Auspuff zu laut Vr6 stillgelgt!
Ich wurde diese Woche von der Polizei angehalten und die haben mein ganzes Auto kontrolliert und es dann stillgelgt weil die Dämmmatte im Motorraum fehlte, die Reifen nicht eingetragen und der Auspuff zu Laut war.
Der auspuff ist von Bastuck und war vom TÜV eingetragen.
Die Polizei hat dann gesagt der Auspuff dürfte nicht einmal an dieses Auto gebaut werden.
Wie kann es dann sein das der TÜV ihn einträgt?
21 Antworten
Re: Re: Re: re
Zitat:
Original geschrieben von Soni04
es ist so, dass dein auto nicht wegen so einer kleinen nicht eingetragenen sache stillgelegtwerden kann. das dürfen die erst bei erheblichen mängeln, wie z.B. nirgendswo mehr profil auf den reifen etc. auch wegen zu lautem auspuff darf das auto nicht stillgelegt werden.
da kann ich NUR zustimmen!!! ein kumpel von mir (gti v8) auch vr6-bastuck drunter wurde angehalten und hatte etwa (glaub) 15 db zuviel gehabt!
die weißen wollte das auto stilllegen er hat gemeint das dürfen se net und die hams auch net gmacht!!! er hat nur n mängelschein bekommen!!
MfG
Re: Re: re
Zitat:
Original geschrieben von BlueFreakVR6
Warum nicht? Das steht so in Verbindung mit dem K&N im Fahrzeugschein und wenn die Auflage nicht erfüllt wird, erlischt die Betriebserlaubnis!
Er hat aber nix davon geschrieben das er en K&N drinne hat, und nur wegen ner fehlender Dämmmatte und ne Pot der zu laut ist dürfen se en Auto nicht still legen. Ich denke mal das die Reifen wohl der Ausschlaggebend Punkt war, warum se das Auto stillgelegt haben. Hätte er die Reifen eingetragen gehabt, hätte er nur ne Mängelkarte bekommen dürfen selbst mit K&N Filter, bloß hätte es dann noch 3 Punkte und 75€ Bußgeld dabei gegeben.
Re: Re: re
Zitat:
Original geschrieben von Daedalus
Dafür hättest Du ganz schön auf den Sack bekommen können. Glück gehabt...
Hätte wenn und aber, habs aber net. Außerdem war ich ja im Recht. 😁
Is ja blöd gelaufen....
Aber Info für alle:
Nach deutschem Recht dürfen Polizisten auf Verdacht keine Autos mehr stillegen, sie dürfen nur stillegen LASSEN und zwar durch einen vor Ort gerufenen Gutachter, der die Auflagen und EIntragungen mit den gegebenen Verhältnissen vergleicht und nur dieser Gutachter darf darüber entscheiden, ob das Auto stillgelegt werden darf. Leider wissen das genuasowenig Polizisten wie Autofahrer, aber die Gesetzlage ist so, und dann wird nämlich sehr genau abgewogen ob ein Gutachter gerufen wird, weil die Staatskasse zahlen darf...
MfG
(Anm.: so jedenfalls mein Stand der DInge, die Regelung dass Polizisten stillegen dürfen wurde schenll wieder abgesetzt wegen mangelndem technischen Grund- und Fachwissen, Kompetenz und Autorisierung)
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Gibt's das irgendwo zum nachlesen? Wär ja mal praktisch sowas auszudrucken und immer immer Auto mitzuführen, nur für den Fall dass sie's einem net glauben wollen...
so ein zettel bräucht ich auch mal ^^
wenn du dir sicher bist, daß deine Umbauten durch ABEs und Eintragungen durch den TUEV 100% ok sind, dann wuerde ich beim TUEV, der es dir eingetragen hat SOFORT ein Gegengutachten machen lassen. Denn was der TUEV einträgt, das ist fuer dich als Nichtfachmann in Ordnung, dann dafuer gibt es ja den TUEV oder DEKRA. Wenn du im Rechtsschutz bist, dann zahlen die evtl auch das Gegengutachten. Zur Not kommt es zwar zu einem Prozess, aber es muss langsamaufhören, daß die Polizei einfach auf Verdacht und mangelnden Wissen unsere Autos stilllegt, sich damit gruene Sterne auf der Schulterklappe verdient und wir die extremen Kosten fuer Gutachten; Abschleppen, OWI und Wiederzulassung von bis zu 2000 € zahlen duerfen.
Und wie schon richtig bemerkt, darf ein Auto nur bei Gefahr im Verzug und großen Mängeln wie zb abgefahrene Reifen, extreme nicht eingetragene Tieferlegung usw stillgelegt werden. Also bestimmt nicht wegen fehlender Dämmmatte und fehlender Pluspolabdeckung.
Also erkundige dich bitte unverzueglich bei deinem TUEV bevor du dein Auto von der Polizei abholst. Denn sonst wird dir unterstellt, du hättest schnell die Mängel beseitigt. Viel Glueck!