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Auswirkung MwSt-Erhöhung auf laufende Finanzierungsverträge

Opel Vectra C

Hallo zusammen,

mal ne Frage an die kühlen Rechner unter euch. Da uns ja zum 01.01.2007 steuerliche Mehrbelastungen bevorstehen, wollte ich euch mal fragen ob sich das auch auf meine Finanzierung auswirken wird (GMAC Bank)? Da mein Vertrag auch im nächsten Jahr noch läuft, hätte ich schon gerne gewusst, ob ich für die Raten ab 01.01.07 auch mehr Steuer bezahlen muss.

Hat da jemand nen Schimmer. Im UStG steht ja sowas wie "der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Steuersatz..."

Danke für Eure Infos

Grüßle
WAX

17 Antworten

Wenn ihr ein neues Auto finanziert, habt ihr eigentlich zwei Verträge geschlossen. Zum einem einen Kaufvertrag mit dem FOH und zum anderen mit einer Bank. Der FOH tritt für die Bank nur als Vermittler auf. Die Lieferung des Fahrzeugs unterliegt der Mehrwertsteuer, und der Lieferzeitpunkt – Gefahrenübergang – entscheidet über den Umsatzsteuersatz 16 oder 19 %. Der Kreditvertrag ist dagegen nach § 4 Nr. 8a UStG steuerfrei, damit ändert sich bei den Tilgungen ab dem 1.1.2007 nichts.

Bei Leasing erwerbt ihr kein Fahrzeug, sondern ihr mietet dieses Fahrzeug auf eine bestimmte Zeit. Die Leasinggesellschaft erwirbt Euer Traumauto. Die Leistung wird im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses kontinuierlich abgerufen, Leistungszeitpunkt ist der jeweilige Leistungsmonat, also auf die Leasingraten fallen ab 2007 19 % USt. an. Aber eine Nachversteuerung der Leasingsonderzahlung, auf welcher Rechtsgrundlage soll das erfolgen? Das ist mir unbekannt.

Grüßle

Harald58

Zitat:

Original geschrieben von harald58


Wenn ihr ein neues Auto finanziert, habt ihr eigentlich zwei Verträge geschlossen. Zum einem einen Kaufvertrag mit dem FOH und zum anderen mit einer Bank. Der FOH tritt für die Bank nur als Vermittler auf. Die Lieferung des Fahrzeugs unterliegt der Mehrwertsteuer, und der Lieferzeitpunkt – Gefahrenübergang – entscheidet über den Umsatzsteuersatz 16 oder 19 %. Der Kreditvertrag ist dagegen nach § 4 Nr. 8a UStG steuerfrei, damit ändert sich bei den Tilgungen ab dem 1.1.2007 nichts.

Bei Leasing erwerbt ihr kein Fahrzeug, sondern ihr mietet dieses Fahrzeug auf eine bestimmte Zeit. Die Leasinggesellschaft erwirbt Euer Traumauto. Die Leistung wird im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses kontinuierlich abgerufen, Leistungszeitpunkt ist der jeweilige Leistungsmonat, also auf die Leasingraten fallen ab 2007 19 % USt. an. Aber eine Nachversteuerung der Leasingsonderzahlung, auf welcher Rechtsgrundlage soll das erfolgen? Das ist mir unbekannt.

Grüßle

Harald58

Genau so oder wie es bei zdf.de zu lesen ist:

"Stammt etwa das Geld für den Autokauf aus einem aufgenommenen Kredit, wirkt sich die höhere Mehrwertsteuer nicht auf die Raten des Kredites aus. Wird ein Wagen allerdings geleast, werden die fälligen Leasingraten ab 2007 höher besteuert. Das gilt auch dann, wenn der Leasingvertrag noch 2006 geschlossen und der Wagen noch dieses Jahr übernommen wird. Nicht davon betroffen ist die erste große Leasingrate, die so genannte Mietsonderzahlung."

Zitat:

Der Kreditvertrag ist dagegen nach § 4 Nr. 8a UStG steuerfrei, damit ändert sich bei den Tilgungen ab dem 1.1.2007 nichts.

Das haben wir ja bereits weiter oben festgestellt 😉

Aber mal ehrlich: Wir sprechen hier über einen Betrag von max. 900 Euro bei einem Fahrzeug im Wert von 30.000 Euro.

Man muß das für sich selbst ausrechnen. Wenn ich jetzt ein Fahrzeug kaufe, muß ich es möglicherweise höher finanzieren. Warte ich damit noch ein paar Monate, sollte der Darlehensbetrag geringer ausfallen. Demzufolge sind auch die Zinsen niedriger und man hat die Mehrwertsteuer-Erhöhung schon fast wieder drin.

Wer natürlich auch in ein paar Monaten den Wagen komplett finanzieren will/muß der kauft besser jetzt.

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