- Startseite
- Forum
- Wissen
- Finanzierung
- Autkauf Darlehn Widerrufsrecht
Autkauf Darlehn Widerrufsrecht
Hallo zusammen,
ganz kurz:
- im Authohaus Kaufvertrag für einen Jahreswagen unterschrieben
- Im Authohaus Darlehnsvertrag für das Auto unterschrieben
- Darlehnsvertrag mit Anzahlung die noch nicht geleistet wurde
- aktueller Gehaltsnachweiß liegt dem Autohaus noch nicht vor
- Auto kann auch noch nicht angemeldet werden da Versicherungsnachweis noch nicht vorliegt
Kann das Darlehn nun mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht widerrufen werden und somit erlischt auch der Kaufvertrag über das Auto? Auf dem Kaufvertrag ist explizit die Finanzierung über die Bank BDK mit Summe X zu deren Bedingungen angegeben. Im Darlehnsvertrag ist auch explizit das Fahrzeug als Finanzierungsobjekt angegeben. Ich gehe davon aus das es sich dann um einen Verbundsvertrag handelt?!
Gibt es irgendwelche Texte o.Ä. die es verhindern das durch widerruf den widerruf der Kaufvertrag über das Auto nicht erlischt?
Viele Grüße und Danke!
Beste Antwort im Thema
Neee, ich spiel auf den Widerruf an.
Normalerweise geht man davon aus, dass man sich bei so einer Finanzierung vorher Gedanken drüber macht. Auch das Auto kann man vor Ort sehen. Und wenn man erstmal in Ruhe den Vertrag lesen will. sollte das bei einem seriösen Händler auch kein Problem sein sich den mal ein paar Tage auszuleihen.
Widerruf war mal für Fernabsatz gedacht, wo man als Käufer keine Gelegenheit hat, die gekaufte Ware in Augenschein zu nehmen.
Für den Händler ist es schon blöd, einen Wagen für 14 Tage zu blocken, und andere Interessenten wegschicken zu müssen weil sich jemand plötzlich nicht mehr sicher ist, ob er das Auto wirklich haben will oder abbezahlen kann.
Ähnliche Themen
13 Antworten
Ich gehe auch davon aus, dass das verbundene Verträge sind und durch den Widerruf des Darlehens auch der Kaufvertrag nichtig ist.
Wenn Du aber ganz sicher sein willst, und das Autohaus was anderes behauptet, geh zu nem fähigen Anwalt!
Ergibt sich doch automatisch, Wenn die Finanzierung platzt, kannst du deiner Pflicht als Käufer nicht mehr nachkommen (Kaufpreis bezahlen), mit allen daraus folgenden Konsequenzen für dich.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 15. Juli 2018 um 10:42:33 Uhr:
mit allen daraus folgenden Konsequenzen für dich.
Das beduetet genaug?
In diesem Fall wirkt es auf den ersten Blick wie verbundene Verträge, damit kannst du das Darlehn widerrufen und automatisch erlischt auch der Kaufvertrag. Allerdings ist dies nur eine laienhafte Einschätzung und näheres kann dir nur ein Fachmann nach Prüfung der genauen Situation mitteilen.
Lies doch einfach mal den Darlehensvertrag durch. Wenn Du Verbraucher bist, dann wird da auch eine Widerrufsbelehrung dabei sein. Da steht sowas drin.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Juli 2018 um 12:54:49 Uhr:
Lies doch einfach mal den Darlehensvertrag durch. Wenn Du Verbraucher bist, dann wird da auch eine Widerrufsbelehrung dabei sein. Da steht sowas drin.
In der Widerrufsbelehrung ist folgender Passus enthalten
Zitat:
Widerrufen Sie diese Darlehnsvertrag, so sind Sie auch an den Kaufvertrag über das Finanzierungsobjekt und, sofern abgeschlossen, an den/die Verträge über eine RSV... usw. und eine Garantie (im Folgenden: verbundener Vertrag) nicht mehr gebunden
.
Siehst Du, das beantwortet doch deine Frage aus erster Hand und ganz eindeutig im gewünschten Sinne.
Sowas gehört verboten
Zitat:
@zille1976 schrieb am 15. Juli 2018 um 16:36:33 Uhr:
Sowas gehört verboten
Warum?
Ick gloobe, Zille spielt uffn traffic an.
Neee, ich spiel auf den Widerruf an.
Normalerweise geht man davon aus, dass man sich bei so einer Finanzierung vorher Gedanken drüber macht. Auch das Auto kann man vor Ort sehen. Und wenn man erstmal in Ruhe den Vertrag lesen will. sollte das bei einem seriösen Händler auch kein Problem sein sich den mal ein paar Tage auszuleihen.
Widerruf war mal für Fernabsatz gedacht, wo man als Käufer keine Gelegenheit hat, die gekaufte Ware in Augenschein zu nehmen.
Für den Händler ist es schon blöd, einen Wagen für 14 Tage zu blocken, und andere Interessenten wegschicken zu müssen weil sich jemand plötzlich nicht mehr sicher ist, ob er das Auto wirklich haben will oder abbezahlen kann.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 15. Juli 2018 um 16:57:45 Uhr:
Neee, ich spiel auf den Widerruf an.
Normalerweise geht man davon aus, dass man sich bei so einer Finanzierung vorher Gedanken drüber macht. Auch das Auto kann man vor Ort sehen. Und wenn man erstmal in Ruhe den Vertrag lesen will. sollte das bei einem seriösen Händler auch kein Problem sein sich den mal ein paar Tage auszuleihen.
Widerruf war mal für Fernabsatz gedacht, wo man als Käufer keine Gelegenheit hat, die gekaufte Ware in Augenschein zu nehmen.
Für den Händler ist es schon blöd, einen Wagen für 14 Tage zu blocken, und andere Interessenten wegschicken zu müssen weil sich jemand plötzlich nicht mehr sicher ist, ob er das Auto wirklich haben will oder abbezahlen kann.
Kann ich voll und ganz verstehen. Ist eine doofe Situation und mein Fehler. Keine Frage.
Allerdings geht es in meinem Fall nicht um 10 Tage nach kauf sondern um nicht mal 24 Werktagsstunden. Der Vertrag wurde Samstag kurz vor Geschäftsschluss unterschrieben. Der Widerruf würde direkt morgen (Montag) erfolgen. Ich gehe nicht davon aus das in der Zwischenzeit irgend etwas passiert ist wodurch dem Händler ein Finanzieller Schaden entstanden ist. Unabhängig davon ob ich von Schadensersatzansprüchen betroffen bin oder nicht.
Na ja in dem Fall sollte das für den Händler kein Nachteil sein.
Ich wünsche viel Erfolg.
PS: Bevor jemand auf doofe Gedanken kommt: Ich bin kein Händler