Auto abgemeldet - Fahrzeugschein verloren/zerissen

Hallo,
ich hab ein Auto gekauft und habe leider den Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) unterwegs vorm Haus verloren und ihn Später Zerissen vorgefunden (leider ist nur 1/3 davon übrig, der rest fehlt...). Ihn zu verlieren war nicht besonders schlau von mir, ist mir schon bewusst...
Das Auto ist abgemeldet und ich habe es nicht vor zuzulassen, da es für jemand anderen ist und es im Ausland zugelassen will. Leider reicht der Frzg Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) nicht allein aus sondern es muss(!) auch der Fahrzeugschein dabei sein, um das abgemeldete Auto im Ausland zuzulassen.
Was soll ich jetzt tun ? Ich wohne in Berlin, laut den Zulassungsbehörden online steht, dass ein "Verlorener" Fahrzeugschein nur ersetzt werden kann wenn das Fahrzeug zugelassen wird, aber nicht wenn es schon abgemeldet ist. Und ich werde ja sicherlich nicht das auto extra für einen tag zulassen um es wieder am gleichen tag abzumelden wegen den papieren. das kostet ja wieder ne menge geld.

meint ihr das die mir trotzdem den fahrzeugschein ausdrucken können und ihn keine ahnung entwerten oder als ungültig abstempeln ? ich brauche den unbedingt.. hab morgen ein termin beim bürger amt (da stellen sie wohl auch ersatz aus), aber weiß jetzt schon ich stehe morgen umsonst früh auf und mache mich auf den weg dahin...
das auto stammt nicht aus berlin, sollte ich lieber dorthin wo es zugelassen und abgemeldet wurde ? meint ihr die drucken mir das nochmal neu aus den schein? danke für eure antworten.

19 Antworten

Zitat:

@stuntmaennchen schrieb am 31. Dezember 2016 um 13:53:41 Uhr:


Steuer wird taggenau abgerechnet.

Bist du dir da ganz sicher ? Hab nämlich gelesen , dass es dann für ein Monat berechnet wird, auch wenn es nur 2-3 Tage waren. Dann wäre das doch nicht so ein teures vergnügen:-)

Das habe ich noch nie gehört. Ein Anruf bei der zuständigen Behörde wird dir rechtssichere Auskunft einbringen.

Ich hatte mal ein Kfz 14 Tage nur angemeldet.
Kfz-Steuer wird zwar taggenau abgerechnet, aber erst ab 1 Monat Zulassungsdauer; so die Aussage damals.
So war´s zumindest bei mir ...

Bei der Kfz-Versicherung gibt es Mindestbeitragszeiträume. Die Kfz-Steuer wird taggenau abgerechnet.

Was ist denn aus dem verlorenen Fahrzeugschein und der Anmeldung geworden?

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Auch wenn dieser Thread schon etwas älter ist, so bedarf die heutige Antwort doch eine Rictgistellung.

Sorry, Regulierer, stimmt so nicht:
Bei der KfzSteuer wird erst mit Ablauf des 1.Monats taggenau abgerechnet!
Soll heissen: Alles unter einem Monat wird mit einem Monatsbetrag abgerechnet (ausser natürlich bei Kurzzeitkennzeichen).
Bei der Versicherung wird zwar taggenau abgerechnet, aber bei kurzfristigen Laufzeiten eines Vertrages werden Zuschläge berechnet.

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