Ausliefern / Montage von Gartenhäuser - Digitaler Tacho da über 3,5 to?
Hallo!
Wir verkaufen derzeit unsere Gartenhäuser nur ab Lager, auf Abholung.
Jetzt kommen aber Dank Tante Google immer mehr Anfragen die derzeit bis zu 350 km weit entfernt sind (z.B. Freiburg oder Odenwald). Wir sind in München.
Es kommen aber auch die ersten Anfragen und erste Aufträge aus der Schweiz und Österreich.
All diese Aufträge sind Montageaufträge. Nur liefern würden wir nicht so weit, das kann eine Spedition sicher einfacher und günstiger.
Wenn ich jetzt rechne:
Drehschemelanhänger max. 3 to. - Leergewicht 770 kg (vorhanden)
Unsere Ladung - max. 2 to.
PKW (Geländewagen?) z.B. VW Touareg (ca. 2103–2315 kg) - Anhängelast 3 to.
macht zusammen ca. 5085 kg
Also deutlich über den 3,5 to.
Wie bekomme ich das jetzt am Kostengünstigsten zusammen?
Was kostet so ein "Digitaler Tacho" in ein Gebrauchtfahrzeug?
Gibt es monatliche Kosten?
Was mache ich mit normalen Fahrten - ohne Anhänger zum Kunden?
Kann ich das KFZ überhaupt noch privat nutzen oder ist das dann nur mein "Lieferwagen"?
Wie sieht es da mit "Werksverkehr" aus? Ich baue ja selber auf. Oder ist das schon gewerblicher Güterverkehr?
Muss ich mich dann auch um das deutsche Mautsystem kümmern?
Fragen über Fragen - ich hoffe Ihr könnt mir etwas weiterhelfen. Ich habe hier schon zeimlich viel gelesen, die Verwirrung ist nicht kleiner geworden......
Danke schon mal
AFlurry
32 Antworten
Mit ein bisschen googeln:
http://www.tranutec.de/index.php?id=3
mal schauen wieviel die Ladung sein darf.....
Von 2,8 to bis 3,5 to musst Du nur handschriftliche Nachweise (Tageskontrollblätter) führen, wenn ich das hier richtig verstanden habe.
Normale Standardpritschenfahrzeuge haben AFAIK auch nicht mehr Zuladung als Transporter, das geht wohl auch so bis 1,6 to, deswegen ja meine Idee mit dem nackten Chassis und als Aufbau nur das allernötigste, also beispielsweise nur einen flachen Boden, auf dem Du was verzurren kannst, keine Bordwände etc.
Es gibt noch die Frontlenker Nissan Cabstar, Renault Maxity und Mitsubishi Fuso Canter, alle bis 3,5 to zu haben, die bieten wohl als nacktes Chassis bis zu 2 Tonnen Zuladung, die sind wohl generell Lademeister in der 3,5-to-Klasse.
Gruß
MS
Zitat:
Original geschrieben von MarkSawyer
Mal so rein interessehalber, weil ich zugegebenermassen ein Laie auf dem Gebiet bin und hier bisher nur laut gedacht habe, kann das sein, dass es hauptsächlich deswegen so teuer ist, einen Tachographen nachzurüsten, weil der Tacho geeicht werden muss?
Tachograph (1324) 621,30€
Impulsaufbereiter 219,70€
Kleinzeugs (Stecker, Konsole...) ca. 60€
Summe Teile 901,00€
Alle Preise wie schon erwähnt aus dem Jahr 2006!!
Arbeitszeit ca. 3 Stunden
Fahrtenschreiberprüfung (was manche als Eichung bezeichnen) kostet heute ca. 70-80€ für analoge Geräte...
Slightly OT:
Sagt mal - seh ich das richtig, das in D ab 2,8t aufgezeichnet werden muss?
(Wär ja der Oberhammer, ich stell mir grad vor in der 3,5t + 3,5t-Kombi zu hocken, übern Zoll zu fahren, und dort erstmal abkassiert werden weil in der CH für BE-Kombis keinerlei Aufzeichnungspflicht besteht (weder Arbeits- und Ruhezeit, noch sonstwas)..)
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Ich stelle mal die Frage in den Raum: wäre es nicht angebrachter die ersten Hütten via Spediteur anzuliefern ? Wenn man den ganzen Papierkrieg plus das Investment bedenkt erscheint das als die "vorsichtigere" Lösung.
Wahrscheinlich kann man einen Kleinlaster mit Minimalpritsche auf 2 Tonnen Nutzlast kriegen. Eigentlich braucht man ja nichtmal ne Pritsche sondern nur Querstreben mit Aufsetzpunkten und Gurtpunkten. Diese Ausgabe muss man dann ja aber gegen die extra verkauften Hütten verrechnen...
Gruss, Pete
Von 2,8t bis 3,5 t muss in D bei gewerblichem Verkehr eine handschriftliche Aufzeichnung erfolgen.Ab 3,5 per Tachograph.Hab mir das am WE erst anhören müssen. (Lehrgang)
Zitat:
Original geschrieben von Brumse
Von 2,8t bis 3,5 t muss in D bei gewerblichem Verkehr eine handschriftliche Aufzeichnung erfolgen.Ab 3,5 per Tachograph.Hab mir das am WE erst anhören müssen. (Lehrgang)
Na, das wäre doch schon eine Kostenreduktion im Vergleich zu einem Digitalem Tacho - oder?
Vorsicht! Wenn ein Kontrollgerät bei einem 2,8t - 3,5t Fahrzeug bzw. einer entsprechenden Fahrzeug-Kombination eingebaut ist, dann musst du dieses auch im gewerbl. Güterkraftverkehr benutzen.
Die Option eoner schriftlicher Aufzeichnung gilt nur im Falle eines nicht vorhandenen Kontrollgerätes in dieser Gewichtsklasse.
Grüsse, motorina.
Ich werde wohl in den sauren Apfel beissen und mich mit den Regelungen über 3,5 to anfreunden. Wie gehe ich da am Besten vor?
Kann man sich bei der BAG beraten lassen?
Oder muss ich gleich einen Kurs mitmachen?
Nachtrag: Es ist jetzt ein Pajero Geländewagen mit AHK 3,3 to Zuglast geworden.
Der Digi-Tacho ist auch schon eingebaut. Fahrer- und Unternehmerkarte auch schon da.
Morgen habe ich die erste Fahrt.
Eine Frage habe ich noch: Ist das meldepflichtiger Werksverkehr bei der BAG?
Auf dem Werksverkehr-Meldeblatt steht:
"7. Angaben zu Lastkraftwagen, Zügen und Sattelkraftfahrzeugen, welche beim Hauptsitz und den
Zweigniederlassungen im Werkverkehr eingesetzt werden und deren zulässiges Gesamtgewicht
3,5 t übersteigt (eigene und gemietete/geleaste Fahrzeuge):"
Ich habe zwar mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, aber keinen LKW. Den Pajero/PKW habe ich wegen der Aufzeichnungspflicht auf 2790 kg ablasten lassen. Bei Fahrten ohne Anhänger muss ich dann auch nicht aufzeichnen.
Vielen Dank für eure Meinung
Flurry
Zitat:
Original geschrieben von aflurry
Ich habe zwar mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, ( ... ) habe ich wegen der Aufzeichnungspflicht auf 2790 kg ablasten lassen.
Was hat er denn nun ?!
3500gk zGM oder 2970kg zGM
Zitat:
Original geschrieben von pleindespoir
Was hat er denn nun ?!
3500gk zGM oder 2970kg zGM
Beides, @pleindespoir, 😉 :
2970kg zGM hat der (abgelastete) Pajero als Zugfahrzeug (solo) ... und mehr als 35ookg zGM die Fahrzeugkombination (mit Anhänger).
... und es dürfte sich um Werkverkehr handeln,@aflurry. Egal was auf dem Meldeblatt steht; denn in den einschlägigen Bestimmungen ist von Fahrzeugen die Rede (und nicht von Lkw).
Grüsse, motorina.
Zitat:
Original geschrieben von aflurry
Der Digi-Tacho ist auch schon eingebaut. Fahrer- und Unternehmerkarte auch schon da.
Morgen habe ich die erste Fahrt.
Zitat:
Original geschrieben von aflurry
Ich habe zwar mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, aber keinen LKW. Den Pajero/PKW habe ich wegen der Aufzeichnungspflicht auf 2790 kg ablasten lassen. Bei Fahrten ohne Anhänger muss ich dann auch nicht aufzeichnen.
Meinst du also damit das du den Digitacho auf "Out of Scope" stellst?
Weil - wenn du eh schon den Digi-Tacho verbaut hast, wär's doch irgendwie zweckmässiger die Ablastung wieder aufzulasten? (Digi-Tacho = Fahrerkarte = die muss drin sein = ob du nun das Gerät auf OoS oder Arbeits/Lenkzeit stellst dürfte keinen Unterschied mehr machen?)
(oder gilt in D die Regel "sobald ein Digi-Tacho verbaut ist, muss die Fahrerkarte eingeschoben werden" nicht? (= darf man bei nichtaufzeichnungspflichtigen Fahrten mit Ausdrucken arbeiten?))
Zitat:
Original geschrieben von 78ermike
(oder gilt in D die Regel "sobald ein Digi-Tacho verbaut ist, muss die Fahrerkarte eingeschoben werden" nicht? (= darf man bei nichtaufzeichnungspflichtigen Fahrten mit Ausdrucken arbeiten?))
Man könnte das alles schon so machen. Kommt man in eine Kontrolle, steht man vor sovielen Meinungen und Unsicherheiten der Beamten wie hier im Forum: Jeder weiss ein wenig, abber nicht so wirklich ...
hier im Forum ist das schlimmstenfalls etwas ärgerlich - im Kontrollfall auf der Strasse wird das Gerät ausgelesen und hat massenhaft Fahrten ohne Karte drin. Für jede Fahrt ohne Karte kommt der Tatbestand "Fehlbedienung des Kontrollgerätes" in Betracht - womöglich schlimmeres. Das kotzt der BAG-Rechner einfach mal so raus bei einer Kontrolle. Dann erkläre mal, wann Du ohne und wann Du mit Anhänger gefahren bist - was aufzeichnungspflichtig war und was nicht.
Passt dem Uniformträger Deine Nase nicht, kannst Du an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung von nicht unter 500 Euronen hinblättern und darfst bereits wenige Stunden später die Weiterfahrt antreten.
Ein ziemlich unterhaltsame Variante im Vergleich zum konsequenten Stecken der Karte auch bei Solobetrieb.
Dank der Ablastung können Die Dich dann auch noch in den Hintern zwicken, weil vielleicht Dein Frühstückskörbchen auf der Ladefläche dazu geführt hat, dass die Karre vorn 2805 kg wiegt.
Ergo: wieder Auflasten und konsequent Karte stecken.
Stell Dir mal vor, Du wirst in derSchweiz gestoppt mit etlichen Fahrten ohne Karte im Rechner. Dann kannst Du denen Dein Gartenhäuschen gleich am Strassenrand aufbauen, dass die im Winter bei den Kontrollen nicht so kalt haben ...