Auto abgebrannt; techn. Defekt; Feuerwehrkosten
Hallo liebes Forum,
Bei einem Verwandten von mir ist das Auto auf der Autobahn auf dem Standstreifen vollkommen abgebrannt.
Jetzt ist die Rechnung der freiwilligen Feuerwehr gekommen und da steht, dass 30(!) Einsatzkräfte vor Ort waren und dass dies €2400 kostet.
Er hat eine Haftpflichtversicherung, aber kein Teil- oder Vollkasko.
Zahlt die Haftpflichtversicherung das?
Vielen Dank für die Antworten!
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dirk723
Aber wie sieht es mit dem eigentlichen Löschvorgang aus? Die obige Rechnung bezieht sich nämlich nur darauf. Das bezieht sich ja nicht mehr auf die Dinge, die Schaden genommen haben, sondern nur auf den Löschvorgang.Laut Rechnung haben 30 Einsatzkräfte 1,5h gebraucht und haben 4x20kg Kanister Schaumlöschmittel gebraucht. Das mit 30 klingt ein bisschen viel, da muss ich mich mal weiter erkundigen... Vor allem da es ein eher kleinerer Ort ist. Aber gut, da kenn ich mich nicht aus, könnte auch stimmen.
Schau doch mal diese Seite an und prüfe mal, ob die angegebene Schaummenge hinkommen kann.
http://blaulicht.bplaced.net/.../...sch%20T10%20-%20pr%E4sentation.pdf
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
...und prüfe mal, ob die angegebene Schaummenge hinkommen kann.
und was bringt dem te das? 😕
Die Kosten eines Feuerwehreinsatzes werden per Gebührenbescheid erhoben und stellen daher zunächsteinmal keine privatrechtliche Schadensersatzforderung dar (daher ist es keinesfalls so selbstverständlich, dass die Haftpflichtversicherung das bezahlt. Bis vor wenigen Jahren musste sie es nicht. Das nur am Rande).
Der Gebührenbescheid ist gegen den TE als Verursacher des Feuerwehreinsatzes gerichtet. Daher kann nur er Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen, wenn er zu hoch war. Die Versicherung kann das nicht.
Sie muss aber auch nicht mehr als die erforderlichen Kosten erstatten. Folge: Die Versicherung prüft den Bescheid, teilt der Feuerwehr mit, dass sie nur z.B. die Hälfte erstattet, weil die Feuerwehr zu viel abgerechnet hat und ist aus der Nummer raus.
Wenn die Feuerwehr damit nicht einverstanden ist, kann sie den Rest beim TE beitreiben und der hat dann ganz schlechte Karten, wenn er selbst nichts gemacht hat und der Bescheid rechtskräftig geworden ist.
Kopf in den Sand, nach dem Motto "es wird sich schon jemand drum kümmern" ist immer ganz schlecht...
4x 20KG ist schon eine Menge...ich frage mich wo die das Zeug hingesprüht haben wenn doch der TE selbst den Brand schon gelöscht hat. 😕
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Zitat:
Original geschrieben von Chris492
4x 20KG ist schon eine Menge...ich frage mich wo die das Zeug hingesprüht haben wenn doch der TE selbst den Brand schon gelöscht hat. 😕
Hallo Chris492
Es stahd hirgends, daß der TE das Feuer bzw. Den Brand selbst gelöscht hat.
Sonnigen Gruß Howard
Post Scriptum: @harra02041958 in dem Dokument gibt es Rechenfehler.