jetzt fest ans neue Auto, fertig.

DAS muss aber vorab mit der ZulSt abgesprochen werden, i.d.R. sagen die "ja". Uhrzeit und Name des Sachbearbeiters notieren.

DAS funktioniert ganz sicher nicht. Mit gesiegelten Kennzeichen darf nur das Fahrzeug bewegt werden, für das die Kennzeichen auch zugeteilt sind. Mit ungesiegelten Kennzeichen entweder im Rahmen der Abmeldung oder mit Vorwegzuteilung im Rahmen der Zulassung ist das was anderes. Aber SO nicht.

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