Auspuff mit E-Nummer aber keine Zulassung für meinen Motorradtyp

Hallo,

habe vor an meine ER-6F Bj.2009 mit der Typenbezeichnung EX650C den Leovince EvoII GPStyle (7918K) zu montieren. Allerdings hat dieser trotz E-Nummer keine Zulassung für die EX650C. In der ABE auf der Leovince Seite sind jedoch folgende Modelle verzeichnet:

ER650A (ER-6N vor 2009)

ER650C (ER-6N ab 2009)

EX650A (ER-6F vor 2009)

KLE650A (Versys vor 2010)

KLE650C (Versys 2010)

Wie man sieht ist das einzige fehlende Modell die 2009er ER-6F

Was kann ich da genau tun und mit was muss ich schlimmstenfalls bei einer Kontrolle rechnen?
Kann ich den Auspuff evtl. einfach so ohne eine Einzelabnahme bei einem recht kulanten Prüfer eingetragen bekommen?

Hier ist mein Mailverkehr mit dem deutschen Importeur zu lesen von unten nach oben

Hallo Herr xxx,

wie schon in der Mail vom 25.06.2010 beschrieben gibt es keinen E-Pass, keine ABE oder sonstige Prüfbescheinigung für eine Kawasaki ER-6F mit der Typschlüsselnummer EX650C in Verbindung mit dem Endschalldämpfer LeoVince SBK Slip On GP-Style Evo2 Edelstahl mit der Bestellnummer 7918K. Dieser Endschalldämpfer ist nur für eine Kawasaki ER-6F mit der Typschlüsselnummer ER650A oder EX650A geprüft und zugelassen worden (siehe Mail vom 28.06.2010).
Es ist richtig, dass auf der deutschen LEOVince Seite steht, der Endtopf 7918K wäre für das 2009er - Modell der ER-6F zugelassen. Denn es gibt ja auch eine Kawasaki ER-6F mit der Typschlüsselnummer ER650A/EX650A aus dem Modelljahr 2009. Somit ist dieser Endschalldämpfer natürlich auch für eine 2009er Kawaski ER-6F zugelassen. Aber eben *nicht* für eine mit der Typschlüsselnummer EX650C, sondern nur für die ER650A und EX650A.
Bitte beachten Sie, das für die Zulassung nicht das Baujahr entscheident ist, sondern die Typschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren.

Viele Grüße

MCA Service
i.A. Holger Henze

Ich schrieb:

Hallo,

ist der Endschalldämpfer 7918K jetzt für die EX650C & EX650D (2009&2010er Modell der ER-6F) zugelassen?
Auf der deutschen Seite steht nämlich dort, dass er Zugelassen ist. Wenn er Zugelassen sein sollte, dann hätte ich gerne den
dazugehörigen E-Pass, wo die EX650C aufgeführt ist.

Anbei das Bild dazu

Mit freundlichen Grüßen

Ich

Am 28.06.2010 17:22, schrieb MCA Service - Holger Henze:

Hallo Herr xxx,

ja, als Lösung für "sofort" ist nur eine Einzelabnahme beim TÜV möglich. Wenn Sie das Gutachten für die ER650C mitnehmen und so argumentieren wird das sicherlich helfen, ist aber auch keine Garantie. Die Entscheidung über die Eintragung liegt einzig beim TÜV Prüfer.

Viele Grüße

MCA Service
i.A. Holger Henze

schrieb Ich, Am 28.06.2010 17:14:

Hallo,
also würde mir im Endeffekt nur eine Einzelabnahme beim TÜV helfen.

Gruß Ich

Am 28.06.2010 10:38, schrieb MCA Service - Holger Henze:

Hallo Herr xxx,

es gibt eine Zulassung für die ER650C Baujahr 2009, weil diese Version der ER-6N zur Prüfung vorgeführt wurde. Auch wenn es sich bei der EX650C um eine Maschine mit gleichen Motor handelt, muss eine gesonderte Prüfung durchgeführt werden, da z.B. die Anlage anders befestigt sein kann. Da dieses bislang nicht gemacht wurde, gibt es auch keine Freigabe dafür. Nach Rückfrage beim Werk in Italien, können wir leider auch nicht sagen, ob und wann dafür eine dementsprechende Prüfung durchgeführt wird.

Viele Grüße

MCA Service
i.A. Holger Henze

schrieb xxx, Am 25.06.2010 16:22:

aber warum gibt es dann eine Zulassung für die 2009er ER-6N mit typ er650c? verstehe da den zusammenhang nicht. schließlich sind motor und abgasanlage doch identisch. kann man denn mit einer freigabe für die ex650c rechnen?
gruß ich

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: MCA Service - Holger Henze <mailto:MCA%20Service%20-%20Holger%20Henze%20%3Cinfo@mcapartner.com%3E>
Gesendet: Fr. 25.06.10 (14:50)
An: xxx
Betreff: Ihre Anfrage

Guten Tag Herr xxx,

wenn wir Sie richtig verstehen haben Sie eine ER-6F Bj. 2009 mit der Kennzeichnung EX650C?

Falls dieses der Fall ist und Sie die LeoVince-Auspuffanlage 7918 verbaut haben, fahren Sie ohne Zulassung und es kann Probleme mit der Polizei geben, da, wie Sie schon richtig herausgefunden haben, es kein Gutachten über die Prüfung einer Kawasaki ER-6F mit der Kennzeichnung EX650C in Verbindung mit diesem Schalldämpfer gibt.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

MCA Service
i.A. Holger Henze
--
*MCA Service - Marion Hipp e. Kfr. - Kleinburgwedeler Weg 17 - 30938 Burgwedel
Telefon 05139/894906 - Telefax 05139/894923
Handelsregister HRA 120237 Amtsgericht Hannover *

-----Ursprüngliche Nachricht Ende-----

Beste Antwort im Thema

Hallo nochmal...

die Sache mit den einzelabnahmen für selbergebaute Auspuffanlagen is ja ne gute, aber ich bin mir sicher, die hilft dem TE nicht weiter.

Meine Vorgehensweise wäre folgende:
Ich würde Kawasaki anschreiben, mit der Bitte die Unterschiede der Motoren des betreffenden ER6F-Modells und des entsprechenden ER6N-Modells aufzuzeigen.
Wenn Kawasaki meint, es gibt keinen ist die sache mit Sicherheit sehr einfach:

das Gutachten von da (click) runterladen, zum Tüv gehen und nachfragen wie er das eintragen würde, und was dafür zu tun wäre...

Wenn Kawasaki was anderes meint mit deren Aussage zum Tüv und fragen was möglich ist.

Da stehen dann die passenden Werte auf dem Papier und der Tüver kann was damit anfangen.

Gruß,

Marc

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Hmmm...
Fast 500 €. Also fast 1000 DM. Für einen Auspuff, der leise sein und den intakten Originalauspuff ersetzen soll.
20 Tankfüllungen, dafür daß man nicht einmal einen Unterschied merkt?
Ganz ehrlich - das Geld kann man besser loswerden. Da brauche ich keinen TÜV.

Meine Meinung.

Gruß Michael

Sagte ich das nicht bereits, Racmar?

Zitat:

Wie schon gesagt - für eine bezahlbare Abnahme müsstest Du Minimum 2 Bescheinigungen (Gutachten gibts dazu ja so nicht) vorlegen können: Eine Übereinstimmungserklärung/Unbedenklichkeitsbescheinigung von Kawa bzgl. der identischen Auslegung der Motoren und dto. vom Auspuffhersteller. Auf dieser Basis kann sich der Prüfer Messungen bzgl. Abgasverhalten, Geräusch und Leistung sparen und die Sache ist mit rund 60 Euro für die Abnahme getan. Ohne das... lacht der entweder nur schallend oder lehnt sich weiiiit aus dem Fenster (auf was kaum noch ein Prüfer scharf ist).

Und ob nun so oder selbstgeschweißt - es ist und bleibt eine Einzelabnahme 😉

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