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Auspuff und TÜV - Was is möglich?

Themenstarteram 29. Oktober 2003 um 20:27

Tach Leute,

hab vor mir DIE Auspuffanlage für meine TZR zu holen. Die hat keinen TÜV. Jetzt mal ne Frage. Is es nicht IRGENDWIE möglich, sich die doch eintragen zu lassen. Ich hab nen Mofadrosselkit und so is se auch eingetragen. der auspuff würde nicht das geringste an der leistung ändern, da wegen dem Mofadrosselkit sowieso die auspuff drosseln rausgenommen wurden, weil sie sonst wegen der elektronischen Drehzahlbegrenzung gar keine Leistung mehr hätte. Dann müsste es doch irgendwie möglich sein, sich das eintragen zu lassen. Ich mein......immerhin bauen sich viele Leute komplett selbst ein Bike (Marke: Eigenbau) und kriegen dafür ne Straßenzulassung.

MFG

Stocki

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19 Antworten

Wiso Urkundenfälschung?

Wenn befugte Leute aus der Werkstatt oder son kram

das eintragen, dann begehen wir selbst ja keine Urkundenfälschung. Ist ja wenn wer was sagt n fehler von der

Werkstatt. Ich frage ja zb. "könnt ihr mir die eintragen?"

"klar machen wir!" dann hat sich das für mich doch erledigt.

Wenn die grünen dich anhalten, und sehen das die Anlage eingetragen ist dann können die garnichts. Ich mein - wofür lasst man denn sachen eintragen. Die sehen ja nicht ob die Tüv hat oder so.

 

MFG

am 30. Oktober 2003 um 14:25

Zitat:

Original geschrieben von DT-Andy

Wiso Urkundenfälschung?

Wenn befugte Leute aus der Werkstatt oder son kram

das eintragen, dann begehen wir selbst ja keine Urkundenfälschung. Ist ja wenn wer was sagt n fehler von der

Werkstatt. Ich frage ja zb. "könnt ihr mir die eintragen?"

"klar machen wir!" dann hat sich das für mich doch erledigt.

Wenn die grünen dich anhalten, und sehen das die Anlage eingetragen ist dann können die garnichts. Ich mein - wofür lasst man denn sachen eintragen. Die sehen ja nicht ob die Tüv hat oder so.

 

MFG

ja genau, sag ich auch, wenn dein Puff eingetragen is, kann dir kein B ...eamter was anhaben, dafür is ja der Tüff da um dir Sachen einzutragen, die keine originalteile oder Teile mit ABE sin. du musst ja Sachen mit Tüv auch eintragen lassen und dein Teilegutachten immer mitführen.

man könnte sogar z.B. einen Pilz oder so wat eintragen, nur Tuningzyli kannst net eintragen lassen

Gruss DT50MX-Freak

Themenstarteram 30. Oktober 2003 um 14:36

also heist das, dass ich ihn eintragen lassen kann. er änderet ja nichts an der leistung und an der lautstärke nur sehr wenig.

Nur was würde das ca. kosten. weis das einer von euch?

am 30. Oktober 2003 um 14:42

Zitat:

Original geschrieben von DT50MX-Freak

ja genau, sag ich auch, wenn dein Puff eingetragen is, kann dir kein B ...eamter was anhaben, dafür is ja der Tüff da um dir Sachen einzutragen, die keine originalteile oder Teile mit ABE sin. du musst ja Sachen mit Tüv auch eintragen lassen und dein Teilegutachten immer mitführen.

man könnte sogar z.B. einen Pilz oder so wat eintragen, nur Tuningzyli kannst net eintragen lassen

Gruss DT50MX-Freak

Stimmt definitiv nicht.

Juristisch gesehen ist der Halter verantwortlich.

Sicherlich wird auch der TÜV-Prüfer, der die Sache eingetragen hat mit mögl. Konsequenzen rechnen müssen.

Also die Geschichte mit "wenn was eingetragen ist kann mir Keiner was " schnell wieder vergessen.

Ist De Facto anders (schon desöfteren erlebt).

am 30. Oktober 2003 um 14:46

Ist doch ganz einfach, die Pulezia ist die Staatsgewalt u. nicht dein Polnischer Eisverkäufer der dir son Kram einträgt.

Wenn die es für richtig halten, schleifen sie dich zum Tüv u. glaubst du ersthaft daran das Sie dir recht geben u. denn Tüv Inginör somit nicht, oder das der Prüfer sagt, nö Spinatmütze dat is so in ordnung..

Du als Halter u. Fahrer bist dafür zuständig nicht der Prüfer ob es seine Richtigkeit hat oder ebend nicht. Bei der Eintragung steht ein Datum, der Prüfer wird sagen.....und jetzt lese mal genau.

Zum Prüfdatum der Untersuchung entsprach das Kfz oder das Mopde der zu Prüfende Richtlinie (ABE, Gutachten etc.) woher soll jemand drittes wissen das du nach der erfolgreichen Prüfung da nicht rum manipuliert hast. Die Beweispflicht wird somit dir aufgedrückt u. genau da wirst du mit deiner "Connection" ein Problem haben. Die Werkstatt u. Prüfer wird natürlich alles Abstreiten ist ja hoffentlich klar.

Also, vor Bj. 88 geht das mit der Kanlltüte legal, jünger ebbend nicht ohne Abgasgutachten.

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