Auto abgeschleppt trotz sichtbarer Telefonnummer im Auto

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Guten Abend,

ist mir am 13.September 2018 in Dresden passiert:

Auto abgeschleppt, obwohl ich ein Schild mit meiner 0176- Telefonnummer deutlich sichtbar im Auto auf dem Dashboard habe liegen lassen.
(Siehe auch ähnliches Photo eines anderen Autos, was ich im Internet gefunden habe).

Jetzt habe ich mal "gehört", bzw. im Internet gelesen, dass das Bussgeldamt nicht so "ohne weiteres" ein Auto abschleppen lassen darf, wenn eine Telefonnummer sichtbar im Auto ist, sondern in einem solchen Falle das Bussgeldamt ersteinmal diese Telefonnummer anrufen muss, um dem Autofahrer das Wegfahren des Autos zu ermöglichen!

Sollte jedoch der Autofahrer auch dann nach erfolgtem Anruf sein Auto nicht binnen einer angemessenen Zeit
von ca. 15 Minuten das Auto nicht wegfahren, erst dann sei eine Abschleppmassnahme gerechtfertigt.
Wohlgemerkt: das gilt nur, wenn eine Telefonnummer zur Erreichbar sichtbar im Auto ist!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 18:32:47 Uhr:


Wenn auf diesen Photos die Telefonnummer klar und deutlich sichtbar und somit lesbar ist, hat sich ja die Frage der Verhältnismäßigkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit von alleine beantwortet.

Auch mit dieser Annahme liegst du falsch. Die von mir schon erwähnte kurze Google-Suche bringt auf Platz 2 der Trefferliste folgende Aussage zur Verhältnismäßigkeit:

Zitat:

Auch hier hilft dem Falschparker die bloße Angabe der Telefonnummer, unter der er zu erreichen ist, in der Regel nicht aus. Auch staatliche Ordnungskräfte brauchen dem Falschparker nicht auf gut Glück hinterherzutelefonieren. Insbesondere vorgefertigte Zettel, die erkennen lassen, dass der Fahrer sie pauschal in allen Falschparksituationen einsetzt, brauchen nicht beachtet zu werden.

Quelle

Einfach mal pauschal eine Telefonnummer ins Auto legen funktioniert also nicht - und das ist auch gut so. Unterm strich dokumentierst du damit nur eins: "Ich weiß, dass ich hier nicht parken darf, ich mache es aber trotzdem."

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Die Gerichtskasse wird einen Vorschuss haben wollen und das VG wird Dir mitteilen, dass sich diese Gerichtskosten auf 1/3 reduzieren werden, wenn Du die Klage zurücknimmst. Kostenlose VG Verfahren gab es, als deine Schreibmaschine noch im täglichen Einsatz war. Das war einmal.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. September 2018 um 18:37:14 Uhr:


Die Gerichtskasse wird einen Vorschuss haben wollen und das VG wird Dir mitteilen, dass sich diese Gerichtskosten auf 1/3 reduzieren werden, wenn Du die Klage zurücknimmst. Kostenlose VG Verfahren gab es, als deine Schreibmaschine noch im täglichen Einsatz war. Das war einmal.

möglich??

Warten wir ab, was die schreiben / antworten

P.S.: Du meinst die Gerichtsgebühren sicherlich

Du wirst dich daran erinnern, wenn Du das dann in ca. 2-8 Wochen im Briefkasten hast.

edit: ja, Du musst 3 Gerichtsgebühren für ein Klageverfahren vorschiessen und dass es sich auf 1/3 verringert, das teilt dir der Berichterstatter / Vorsitzende dann meist nach der Zahlung mit.

Die Klage ist nicht nur kostenlos, die ist sogar umsonst.
Der Bearbeiter wird sich nur herzhaft amüsieren über die Geldzuteilung von Lucie. Mir erging es genauso. 😁 😁 😁

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Das Problem an deiner "Klage" ist ja auch: sie ist ja auch formell falsch. Solche Mindestvoraussetzungen wie Kläger, Beklagter, Klagebegehren sollten da schon enthalten sein...aber vielleicht interpretiert ja jemand irgendetwas davon in deinem Sinne in deine Erlebnisgeschichte rein. Ich persönlich halte deinen Weg für sehr aussichtslos...aber hey, wer weiß?

Das wird das VG schon mittels Auslegung großzügig überwinden. Sonst könnten auch keine Gerichtskosten berechnet werden. Aber das fehlende Vorverfahren lässt sich nicht wegdiskutieren.

Ah, Linksfahrer64 ist wieder am Start. Man merkt es direkt! 😠
Gleich gemeldet - man darf sich hier doch nicht doppelt anmelden?! Hasts aber lange "ohne" ausgehalten... oder ich hab' nicht genau genug geschaut...

Zitat:

@9U1 schrieb am 17. September 2018 um 18:17:28 Uhr:


So, ich habe jetzt auf Anraten eines Rechtsanwalts
(kostenlose Rechtsberatung über das Telefon)
ersteinmal Klage beim Verwaltungsgericht Dresden eingelegt.

Diese Klage Ist kostenlos, und mal sehen, was dabei so rauskommt.

Ist das echt Dein Ernst?
Du schreibst in Deinem Wisch ( dass es kein richtiges Klageschreiben ist, wurde Dir ja schon erklärt), dass Du im Halteverbot standest. Wenn da das Halten verboten ist, wird das einen Grund haben. Und da wird dann grundsätzlich abgeschleppt.

Deine Story mit der armen Lucie, könnte aber vermutlich abzuführen,dass man Deinen schriebs nicht so ernst nimmt und Dir anbietet,das freiwillig zurückzunehmen.
Die 135 Euro bekommst Du(bzw Lucie) jedenfalls nicht zurück.

Ich hoffe,dass Du auch wenn es für Dich negativ ausgehen sollte, Du den A . . In der Hose hast,das Ergebnis zu posten. Meistens hört man nach so einer Abenteuerlichen Geschichte nichts mehr.

Fakt ist, Du hast vorsätzlich im HalteVerbot geparkt. Und das man da abgeschleppt wird, musstest Du einkalkulieren.

Gruß M

Zitat:

@v8.lover schrieb am 17. September 2018 um 19:37:59 Uhr:


Ah, Linksfahrer64 ist wieder am Start. Man merkt es direkt! 😠
Gleich gemeldet - man darf sich hier doch nicht doppelt anmelden?! Hasts aber lange "ohne" ausgehalten... oder ich hab' nicht genau genug geschaut...

War gleich mein erster Gedanke nach der angeblichen Rechtsberatung innerhalb von 3 min.
Schreibmaschine, Dresden und natürlich wurde ihm Unrecht angetan.

Erst der Zoll und jetzt die Politesse in Dresden. Böse, böse Welt.

Linksfahrer - sag' mir bitte nochmal eins. Ich würde es ECHT gerne wissen:

WAS motiviert dich eigentlich jeden Tag aufs Neue, aufzustehen und nach neuen Möglichkeiten und Schlupflöchern usw. im Grenzgebiet zu suchen, um der Gesellschaft, egal in welchem Land nichts, aber auch gar nichts Positives zuzutragen?

Ist es grenzenloser Egoismus, dass du ein paar Taler machst?

Zitat:

9U1 schrieb am 15. September 2018 um 18:14:20 Uhr:


ist mir am 13.September 2018 in Dresden passiert:
Auto abgeschleppt, obwohl ich ein Schild mit meiner 0176- Telefonnummer deutlich sichtbar im Auto auf dem Dashboard habe liegen lassen.
(Siehe auch ähnliches Photo eines anderen Autos, was ich im Internet gefunden habe).
Und warum lügst du?

Es will einfach nicht in meinen Kopf... wie asozial manche Leute sind. Und DANN noch nach Hilfe in 'nem öffentlichen Forum fragen für deine krummen Kack-Sachen... das setzt dem Ganzen echt die Krone auf - da bekomm' ich das Kotzen!

Ich mache hier mal zu. Falls der TE irgendwann ein Ergebnis mitteilen kann, darf er sich gerne an mich oder jeden anderen Moderator wenden. Da die Rechtslage ja auch ausreichend erläutert und geklärt wurde, besteht ja aktuell keine Notwendigkeit einer weiteren Vertiefung. Sollte jemand Fragen haben, stehe ich auch per PN zur Verfügung.

Gruß Tecci
MT-Moderation

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 17. September 2018 um 20:11:29 Uhr:


Ich mache hier mal zu.

Ein Glück, dass du es meistens vergisst. 😛
Jeder Thread hat doch einen Nutzen, auch dieser hier. Ich fände es schade, wenn wir keine Rückmeldung über die "Klage" lesen könnten.

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