Ausparkschaden an der hinteren Stoßstange
Hallo.
Einmal das Auto an die Gattin verliehen und schon ein "kleiner" Kratzer an der hinteren Stoßstange :-)
Nein, egal. Ist nur ein Auto und das läßt sich sicher für schmales Geld ausbessern.
Meine Frau stand auf dem Parkplatz eines großen Supermarktes und wollte ausparken, d.h. der Motor lief und der Rückwärtsgang lag an. Das Auto bewegte sich nicht und eine andere junge Dame fuhr einen schönen weiten 90 Grad bogen in eine Parklücke und schrammte an unserem Tiguan. - Lt. Polizei ist meine Frau schuld....mal gucken was der Anwalt sagt.
Kurzum, endlich wird mal die Rechtsschutz benötigt die auch seit Jahren bezahlt wird :-)
Eigentlich wollte ich nur wissen was das im Raum Nürnberg kosten darf? - Ich war gestern bei ATU und fragte nach SmartRepair. Bei ATU wird das lackieren und ausbessern etwa 250Euro kosten. Das untere schwarze Element wird gereinigt.
Sind 250Euro für diese Arbeit OK?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Triumph BGH 125
...... !!Sorry, wenn ich da so heftig reagiere, aber ich bekomme jedes mal einen Vogel, wenn ich so was hörende:
Wenn nur Frauen Auto fahren würden, ginge es auf unseren Straßen weitaus zivilisierter zu!
Denn Frauen sind in der Regel die weitaus besonneneren Autofahrer! Und ich bin ein Mann, der das sagt!So Long...
Hä?! Ist das hier ein Rechtsportal für Eheangelegenheiten ? Ausserdem schrieb ich bereits in der zweiten Zeile das mir der Schaden egal ist. Und wie ich meine Familie "organisiere" geht hier wohl niemanden etwas an. Sogar meine Frau musste jetzt gerade lachen, oh Gott, Sie hat eine eigene Meinung.....
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von UlliB1
Müssen wir uns unbedingt auf Brüderle-Niveau begeben?
Das ist hier ein technisches Forum und kein Herrenabend beim Kölner Karneval.
Na, wenn Du alle Threads hier derart kommentierst, hast Du im Forum aber viel zu tun 😁
Zitat:
Original geschrieben von UlliB1
Das ist hier ein technisches Forum ...
Echt?
Seit wann?
😁
Mannomann, es gibt schon Spaßbremsen...
🙄
Angesichts dessen, was man hier zeilenweise zu lesen bekommt, stellt sich mir unwillkürlich die Frage, ob es bei einem "Herrenabend" nicht doch niveauvoller ? zugeht, als bei so manchem thread hier?
(Aber ... ich muss ja gott-sei-dank nicht (immer) mitlesen! ... Art. 3 MRK).
Jetzt geht es weiter.
Die geschädigte Partei hat sich gemeldet mit einem Gutachten.
Lt. Gutachten ist der 15 Jahre alte Seat Totalschaden. Schäden sind knapp 1000€.
Wenn ich den Schaden nun aus meiner Tasche bezahle ( weil dann meine SF unverändert bleibt ) , geht dann das Auto in meinen Besitz? Ich meine das Auto hat einen Restwert von 1000€, ich zahle 1000€ und das Auto gehört dann auch mir? - oder sehe ich das nicht richtig?
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Gar nicht so dumm 😉 ! Den SEAT dann wieder instand setzen (lassen) und deiner Frau als "ur-eigenes" Auto zur Verfügung stellen. Dann bleibt der "T" (hoffentlich) wenigstens von weiteren "Ausparkschäden" verschont 😛 !
Du könntest den Vorbesitzer (und seinen Gutachter) ja mal beim Wort nehmen und ein "Kaufangebot" machen ... (eventuell auch noch einen Barzahlungsrabatt aushandeln 😁 ?)
Zitat:
Original geschrieben von Auskenner
Nein jetzt wirklich. Wie ist in dem Fall die Rechtslage?
Ich würde - unabhängig 😉 von jeglicher "Rechtslage" - dem SEAT-Besitzer dein Interesse an seinem Auto bekunden und ihm den Vorschlag machen, seinen "Schrott" zum indizierten Restwert (ohne Reparatur, natürlich) zu erwerben. Mehr als "nein" kann er ja nicht sagen. Wenn er dennoch eine Reparatur vorzieht, kann man ihm juristisch daraus wohl keinen Strick drehen?
(Manchmal sind die etwas unorthodoxeren, kreativen Vorgehensweisen gar nicht so schlecht - und einen Versuch wäre es doch wert?)
Sehr interessanter Aspekt...
Wissenswert wäre da noch, wer das Vorkaufsrecht hätte...
So Long...
Die Rechtslage ist in dem Fall eindeutig: Den Seat kriegst du nicht 😉 Bei ~1000.- EUR Schadenhöhe wird wohl nur ein bisschen Blech verbogen/verkratzt sein. Der Seat Besitzer müsste schon selten dämlich sein, wenn er das ansonsten voll fahrtüchtige Auto „verschenkt“. Vielmehr wird er den tausender dankend einstreichen und nicht mehr in das Auto investieren 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Trandy
Die Rechtslage ist in dem Fall eindeutig: Den Seat kriegst du nicht 😉 Bei ~1000.- EUR Schadenhöhe wird wohl nur ein bisschen Blech verbogen/verkratzt sein. Der Seat Besitzer müsste schon selten dämlich sein, wenn er das ansonsten voll fahrtüchtige Auto „verschenkt“. Vielmehr wird er den tausender dankend einstreichen und nicht mehr in das Auto investieren 🙂
Klingt wahrscheinlich - aber dennoch:
"Quod erat demonstrandum?"- 😉 -