Auto Abmelden/Anmelden
Hallo, wir haben ein Riesen Problem & ich hoffe ihr könnt uns weiter helfen.
Mein Freund hat sich letztes Jahr ein BMW gekauft OHNE Kaufvertrag. Er hat sich beim Kauf leider von der Optik blenden lassen & das Auto war ein reiner fehlkauf. Wir haben alles zur Anzeige gebracht, weil der Käufer nicht mehr erreichbar war. Nun wurde uns mitgeteilt das die Anzeige fallen gelassen wurde & wir haben versucht heute das Auto anzumelden. Leider kam raus, dass der Vorbesitzer das Auto nie abgemeldet hat. Wir haben alle Papiere, TÜV-Berichte, alle Fahrzeugscheinteile. Trotzdem möchte das Amt das Auto nicht anmelden. Gibt es da irgendwie eine Möglichkeit die ihr uns erzählen könntet?
Über alle hilfreichen Antworten bin ich wirklich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Celine
20 Antworten
Ihr müsst einfach die fehlenden Voraussetzungen für die Anmeldung auch noch erfüllen, dann ist es kein Problem.
Dafür wäre es natürlich im ersten Schritt hilfreich zu wissen, was noch fehlt.
Das Amt wird ja nicht einfach nur "nein" gesagt haben.
Falls die Antwort wirklich nur war "ist noch angemeldet, kann deswegen nicht angemeldet werden": Dann müsst ihr nicht die Anmeldung beantragen, sondern einfach nur einen Halterwechsel.
Celine , Ihr habt nicht alle Dokumente.
In Deiner Aufzählung fehlten die Kennzeichen.
War euch nicht bewusst, dass der Wagen noch angemeldet ist? Das Amt kann euch das Fahrzeug nur anmelden,wenn Ihr das alte Kennzeichen beibehaltet. Das nützt Euch wenig,da ihr ohne Kennzeichen nicht fahren könnt. Da ihr die Kennzeichen nie erhalten habt, könnt ihr auch keine Diebstahl Anzeige machen. Lediglich eine Anzeige wegen Unterschlagung der Kennzeichen durch den Verkäufer.
Hilft euch bei der Anmeldung nicht weiter, da ihr dann zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen müsst,dass der die Kennzeichen raus rückt.
Dann zählt der Verkäufer ja noch Steuer und Versicherung für das Fahrzeug. Kann ich mir fast nicht vorstellen,rufe doch mal bei der letzten zuständigen Zulassungsstelle an,ob da schon eine Anzeige wg fehlendem Versicherungsschutz vorliegt.
Beim Verkauf eines angemeldeten Fahrzeuges gehören die Kennzeichen mit dazu.
Da ihr nicht mal einen KV habt, könnt ihr nicht einmal das Eigentum am Fahrzeug belegen und der Verkäufer behauptet,sollte er vernommen werden,das die Bleche dran waren,als ihr den Wagen übernommen habt.
Hallo, leider haben wir die Kennzeichen nicht.
& wir wussten auch nicht, dass er noch angemeldet ist.. nachdem wir unser eigentliches Auto heute abgemeldet haben.. hieß es danach der BMW kann nicht angemeldet werden, weil wir keine Kennzeichen oder ein Kaufvertrag haben..
Leider weiß ich auch ehrlich gesagt nicht, wer die zuletzt zuständige KFZ-Stelle war, da da alles ein bisschen komplizierter ist.. Leider stimmen auch der Name aus dem Fahrzeugschein nicht überein, mit dem Namen wo die Polizei später ermittelt hat. Ansonsten hätte die KFZ-Stelle den BMW trotzdem angemeldet. Die haben natürlich einfach nur Schiss, das wir ein geklauten Wagen haben..
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Zitat:
@Celine99 schrieb am 07. Apr. 2022 um 23:15:51 Uhr:
Hallo, leider haben wir die Kennzeichen nicht.
& wir wussten auch nicht, dass er noch angemeldet ist..
Da stellt sich mir die Frage, wie Ihr das Fahrzeug vom Verkäufer zu Euch geschafft habt?
Wenn man ein Auto kauft, gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder er ist abgemeldet und man bekommt die Abmeldebescheinigung, oder er ist angemeldet und man bekommt die Kennzeichen. Aber eins von beidem braucht man immer.
Zitat:
@Celine99 schrieb am 7. April 2022 um 21:15:42 Uhr:
...... Wir haben alle Papiere, TÜV-Berichte, alle Fahrzeugscheinteile. Trotzdem möchte das Amt das Auto nicht anmelden.
Die habt ihr eben nicht, wenn ihr weder Abmeldebestätigung noch Kennzeichen habt, dann war von vornherein klar, dass eine Sache fehlt.
Was ich nicht verstehe, ihr habt den Wagen letztes Jahr gekauft und er ist noch angemeldet? Dann müsste doch seitdem der Vorbesitzer weiter Versicherung bezahlen?
Zitat:
@Celine99 schrieb am 7. April 2022 um 23:15:51 Uhr:
Hallo, leider haben wir die Kennzeichen nicht.
& wir wussten auch nicht, dass er noch angemeldet ist.. nachdem wir unser eigentliches Auto heute abgemeldet haben.. hieß es danach der BMW kann nicht angemeldet werden, weil wir keine Kennzeichen oder ein Kaufvertrag haben..Leider weiß ich auch ehrlich gesagt nicht, wer die zuletzt zuständige KFZ-Stelle war, da da alles ein bisschen komplizierter ist.. Leider stimmen auch der Name aus dem Fahrzeugschein nicht überein, mit dem Namen wo die Polizei später ermittelt hat. Ansonsten hätte die KFZ-Stelle den BMW trotzdem angemeldet. Die haben natürlich einfach nur Schiss, das wir ein geklauten Wagen haben..
Die zuletzt zuständige Zulassungstelle ist die, die auf der ZB 1 auf der Rückseite steht und diese ausgegeben hat.
Immer davon ausgegangen,dass es auch die richtigen Dokumente zum Fahrzeug sind.
Also stimmen der Name des Halters in der Zulassungsbescheinigung nicht mit dem Verkäufer überein?
Wenn zum BMW eine Diebstahl Anzeige vorgelegen hätte,dann hättest Du die Zulassungsstelle in Begleitung zweier uniformierter verlassen und die hätten den BMW eingezogen.
Wurden die Daten des BMW bei der Zulassungstelle überhaupt eingegeben oder schon vorher abgebrochen,weil der SB anhand der Dokumente erkannt hat,dass da Bleche zu gehören.
Beim abgemeldeten Fahrzeug müsste auf der Rückseite der ZB1 die Außerbetriebsetzung vermerkt bzw der Sicherheitscode freigelegt sein,wenn das Fahrzeug online außer Betrieb gesetzt wurde.
Setze Dich mit der Zulassungsstelle in Verbindung bei der das Fahrzeug aktuell noch angemeldet ist(dass muss nicht die sein,wo das Kennzeichen her ist) und schildere den Fall. Schreib am besten eine Mail und hänge alles an Dokumenten mit an , was Dir vorliegt. Salamitaktik ist nicht nur in Foren doof.
Wer hat denn den BMW gekauft Du oder Dein Freund?
Und die Frage sei mir gestattet, warum macht man keinen Kaufvertrag, insbesondere wenn man so unerfahren ist.
Den Weg ins Forum habt ihr ja jetzt auch gefunden.
Und zum Thema Autokauf und -Verkauf stehen hier schon nützliche Infos drinnen.
hier sind gerade zwei Threads am laufen weil die Anmeldung nicht klappt. Der eine wegen dem fehlenden Kfz-Schein und dieser hier wegen den fehlenden Kennzeichen.
Ich habe das Gefühl, du verwechselst gerade den einen mit dem anderen.
Den Gedanken hatte ich beim schreiben auch und dann nochmal geguckt.
Die Antwort von mir passt schon für die Celine
Bei dem anderen Thread fehlte nicht der Kfz Schein sondern die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist als ungültig erklärt und wird von der neuen Zulassungstelle nicht akzeptiert.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 8. April 2022 um 07:37:58 Uhr:
Bei dem anderen Thread fehlte nicht der Kfz Schein sondern die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist als ungültig erklärt und wird von der neuen Zulassungstelle nicht akzeptiert.
Ja, daraus schloss ich, dass es einen neuen gibt und der fehlt.
Aber ok.
Zitat:
@Celine99 schrieb am 7. April 2022 um 23:15:51 Uhr:
...Leider weiß ich auch ehrlich gesagt nicht, wer die zuletzt zuständige KFZ-Stelle war, da da alles ein bisschen komplizierter ist.. Leider stimmen auch der Name aus dem Fahrzeugschein nicht überein, mit dem Namen wo die Polizei später ermittelt hat. Ansonsten hätte die KFZ-Stelle den BMW trotzdem angemeldet. Die haben natürlich einfach nur Schiss, das wir ein geklauten Wagen haben..
Der Wagen muss ja auf jemanden angemeldet sein.
Den gilt es zu ermitteln. Wenn, dann kann ihm der Wagen nur entwendet worden sein, oder er hat ihn an den verkauft der ihn jetzt an euch verkauft hat.
Oder, der jetzige Verkäufer hat ihn entwendet, wo aber alle Papiere ein wenig dagegen sprechen. Die ganze Sache ist etwas undurchsichtig. Der einzige, der etwas Licht in die Sache bringen kann, ist der in den Papieren eingetragene Besitzer, der ja anscheinend auch Steuer und Versicherung bezahlt, bzw bezahlt hat.
Gruß Jörg.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 8. April 2022 um 06:09:34 Uhr:
Zitat:
@Celine99 schrieb am 07. Apr. 2022 um 23:15:51 Uhr:
Hallo, leider haben wir die Kennzeichen nicht.
& wir wussten auch nicht, dass er noch angemeldet ist..Da stellt sich mir die Frage, wie Ihr das Fahrzeug vom Verkäufer zu Euch geschafft habt?
Wir sind nach Berlin gefahren & haben uns den angeschaut, darauf hin hat der Verkäufer uns ein Abschleppdienst organisiert, der uns den von Berlin nach Hause mit einem Trailer gefahren hat.
Zitat:
@Celine99 schrieb am 8. April 2022 um 08:54:08 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 8. April 2022 um 06:09:34 Uhr:
Da stellt sich mir die Frage, wie Ihr das Fahrzeug vom Verkäufer zu Euch geschafft habt?
Wir sind nach Berlin gefahren & haben uns den angeschaut, darauf hin hat der Verkäufer uns ein Abschleppdienst organisiert, der uns den von Berlin nach Hause mit einem Trailer gefahren hat.
Was ein toller Service des Verkäufers oder was hat der Abschlepper gekostet?. Und das alles ohne KV.
War es ein Fähnchenhändler oder privat.
Wie weit weg von zu Hause ist Berlin?
Könnt ihr den Verkäufer aufsuchen und die Kennzeichen abverlangen?
Zitat:
@Bulwey schrieb am 8. April 2022 um 06:37:47 Uhr:
Wenn man ein Auto kauft, gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder er ist abgemeldet und man bekommt die Abmeldebescheinigung, oder er ist angemeldet und man bekommt die Kennzeichen. Aber eins von beidem braucht man immer.
eine Abmeldebescheinigung gibt es längst nicht mehr. Was Du meinst ist vielleicht der Abmeldevermerk auf dem Fahrzeugschein.