Auto abgemeldet und danach aufgebrochen

Hallo alle zusammen,
mein erstes Posting und gleich eine Frage.

Also, ich hab nach einem Unfall mein Auto abgemeldet um ihn zu verkaufen. Der Versicherung habe ich pers. nicht gemeldet das er abgemeldet ist. Vor dem Verkauf wollte ich noch diverse Sachen ausbauen, z.B. mein Fahrwerk, Sitze, Hifi...
Der Wagen stand dafür in einer Garage. Diese Garage wurde jetzt aufgebrochen und aus meinem Wagen wurden diverse Sachen geklaut.
Nun meine Frage: Die Versicherung hat von der Zulassungsstelle erfahren das mein Auto abgemeldet ist und sagt mir das mein Auto nicht mehr versichert ist / war. Ist das so richtig? Ich wollte jetzt die entwendeten Sachen über die Teilkasko abrechnen, nur das soll nicht mehr möglich sein.
Die Garage gehört auch nicht mir sondern von einem Bekannten den Eltern. Sie steht ca 10km von deren Haus entfernt. Greift dann noch eine Hausratversicherung?
Wäre schön wenn mir jemand helfen kann. Danke schonmal im Vorraus.

Gruß Paul

21 Antworten

Offensichtlich ist dem nicht ganz so... 😉

*kleingedruckt*

Grüße
Schreddi

Wenn ich als Schadenssachbearbeiter einer Versicherungsgesellschaft in eine 10 km vom Wohnhaus entfernte aufgebrochene Garage eile und dort einen bereits stillgelegten Schrottwagen sehe und sehe, daß bereits Teile ausgebaut und verkauft wurden, wohingegen andere Teile anläßlich des Einbruchs offensichtlich geklaut worden sind, ja dann zücke ich doch sofort mein Scheckbuch.
Wo ist das Problem?

Ich habe deinen Beitrag jetzt zum 6. mal durchgelesen und verstehe ihn trotzdem nicht.

Gruß
capri

Zitat:

Original geschrieben von capri17


Ich habe deinen Beitrag jetzt zum 6. mal durchgelesen und verstehe ihn trotzdem nicht.

Gruß
capri

Versuch es mal rückwärts. 😁

Christo

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Da das Fahrzeug nur vorrübergehend stillgelegt wurde besteht Ruheversicherungsschutz und zwar bis 18 Monate nach der Stillegung. Eine besondere Beantragung ist für die ersten 18 Monate nicht erforderlich.

Dass Du die Stillegung nicht gemeldet hast spielt keine Rolle.

....was nicht bei jeder Versicherung so ist....

@Wuge: Mal generell - die Beiträge waren doch schon beantwortet - und das nicht falsch.
Warum alles nochmal wiederholen?
Und zumindest der Hinweis auf gesellschaftspezifische Bedingungswerke sollte immer irgendwie mit drin sein...

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


....was nicht bei jeder Versicherung so ist....

@Wuge: Mal generell - die Beiträge waren doch schon beantwortet - und das nicht falsch .
Warum alles nochmal wiederholen?
Und zumindest der Hinweis auf gesellschaftspezifische Bedingungswerke sollte immer irgendwie mit drin sein...

Grüße
Schreddi

Aber richtig auch nicht oder?

Die Ruheversicherung ist gesetzlich bedingt bei jedem Versicherer Vertragsbestandteil.

Es gibt zwar die Möglichkeit die die Ruheversicherung nur auf die Haftpflciht zu beschränken, dass das eine Gesellschaft macht ist mir aber nicht bekannt. Daher keine Angabe zum Bedingungswerk.

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