Auto abgemeldet Verkaufen?
Hallo,
ein freund möchte sein Auto verkaufen. Er hat einen Käufer gefunden, der Käufer weiss das ich das Auto nur abgemeldet verkaufe. Der Käufer aber will das Auto nach der Abmeldung 3-4 Tage vor seiner Türe stehen lassen. Weil das Auto nach Polen geht und der Käufer 3 Tage warten muss bis es abgeholt wird.
Wie ist es wenn in den 3-4 Tagen z.B das Auto abgeschleppt wird.
wer muss zahlen?
Beste Antwort im Thema
Moin,
Ja logisch reicht diese Formulierung aus. Wichtig dabei ist natürlich - dass du die Personalien des Käufers vollständig bekommst, im Idealfall auch die PersoID oder eine Kopie des Ausweises machst.
Das ist insofern wichtig, weil der neue Eigentümer anhand dieser Informationen ermittelbar sein muss. Steht das Auto z.B. in einem Jahr im Wald und muss entsorgt werden - wird sich das Amt an dich wenden, da du anhand der Fahrzeugdaten der letzte ermittelbare Halter bist. Dann musst du eben verwertbar nachweisen, dass du das Auto verkauft hast. Steht übertrieben nur Peter im Vertrag - wärst du trotzdem dran, weil damit niemand weiterkommt und das Amt dann feststellen wird, dass du eigentlich probierst es zu täuschen (und damit sind schon viele Ämter durchgekommen) - also etwas Mühe musst du dir natürlich schon machen. Aber normalerweise passiert sowas auch nicht, die meisten Käufer haben ja ein Interesse an dem Auto.
Das Auto ist übrigens nicht GAR NICHT versichert. Diese Aussage ist falsch. Für das Auto besteht nach wievor eine Ruheversicherung. Die ist allerdings nicht bei allen Versicherern ganz exakt gleich. Bei mir deckt sie z.B. Fremdschäden durch auslaufendes Öl, Fahrzeugbrand und sogar Schäden durch wegrollen ab und das für bis zu 6 Monate. Voraussetzung - das Fahrzeug war korrekt gesichert und abgestellt. Bei meiner vorherigen Versicherung lief der Schutz z.B. nur 8 Wochen (wenn ich mich daran richtig erinnere, ist 5 Jahre her). Also ganz ohne Schutz ist man da meistens nicht unterwegs.
LG Kester
9 Antworten
Zitat:
@Audi2k15 schrieb am 8. Oktober 2019 um 18:15:58 Uhr:
Wie ist es wenn in den 3-4 Tagen z.B das Auto abgeschleppt wird.wer muss zahlen?
Der Käufer.
Reicht im Kaufvertrag dann bei Sondervereinbarung „ das Auto wird abgemeldet verkauft ?
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Der Kaufvertrag wird von Ihm unterschrieben Du gibst Ihm alle Papiere und die Schlüssel, das Geld hast Du auch bekommen. Danach die Sindflut. Rechtlich ist das Auto vorübergend stillgelegt, somit nicht versichert (wozu auch?) Schaden kann es direkt nicht verursachen (es fährt ja nicht selber) und eine Kaskoversicherung ist nicht vorgeschrieben.
Du mußt halt nur Glaubhaft machen, das es nicht mehr in deinem Besitz und Eigentum war, was Du ja problemlos kannst aufgrund des Kaufvertrages.
Eine entsprechende Sondervereinbarung (Fhrzg. wird abgemeldet übergeben) sollte aber vorsichtshalber drin stehen. Bei den gängigen Vordrucken hast Du die Möglichkeit dazu. Entweder auf dem freien Feld für Sondervereinbarungen oder es ist sogar vorgedruckt und Du mußt nur ankreuzen.
Ergänzung: Für Schäden ist grundsätzlich IMMER der verursacher verantwortlich. Der Spruch mit: ...Eltern haften für Ihre kinder.. ist also absoluter Unfug (Siehe auch rechtsirrtümer des Alltags). Hier bedeutet das: Wenn das Auto im Parkverbot steht ist der dafür haftbar der es dort hin gestellt hat. Somit trägt der auch die Abschleppkosten. In der Praxis heißt das: der von der Behörde ermittelte (letzte) Halter wird kontaktiert, wenn er nicht der Verursacher ist dann kann er das angeben und die Ermittlungen laufen weiter. Einfacher ist es natürlich wenn der Halter direkt sagt wer es war, er muß das aber nicht.
Danke für die Info hab jetzt bei dem Punkt sondervereinbarung geschrieben " Auto wird abgemeldet verkauft" das reicht dann so oder?
Gruß
Zitat:
@Audi2k15 schrieb am 8. Oktober 2019 um 19:55:18 Uhr:
Danke für die Info hab jetzt bei dem Punkt sondervereinbarung geschrieben " Auto wird abgemeldet verkauft" das reicht dann so oder?Gruß
Wenn das der Käufer akzeptiert durch seine Unterschrift, ist das Vertragsbestandteil und somit verbindlich.
Die eigentlich übergabe (Datum Uhrzeit) solltet Ihr übrigens festhalten. Dann bist Du nahezu 100% sicher.
Moin,
Ja logisch reicht diese Formulierung aus. Wichtig dabei ist natürlich - dass du die Personalien des Käufers vollständig bekommst, im Idealfall auch die PersoID oder eine Kopie des Ausweises machst.
Das ist insofern wichtig, weil der neue Eigentümer anhand dieser Informationen ermittelbar sein muss. Steht das Auto z.B. in einem Jahr im Wald und muss entsorgt werden - wird sich das Amt an dich wenden, da du anhand der Fahrzeugdaten der letzte ermittelbare Halter bist. Dann musst du eben verwertbar nachweisen, dass du das Auto verkauft hast. Steht übertrieben nur Peter im Vertrag - wärst du trotzdem dran, weil damit niemand weiterkommt und das Amt dann feststellen wird, dass du eigentlich probierst es zu täuschen (und damit sind schon viele Ämter durchgekommen) - also etwas Mühe musst du dir natürlich schon machen. Aber normalerweise passiert sowas auch nicht, die meisten Käufer haben ja ein Interesse an dem Auto.
Das Auto ist übrigens nicht GAR NICHT versichert. Diese Aussage ist falsch. Für das Auto besteht nach wievor eine Ruheversicherung. Die ist allerdings nicht bei allen Versicherern ganz exakt gleich. Bei mir deckt sie z.B. Fremdschäden durch auslaufendes Öl, Fahrzeugbrand und sogar Schäden durch wegrollen ab und das für bis zu 6 Monate. Voraussetzung - das Fahrzeug war korrekt gesichert und abgestellt. Bei meiner vorherigen Versicherung lief der Schutz z.B. nur 8 Wochen (wenn ich mich daran richtig erinnere, ist 5 Jahre her). Also ganz ohne Schutz ist man da meistens nicht unterwegs.
LG Kester