Auto abgeschleppt trotz sichtbarer Telefonnummer im Auto
Guten Abend,
ist mir am 13.September 2018 in Dresden passiert:
Auto abgeschleppt, obwohl ich ein Schild mit meiner 0176- Telefonnummer deutlich sichtbar im Auto auf dem Dashboard habe liegen lassen.
(Siehe auch ähnliches Photo eines anderen Autos, was ich im Internet gefunden habe).
Jetzt habe ich mal "gehört", bzw. im Internet gelesen, dass das Bussgeldamt nicht so "ohne weiteres" ein Auto abschleppen lassen darf, wenn eine Telefonnummer sichtbar im Auto ist, sondern in einem solchen Falle das Bussgeldamt ersteinmal diese Telefonnummer anrufen muss, um dem Autofahrer das Wegfahren des Autos zu ermöglichen!
Sollte jedoch der Autofahrer auch dann nach erfolgtem Anruf sein Auto nicht binnen einer angemessenen Zeit
von ca. 15 Minuten das Auto nicht wegfahren, erst dann sei eine Abschleppmassnahme gerechtfertigt.
Wohlgemerkt: das gilt nur, wenn eine Telefonnummer zur Erreichbar sichtbar im Auto ist!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 18:32:47 Uhr:
Wenn auf diesen Photos die Telefonnummer klar und deutlich sichtbar und somit lesbar ist, hat sich ja die Frage der Verhältnismäßigkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit von alleine beantwortet.
Auch mit dieser Annahme liegst du falsch. Die von mir schon erwähnte kurze Google-Suche bringt auf Platz 2 der Trefferliste folgende Aussage zur Verhältnismäßigkeit:
QuelleZitat:
Auch hier hilft dem Falschparker die bloße Angabe der Telefonnummer, unter der er zu erreichen ist, in der Regel nicht aus. Auch staatliche Ordnungskräfte brauchen dem Falschparker nicht auf gut Glück hinterherzutelefonieren. Insbesondere vorgefertigte Zettel, die erkennen lassen, dass der Fahrer sie pauschal in allen Falschparksituationen einsetzt, brauchen nicht beachtet zu werden.
Einfach mal pauschal eine Telefonnummer ins Auto legen funktioniert also nicht - und das ist auch gut so. Unterm strich dokumentierst du damit nur eins: "Ich weiß, dass ich hier nicht parken darf, ich mache es aber trotzdem."
106 Antworten
Ne, wat ist dat hier widder tön. Dem TE in sein Stammbuch geschrieben: Kein Überwacher ist auch nur ansatzweise verpflichtet dir hinterher zu telefonieren. Das kann man, man muß es aber nicht. Möglich, daß das Verwaltungsgericht im Falle einer Klage gegen die Abschleppmaßnahme das anders bewertet, meistens tun sie es nicht, denn du hast dich absichtlich dort hingestellt, wo du nichts verloren hast. Nennt sich Vorsatz. Sind gerade keine Schlepper verfügbar oder man ist gnädig gestimmt und hat keinen Bock auf Papierkram kann man erwägen anzurufen, muß es aber nicht.
So, ich habe jetzt auf Anraten eines Rechtsanwalts
(kostenlose Rechtsberatung über das Telefon)
ersteinmal Klage beim Verwaltungsgericht Dresden eingelegt.
Diese Klage Ist kostenlos, und mal sehen, was dabei so rauskommt.
Zitat:
@9U1 schrieb am 17. September 2018 um 18:17:28 Uhr:
Diese Klage Ist kostenlos, und mal sehen, was dabei so rauskommt.
Nix.
Ich hätte nicht gedacht, dass heutzutage noch jemand Briefe auf einer 70er-Jahre Schreibmaschine schreibt. Ob das Ganze für dich tatsächlich kostenlos bleibt, möchte ich mal anzweifeln.
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Kostenlos ist diese Klage nicht. Aber sie ist derzeit unzulässig, weil Du erstmal Widerspruch gegen den Kostenmitteilungswisch einlegen musst. 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. September 2018 um 18:23:58 Uhr:
Kostenlos ist diese Klage nicht. Aber sie ist derzeit unzulässig, weil Du erstmal Widerspruch gegen den Kostenmitteilungswisch einlegen musst. 😉
Korrekt. Muß ein merkwürdiger Anwalt sein, der da angerufen wurde.....😁
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 17. September 2018 um 18:22:02 Uhr:
Zitat:
@9U1 schrieb am 17. September 2018 um 18:17:28 Uhr:
Diese Klage Ist kostenlos, und mal sehen, was dabei so rauskommt.
Nix.
wahrscheinlich hast Du Recht damit
Das Gericht müsste dieses Schreiben erst mal als Klageschrift interpretieren. Das wird es möglicherweise trotz der Betreffzeile nicht tun.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 17. September 2018 um 18:22:26 Uhr:
Ich hätte nicht gedacht, dass heutzutage noch jemand Briefe auf einer 70er-Jahre Schreibmaschine schreibt. Ob das Ganze für dich tatsächlich kostenlos bleibt, möchte ich mal anzweifeln.
Kosten sind die Beträge, die auch bezahlt habe..... das Abschleppen z.B.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 17. September 2018 um 18:26:35 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. September 2018 um 18:23:58 Uhr:
Kostenlos ist diese Klage nicht. Aber sie ist derzeit unzulässig, weil Du erstmal Widerspruch gegen den Kostenmitteilungswisch einlegen musst. 😉Korrekt. Muß ein merkwürdiger Anwalt sein, der da angerufen wurde.....😁
Das Gespräch hatte gerade mal ca. 3 Minuten gedauert, und ich hatte am Telefon auch nur nachgefragt, wo und wie ich Klage gegen den Abschleppvorgang einreichen kann, um somit vielleicht diese € 135.oo zurückzuerhalten.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 17. September 2018 um 18:27:11 Uhr:
Das Gericht müsste dieses Schreiben erst mal als Klageschrift interpretieren. Das wird es möglicherweise trotz der Betreffzeile nicht tun.
Naja, warten wir es also ab.
Irgendeine Reaktion des Verwaltungsgerichts wird ja kommen, und dann sehen wir weiter!
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. September 2018 um 18:23:58 Uhr:
Kostenlos ist diese Klage nicht. Aber sie ist derzeit unzulässig, weil Du erstmal Widerspruch gegen den Kostenmitteilungswisch einlegen musst. 😉
Keine Sorge, die ADAC-Abschlepprechnung in Höhe von € 135.oo habe ich natürlich fotokopiert und mitgeschickt als Anhang.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 17. September 2018 um 18:33:58 Uhr:
Erzähl mal bei Gelegenheit, wie das ausgegangen ist.
Werde ich tun, aber das wird sich sicherlich noch einige Wochen bis zu einer Entscheidungsfindung hinziehen.
Solange werde ich sicherlich bis zur Rückerstattung der € 135.oo warten müßen, falls ich überhaupt Erfolg habe ????