Auspuff Modifikation
Hallo, undzwar möchte ich gerne wissen, mir laut dem neuen Gesetzbuch(2018) droht, wenn ich ohne DB Killer Fahre. Ich bin in der Probezeit.
Dankeschön im Vorraus
Beste Antwort im Thema
Das es nicht erlaubt ist, weisst. Das die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagt wird ist auch klar. Aber jetzt kommen wir zu dem Schlimmsten. Du nervst mit deinem Knatterstuhl alle. Das geht Anwohnern tierisch auf den Sack. Du machst damit auch automatisch anderen Moped und Motorradfahrer das Leben schwer. Genau wegen solchen Dummbatzen die mit viel zu lautem Auspuff unterwegs sind werden fuer alle die schoensten Strecken gesperrt.
Und mal ehrlich, schoen klingt sowas eh nicht. Das macht nur Laerm. An Leistung verliehrst auch dabei. Groesser wird das Moped auch nicht durch den Klang. Und Weiber gucken dem geknatter auch nicht nach. Die schuetteln nur den Kopf 😉
51 Antworten
Zitat:
@MK7GTI-SHA schrieb am 26. März 2018 um 16:49:07 Uhr:
Kostet dich 135€x2 da vorsätzlich + 25€ Bearbeitungsgebühren und 2,50€ Verwaltungsauslage.
Ob sie dich weiterfahren lassen oder nicht hängt von der Laune der Polizisten und deinem Verhalten Ihnen gegenüber ab.
Ich bin auch leidenschaftlicher Motorradfahrer, aber das ist es wirklich nicht wert.
Genervte Anwohner und unter uns Motorradfahrern erntest du auch eher genervte Blicke als ein zustimmendes Nicken.
Lass den DB-Killer einfach drin, haben alle mehr davon!Gruß
Wat fahren ohne be ist so billig geworden?
Vor so 12 Jahren waren bei mir so 150 Euro und 3 Punkte für Fahrer und für Halter beim auto
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 25. März 2018 um 22:52:38 Uhr:
Zudem kein Versicherungsschutz wegen fehlender Betriebserlaubnis!
Das ist falsch!
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 29. März 2018 um 17:18:54 Uhr:
AHA 🙄
...auch wenn die Leistung durch das Entfernen des DB-Killers erhöht wurde? ? ?
Ja.
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Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 29. März 2018 um 17:18:54 Uhr:
AHA 🙄
...auch wenn die Leistung durch das Entfernen des DB-Killers erhöht wurde? ? ?
Der Versicherungsschutz erlischt, bzw. kann die Versicherung einen in Regress nehmen wenn die Veränderung die zum Erlöschen der BE geführt hat ursächlich für den Unfall war und das ist bei einem zu lauten Auspuff wohl nahezu ausgeschlossen.
Ohne jetzt auf den Versicherungsschutz einzugehen.
Nicht alle unzulässigen Veränderungen führen automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, das stimmt. Es gibt aber welche, bei denen das der Fall ist. Ob eine Verschlechtereung beim Schallemissionsverhalten dazugehört, weiß ich nicht, vielleicht kann es ein Experte sagen.
...laßt mal die Kirche im Dorf. Als wenn nach einem Unfall sich noch einer die Abgasanlage angucken würde. Da wird nach der Unfallursache gesucht und so lange ein bestimmtes Bauteil nicht durch irgendwelche Anzeichen oder Aussagen in den Fokus eines Gutachters geraten guckt da kein Mensch, ob da jetzt z.B. ein DB-Killer drin war oder nicht.
Wenn natürlich ein Unfallfahrer so doof ist gegenüber der Polizei, Gutachter, etc. versucht die Unfallursache in Richtung technischer Defekt zu schieben -so ungefähr... ala ich konnte nicht rechtzeitig anhalten, weil die Karre nicht gebremst hat- dann braucht er sich nicht zu wundern, wenn gleich mal die Karre beschlagnahmt und von nem Gutachter zerlegt wird.
Ich hab z.B. vor Jahren bei einem kleinen Auffahrunfall zwischen 2 LKWs erlebt, dass vom Verursacher nicht einmal die Tachographenscheiben der letzten 28 Tage -wie das normalerweise bei jeder popeligen LKW-Kontrolle gemacht wird- angeguckt wurden. Ein Polizist hat sich lediglich die aktuelle Scheibe geben lassen, gesehen dass der Fahrer gerade einmal ne gute Stunde unterwegs war und der Unfall / Aufprall mit knapp unter 20 km/h war... da hat er dem Fahrer sogar die Scheibe wieder zurückgegeben.
Dass der Fahrer vermutlich total übermüdet war, weil die letzte Ruhepause vorm Unfall nicht mal 5 Stunden betragen hat hat niemand jemals erfahren bzw. hat niemanden interessiert.
PS:... ich hab die Scheiben gesehen bzw. mir vom Kollegen erzählen lassen was da abging - war das typische Szenario, Be- und Entladetätigkeiten während der Tachograph bzw. in den Aufzeichnungen Ruhepause geschrieben wurde.